Common use of Mängelrechte Clause in Contracts

Mängelrechte. (1) Bei einem Mangel gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651i ff. BGB. (2) Der Romantik Xxxx kann in erster Linie Abhilfe gem. § 651k BGB verlangen. Er hat unserem Romantik Hotel hierzu eine angemessene Frist zu setzen, es sei denn Romantik Hotels verweigert die Abhilfe oder sofortige Abhilfe ist notwendig; in diesen Fällen sowie im Fall der Nichteinhaltung der Frist ist der Xxxxxxx Xxxx berechtigt, selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist unser Romantik Hotel nach § 651k Abs. 1 Nr. 2 BGB berechtigt, die Abhilfe verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Romantik Xxxx Anspruch auf Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen. (3) Im Übrigen ist der Romantik Xxxx nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen (§ 651l BGB), den Reisepreis zu mindern (§ 651m BGB) oder Schadensersatz (§ 651n BGB) geltend zu machen. Für Ansprüche des Romantik Gastes auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 2.4.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (4) Einen Reisemangel hat der Romantik Xxxx unserem Romantik Hotel unverzüglich eine Mängelanzeige zu machen, andernfalls ist er nicht berechtigt, den Reisepreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. (5) Die Mängelrechte verjähren binnen zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

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