Mängelanzeige. 8.1. Bei Wareneingang findet eine Untersuchung der Ware durch uns nur im Hinblick auf offenkundige Schäden, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Lieferanten in einer Qualitätssicherungsvereinbarung etwas an- deres vereinbart ist.
Appears in 2 contracts
Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Mängelanzeige. 8.1. Bei Wareneingang findet eine Untersuchung der Ware durch uns nur im Hinblick auf offenkundige Schäden, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Lieferanten Ihnen in einer Qualitätssicherungsvereinbarung etwas an- deres anderes vereinbart ist.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Mängelanzeige. 8.19.1. Bei Wareneingang findet eine Untersuchung der Ware durch uns nur im Hinblick auf offenkundige Schäden, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Lieferanten in einer Qualitätssicherungsvereinbarung etwas an- deres anderes vereinbart ist.
9.2. Mängel werden von uns unverzüglich nach Entdeckung gerügt.
9.3. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Mängelanzeige. 8.1. Bei Wareneingang findet eine Untersuchung der Ware durch uns nur im Hinblick auf offenkundige Schäden, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Lieferanten in einer Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungs-vereinbarung etwas an- deres anderes vereinbart ist.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen