Mängelanzeige. Xxxxxx ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Xxxxxx dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Xxxxxx gegenüber unver- züglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Xxxxxx vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Xxxxxx vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Xxxxxx direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von Xxxxxx nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Xxxxxx für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln. Der Vertreter von Xxxxxx ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerken- nen. Soweit Xxxxxx infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängel- anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan- sprüche nach § 651n BGB geltend machen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Mängelanzeige. Xxxxxx FENNERS REISEN ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Xxxxxx dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Xxxxxx FENNERS REISEN gegenüber unver- züglich unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Xxxxxx FENNERS REISEN vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Xxxxxx FENNERS REISEN vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Xxxxxx FENNERS REISEN direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von Xxxxxx FENNERS REISEN nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Xxxxxx FENNERS REISEN für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln. Der Vertreter von Xxxxxx FENNERS REISEN ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerken- nenanzuerkennen. Soweit Xxxxxx FENNERS REISEN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängel- anzeige Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 65165 l m BGB noch Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprüche nach § 651n 65 l n BGB geltend machen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Mängelanzeige. Xxxxxx ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln Reise- mängeln zu erbringen. Xxxxxx dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Xxxxxx gegenüber unver- züglich anzuzeigenunverzüglich anzu- zeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Xxxxxx vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Xxxxxx vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Xxxxxx direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters Vertre- ters von Xxxxxx nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Xxxxxx für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln. Der Vertreter von Xxxxxx ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerken- nenanzuerkennen. Soweit Xxxxxx infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängel- anzeige Mängelan- zeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche Minde- rungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
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Mängelanzeige. Xxxxxx Xxxxxxx ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Xxxxxx dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Xxxxxx Xxxxxxx gegenüber unver- züglich unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Xxxxxx Xxxxxxx vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Xxxxxx Xxxxxxx vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Xxxxxx Xxxxxxx direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von Xxxxxx Xxxxxxx nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Xxxxxx Xxxxxxx für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln. Der Vertreter von Xxxxxx Xxxxxxx ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerken- nenanzuerkennen. Soweit Xxxxxx Xxxxxxx infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängel- anzeige Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Pauschalreiseverträge
Mängelanzeige. Xxxxxx DSI Reisen ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Xxxxxx dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Xxxxxx DSI Reisen gegenüber unver- züglich unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Xxxxxx DSI Reisen vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Xxxxxx DSI Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Xxxxxx DSI Reisen direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden vorhandenen Vertreters von Xxxxxx DSI Reisen nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Xxxxxx DSI Reisen für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln. Der Vertreter von Xxxxxx DSI Reisen ist beauftragt, beauftragt für Abhilfe zu sorgen sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerken- nenanzuerkennen. Soweit Xxxxxx DSI Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängel- anzeige Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
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