Mängelrechte. 1.1.Die Verjährungsfrist für Mängel an neu hergestellten Sachen beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Für gebrauchte Sachen sind Mängelrechte ohne abweichende Vereinbarung ausgeschlossen.
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Mängelrechte. 1.1.Die 1.1. Die Verjährungsfrist für Mängel an neu hergestellten Sachen beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Für gebrauchte Sachen sind Mängelrechte ohne abweichende Vereinbarung ausgeschlossen.
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Mängelrechte. 1.1.Die 1.1. Die Verjährungsfrist für Mängel an neu hergestellten Sachen beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Für gebrauchte Sachen sind Mängelrechte ohne abweichende abweichen de Vereinbarung ausgeschlossen.
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Mängelrechte. 1.1.Die 1.1 Die Verjährungsfrist für Mängel an neu hergestellten Sachen beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Für gebrauchte Sachen sind Mängelrechte ohne abweichende Vereinbarung ausgeschlossen.
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