Mängelanzeige. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde plantours & Partner gegenüber den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen; der Kunde kann gemäß § 651k BGB Abhilfe verlangen. Der Kunde hat hat die Anzeige des Reisemangels sowie ein etwaiges Abhilfeverlangen einem Vertreter von plantours & Partner (z.B. Reiseleitung) vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von plantours & Partner nicht vor Ort, sind etwaige Reisemängel plantours & Partner an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben; der Kunde erhält zu diesem Zwecke vor Reiseantritt eine Notfall-Telefonnummer des zuständigen Vertreters von plantours & Partner. Der Vertreter von plantours & Partner ist nicht ermächtigt, etwaige Ansprüche des Kunden wegen Reisemangels anzuerkennen.
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Samples: Reisebedingungen, Reisevertrag, Reisevertrag
Mängelanzeige. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde plantours & Partner gegenüber den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen; der Kunde kann gemäß § 651k BGB Abhilfe verlangen. Der Kunde hat hat die Anzeige des Reisemangels sowie ein etwaiges Abhilfeverlangen einem Vertreter von plantours & Partner (z.B. Reiseleitung) vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von plantours & Partner nicht vor Ort, sind etwaige Reisemängel plantours & Partner an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben; der Kunde erhält zu diesem Zwecke vor Reiseantritt eine Notfall-Notfall- Telefonnummer des zuständigen Vertreters von plantours & Partner. Der Vertreter von plantours & Partner ist nicht ermächtigt, etwaige Ansprüche des Kunden wegen Reisemangels anzuerkennen.
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