Common use of Mängelbeseitigung Clause in Contracts

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Gewinnabführungsvertrag, Testatsexemplar Jahresabschluss Und Lagebericht, Allgemeine Auftragsbedingungen Für Wirtschaftsprüfer Und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxxz.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Audit Report, Testatsexemplar Jahresabschluss Und Lagebericht

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den WirtschaftsprüferBerufsträger. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Xxxxxxxxxxxx der Nacherfül- lung Nacherfüllung kann er die auch Herabsetzung der Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktretenRückgängigmachen des Vertrages verlangen; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels die Rückgängigmachung des Vertrags nur dann vom Vertrag zurücktretenverlangen, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers Berufsträgers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer Berufsträger auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers Berufsträgers enthaltene Ergebnisse infrage in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer Berufsträger tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln Der Auftraggeber hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung Beseitigung etwaiger Mängel durch den WirtschaftsprüferHKP. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Unterlassen, unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung Nacherfüllung kann er die auch Herabsetzung der Vergütung mindern verlangen oder Rücktritt vom Vertrag zurücktretenerklären; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann den Rücktritt vom Vertrag zurücktretennur erklären, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach mit Ablauf eines Jahres von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers von HKP enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer von HKP auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers von HKP enthaltene Ergebnisse infrage in Frage zu stellen, berechtigen diesendiese, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer Auftraggeber von HKP tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Auftragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) I. Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber AG Anspruch auf Nacherfüllung durch den WirtschaftsprüferAN. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag Rahmenvertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber AG wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag Rahmenvertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt NrZiffer 2 Bucht. 9n.). (2) II. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber AG unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) III. Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgletc.) des Wirtschaftsprüfers AN enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers ANs enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber AG vom Wirtschaftsprüfer AN tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Rahmenvertrag Jahresabschlussprüfungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen 9.1 Im Falle von Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt wordenAG berechtigt, vom AN nach seiner Xxxx entweder eine Nachbesse- rung oder eine Ersatzlieferung mangelfreier Vertragsgegenstände zu verlangen. 9.2 Vor Übergabe können mangelhafte Vertragsgegenstände zurückgewiesen werden. 9.3 Ist der Vertragsgegenstand bereits übergeben, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktretenist die mangelhafte Lieferung unverzüglich auf Kosten des AN zur Abholung bereitzustellen und einzulagern, wenn Nachlieferung mangelfreier Ver- tragsgegenstände verlangt wird. 9.4 Alle Kosten der Nacherfüllung, wie z.B. Arbeits- und Materialkosten, insbesondere Kosten im Zusammenhang mit einem mangelbedingt erforderlichen Ein- und Ausbau der mangelhaften Liefe- rung sowie Kosten aus jeglicher Art von Transport, trägt der AN. Etwaige Ausschlüsse oder Ab- schwächungen der Pflichten des AN nach den Vorschriften des § 439 Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 445a, 475 Abs. 4 und 6 BGB werden vom AG nicht akzeptiert und sind unwirksam. Grundsätzlich bleiben die erbrach- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit aufgrund der Gewährleistung beanstandeten Teile bis zum Ersatz zur Verfügung des AG und werden durch Ersatz Eigentum des AN. Wird der Leistungsgegenstand im Zuge der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehentransportiert, gilt Nr. 9trägt der AN die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur neuerlichen Übergabe an den AG. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 19.5 Wird die Leistung/ der Liefergegenstand ganz erneuert, beginnt die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhenGewährleistungsfrist erneut, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginnbei teilweiser Erneuerung gilt dies für die erneuerten Teile. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit fehlschlagen der Nacherfül- lung Nacherfüllung kann er die auch Herabsetzung der Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktretenRückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels die Rückgängigmachung des Vertrages nur dann vom Vertrag zurücktretenverlangen, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Xxxxxxxxxxxx der Nacherfül- lung Nacherfüllung kann er die auch Herabsetzung der Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktretenRückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels die Rückgängigmachung des Vertrages nur dann vom Vertrag zurücktretenverlangen, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 14, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei FehlschlagenFehl- schlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.kann (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber Auf- traggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werdenwer- den. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler Rechen- fehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung Äuße- rung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers Wirt- schaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen be- rechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmenzu- rückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber Auftrag- geber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Honorarvereinbarung

