Common use of Mängelrechte Clause in Contracts

Mängelrechte. unverarbeiteten Waren an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 6.3 Die Verjährungsfrist für Mängel gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 beträgt 12 Monate beginnend am Tag der Ablieferung. Die Frist gilt nicht für etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. 6.4 Bei Lieferung mangelhafter Ware können wir zunächst nach unserer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Wir können die Nacherfüllung ganz verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Anspruch des Kunden wegen Mängeln nachzubessern, ist bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert ist. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. 6.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglos abgelaufener Frist, soweit diese nicht nach den gesetzlichen Maßgaben entbehrlich ist, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Minderungs- oder Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht, Schadenersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen, besteht unberührt davon nach Maßgabe von Ziffer 8. 6.6 Fehlende Mengen werden nach Möglichkeit nachgeliefert, andernfalls erteilen wir eine Gutschrift. 6.7 Der Kunde hat die Ware bei Gefahrübergang angemessen zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer angemessenen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelanzeige nicht binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels zugeht. 6.8 Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung und ebenso nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Nichtbeachtung von unseren Empfehlungen für die Behandlung, Prüfung und Lagerung unserer Erzeugnisse oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Auch entfällt unsere Gewährleistung, falls der Kunde oder Dritte an von uns ausgelieferter Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vornehmen.

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Samples: General Terms and Conditions

Mängelrechte. unverarbeiteten Waren an einen Verbraucher 6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel dem Verkäufer unverzüglich (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB)längstens bis zum übernächsten auf die Übernahme der Ware folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenDie Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auch auf die Vollständigkeit / Mangelhaftigkeit der Frachtpapiere, Dokumente, Etikettierungen, insbesondere auf alle Dokumente, welche die Bio-Konformität der Ware bestätigen. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung der gelieferten Ware verfügbare Analysen einzufordern oder die Ware selbst zu analysieren. Andernfalls übernimmt DFE keine Haftung für Folgeschäden. 6.2 Für verdeckte Mängel, die beiden Vertragsparteien unbekannt sind, haftet DFE nur dann, wenn diese innerhalb von 20 Werktagen nach Übernahme der Ware festgestellt und gegenüber dem Verkäufer schriftlich angezeigt und geltend gemacht werden. Für Mängel, die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmerzwar dem Verkäufer bekannt, z.B. durch Einbau in ein anderes Produktaber dem Käufer nicht ohne weiteres erkennbar sind, weiterverarbeitet wurdehaftet DFE auch noch nach Ablauf der genannten Frist, sofern solche Mängel nach Feststellung unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Feststellung eines solchen Mangels folgenden Werktag) schriftlich angezeigt und geltend gemacht werden. 6.3 Die Verjährungsfrist für Mängel gemäß § 438 AbsMängelrügen werden als solche nur dann vom Verkäufer anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. 1 Nr. 3 beträgt 12 Monate beginnend am Tag der Ablieferung. Die Frist gilt nicht für etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des LebensRügen die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, des Körpers stellen keine form- oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjährenfristgerechten Rügen dar. 6.4 Bei Lieferung mangelhafter Jegliche Mängel, die verspätet, also entgegen den vorstehenden Pflichten (6.1, 6.2 und 6.3) gerügt werden, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen. 6.5 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware können wir zunächst nach unserer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung)an den Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Wir können Rücksendungen, die Nacherfüllung ganz verweigernohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten verbunden ist. der Rücksendung. 6.6 Das Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers: 6.6.1 Der Anspruch des Kunden wegen Mängeln nachzubessern, ist bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert ist. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. IKäufer hat im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenMangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen. 6.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen6.6.2 Das Wahlrecht, ist ob eine Neulieferung der Kunde berechtigtSache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei DFE nach erfolglos abgelaufener Frist, soweit diese nicht nach den gesetzlichen Maßgaben entbehrlich ist, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Minderungs- oder Rücktrittserklärung eigenem Ermessen. 6.6.3 Darüber hinaus hat schriftlich zu erfolgen. Das DFE das Recht, Schadenersatz bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Xxxx, vorzunehmen. 6.6.4 Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflichten zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern eine vom Verkäufer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen zu verlangenverantwortende Pflichtverletzung den Käufer an Leben, besteht unberührt davon nach Maßgabe von Ziffer 8. 6.6 Fehlende Mengen werden nach Möglichkeit nachgeliefert, andernfalls erteilen wir eine GutschriftKörper oder Gesundheit verletzt. 6.7 Die Verjährungsfrist bezüglich der Mangelhaftung beträgt ein Jahr seit Auslieferung der Ware. Der Kunde Käufer hat die in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung der Ware bei Gefahrübergang angemessen zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer angemessenen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelanzeige nicht binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels zugehtvorgelegen hat. 6.8 Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung und ebenso nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Nichtbeachtung von unseren Empfehlungen für die Behandlung, Prüfung und Lagerung unserer Erzeugnisse oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Auch entfällt unsere Gewährleistung, falls der Kunde oder Dritte an von uns ausgelieferter Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vornehmen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)

