Mängelanzeige. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, XXXX TRAVEL einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und die Mangelanzeige auch nachzuweisen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reise- veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegeben. Über die Erreichbarkeit der Reise- leitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelanzeige. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Reisende Abhilfe verlangen. Der Kunde Reisende ist aber verpflichtet, XXXX TRAVEL dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und die Mangelanzeige auch nachzuweisenanzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhandenvorhanden oder nicht erreichbar, sind etwaige Reisemängel dem Reise- veranstalter Reiseveranstalter an dessen Sitz unverzüglich zur Kenntnis zu gegebengeben. Über die Erreichbarkeit der Reise- leitung Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
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Samples: Reisevertrag
Mängelanzeige. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Reisende Abhilfe verlangen. Der Kunde Reisende ist aber verpflichtet, XXXX TRAVEL XXXXXX einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und die Mangelanzeige auch nachzuweisenanzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort bzw. an Bord zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reise- veranstalter CUNARD an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegebengeben. Über die Erreichbarkeit der Reise- leitung Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters von XXXXXX wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden Reisenden anzuerkennen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Mängelanzeige. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Reisende Abhilfe verlangen. Der Kunde Reisende ist aber verpflichtet, XXXX TRAVEL XXXXXXXXX einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und die Mangelanzeige auch nachzuweisenanzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort bzw. an Bord zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reise- veranstalter SILVERSEA an dessen deren Sitz zur Kenntnis zu gegebengeben. Über die Erreichbarkeit der Reise- leitung Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters von XXXXXXXXX wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden Reisenden anzuerkennen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelanzeige. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, XXXX TRAVEL dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und die Mangelanzeige auch nachzuweisenanzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Reise-mängel dem Reise- veranstalter Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegebengeben. Über die Erreichbarkeit der Reise- leitung Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
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Samples: Reisebedingungen