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln Der Kunde hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur Be- seitigung etwaiger Mängel; bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Fehlschlagen der Nacherfül- lung Nachbesserung kann er auch Minderung verlangen oder, falls die erbrachte Leistung infolge Fehlschla- gens der Nachbesserung ohne Interesse ist, vom Vertrag zurücktreten. Ist der Auftrag nicht von ei- nem Unternehmer (Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herab- setzung der Vergütung mindern verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; ist , unabhängig davon, ob die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlagens der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung Nachbesse- rung ohne Interesse für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus hin- ausgehende Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9Ziffer 8. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform Kunden innerhalb von zwei Wochen schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach AbsAbsatz 1 verjähren hinsichtlich offensichtlicher Mängel mit Ablauf von einem Jahr, nachdem Mer- cer die Auftragsleistung erbracht hat, bei nicht of- fensichtlichen Mängeln mit Ablauf von einem Jahr seit der Entdeckung des Mangels. 1Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel, wenn der Kunde nicht Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall gel- ten die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen VerjährungsbeginnVerjährungsvorschriften. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxxz.B. Schreibfeh- ler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers von Mercer enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer von Mercer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers von Mercer enthaltene Ergebnisse infrage in Frage zu stellen, berechtigen diesenMercer, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hörenwird Mercer den Kunden vor- her informieren.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln Der Auftraggeber hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung Beseitigung etwai- ger Mängel durch den WirtschaftsprüferVersicherungsberater. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Xxxx- schlagen der Nacherfül- lung Nachbesserung kann er die auch Herabsetzung der Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktretenRückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher Kaufmann im Rah- men seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels die Rückgängigmachung des Vertrages nur dann vom Vertrag zurücktretenverlangen, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Fehlschla- gens der Nacherfüllung Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 11 Satz 1 verjähren mit Ab- lauf von sechs Monaten, nachdem der Versicherungsbera- ter die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginnberufliche Leistung erbracht hat. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers Versiche- rungsberaters enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer Versi- cherungsberater auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung Äuße- rung des Wirtschaftsprüfers Versicherungsberaters enthaltene Ergebnisse infrage in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer Versicherungsberater tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen Für Die Versicherungsberatung

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Xxxxxxxxxxxx der Nacherfül- lung Nacherfüllung kann er die auch Herabsetzung der Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktretenRückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels die Rückgängigmachung des Vertrages nur dann vom Vertrag zurücktretenverlangen, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers Wirtschaftsprüfer enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen Fallen ist der Auftragge- ber Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln Der Auftraggeber hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung Beseitigung etwaiger Mängel. Der Steuerberatungsgesellschaft ist Gelegenheit zur Nachbesse- rung zu geben. DER Auftraggebe r hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i.S.d. §§611,675 BGB handelt - , die Nachbesserung durch die Steuerberatungsgesellschaft abzulehnen, wenn das Mandat durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit Auf- traggeber beendet und der Mangel erst nach wirk samer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt die Steuerberatungsgesellschaft die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung kann er lehnt sie die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt wordenMängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktretenauf Kosten der Steuerbera tungsgesellschaft die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen, wenn die erbrach- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen VerjährungsbeginnRückgängigmachung des Vertrags ver- langen. (3) Offenbare UnrichtigkeitenUnrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.Rechenfehler) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können von d er Steuerberatungsgesellschaft jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, Sonstige Mängel darf die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Steuerberatungsgesellschaft Dritten gegenüber zurückzunehmenmit Einwilligung des Auf- traggebers berichtigen. In Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechti gte Interessen der Steuerberatungsgesellschaft den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hörenInteressen des Auftraggebers vorgehen.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln Der Kunde hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur Be- seitigung etwaiger Mängel; bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit Fehlschlagen der Nacherfül- lung Nachbesserung kann er auch Minderung verlangen oder, falls die Vergütung mindern oder erbrachte Leistung infolge Fehlschlagens der Nachbes- serung ohne Interesse ist, vom Vertrag zurücktreten; ist . Ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher Unternehmer (Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn unabhängig davon, ob die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit infolge des Fehlschlagens der Nacherfüllung Nachbesserung ohne Interesse für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9Ziffer 8. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform Kunden innerhalb von zwei Wochen schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach AbsAbsatz 1 verjähren hinsichtlich offensichtlicher Mängel mit Ablauf von einem Jahr, nachdem Mercer die Auftragsleistung erbracht hat, bei nicht offensichtlichen Mängeln mit Ablauf von einem Jahr seit der Entdeckung des Mangels. 1Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel, wenn der Kunde nicht Unter- xxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall gelten die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen VerjährungsbeginnVerjährungsvorschriften. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxxz.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers von Mercer enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer von Mercer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers von Mercer enthaltene Ergebnisse infrage zu stellenin Frage zustellen, berechtigen diesenMercer, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst wird Mercer den Kunden vorher zu höreninformieren.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Mängelbeseitigung. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüferdie Unkelbach Treuhand. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe- rechtigter unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül- lung Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach- te erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie x.X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers der Unkelbach Treuhand enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer der Unkelbach Treuhand auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers der Unkelbach Treuhand enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge- ber vom Wirtschaftsprüfer Auftraggeber von der Unkelbach Treuhand tunlichst vorher zu hören.

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Samples: Auftragsbedingungen