Mängelrechte. unverarbeiteten Waren an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß 6.1 Platronic fertigt ihre Produkte nach dem bei Vertragsabschluss geltenden gewöhnliche Verwendung der Produkte hinausgehen oder die eine Beschaffenheit voraussetzen, die von der üblichen abweicht, insbesondere sicherheitstechnisch relevante Anwendungen z.B. Einsatz in Luft- und Raumfahrt oder Automotive, müssen vertraglich vereinbart werden. 6.2 Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden gegen Platronic richten sich vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffern im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen. 6.3 Normaler verbrauchstypischer Verschleiß stellt keinen Mangel dar. der Kunde hat die Betriebs-, Lager- und oder Wartungsempfehlungen von Platronic bzw. des Herstellers zu befolgen. Es dürfen nur autorisierte Änderungen vorgenommen, fachgerechte Ersatzteile ausgewechselt und Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die den erforderlichen Spezifikationen entsprechen. Führen Verstöße des Kunden gegen diese Obliegenheiten direkt oder indirekt zu Mängeln, steht Platronic hierfür nicht ein. 6.4 Im Falle einer Mängelrüge ist der Kunde verpflichtet, Platronic die Mängelsymptome schriftlich und detailliert zu beschreiben und ggf. auf Anforderung von Platronic defekte Geräte oder Teile zur Untersuchung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Ist der Kunde Unternehmer i.. S. v. § 478 14 BGB), bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB hiervon unberührt. 6.5 Im Falle eines Mangels hat der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ansprüche aus Lieferantenregress sind Platronic behält sich vor, nach eigener Xxxx die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu leisten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 6.3 Die Verjährungsfrist für Mängel gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 beträgt 12 Monate beginnend am Tag der Ablieferung. Die Frist gilt nicht für etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. 6.4 Bei Lieferung mangelhafter Ware können wir zunächst nach unserer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Wir können die Nacherfüllung ganz verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden Platronic lediglich unerheblich ist. Der Anspruch des Kunden wegen Mängeln nachzubessern, ist bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert ist. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. 6.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglos abgelaufener Frist, soweit diese nicht nach den gesetzlichen Maßgaben entbehrlich ist, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Minderungs- oder Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht, Schadenersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen, besteht unberührt davon nach Maßgabe von Ziffer 8. 6.6 Fehlende Mengen werden nach Möglichkeit nachgeliefertFür Gewährleistungsansprüche gilt ab Gefahrübergang eine Verjährungsfrist von 24 Monaten bei Lieferung an Verbraucher, andernfalls erteilen wir von 12 Monaten bei Lieferung an Unternehmen. Bei Werkleistungen gilt ab der Abnahme eine GutschriftFrist von 12 Monaten für Unternehmen und von 24 Monaten für Verbraucher. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht für Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479BGB, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Schadensersatzansprüchen gem. Ziffer 7.4 bis 7.6; hier gilt die gesetzliche Verjährung. 6.7 Der Kunde hat die Ware bei Gefahrübergang angemessen zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer angemessenen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelanzeige nicht binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels zugehtGesondert erteilte Garantien von Platronic bleiben von den vorstehenden Gewährleistungsregeln unberührt. 6.8 Unsere Mängelhaftung bezieht Im Rahmen der Nachbesserung oder Nachlieferung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Platronic über und sind vom Kunden auf Verlangen und auf Kosten von Platronic zurückzusenden. 6.9 Stellt sich nicht auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung und ebenso nicht auf Schädenheraus, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlungdass Platronic wegen von Xxxxxx behaupteten Mängeln Leistungen erbringt, übermäßiger Beanspruchungohne das ein Gewährleistungsfall vorlag, ungeeigneter Betriebsmittel, Nichtbeachtung von unseren Empfehlungen für die Behandlung, Prüfung und Lagerung unserer Erzeugnisse oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Auch entfällt unsere Gewährleistung, falls hat der Kunde oder Dritte an von uns ausgelieferter Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vornehmenPlatronic den hierdurch entstandenen Aufwand zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hatte diese nicht zu vertreten. 6.10 Auf gewährleistungsrechtliche Schadenersatzansprüche sind ergänzend die Regelungen der Ziff. 7 anwendbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelrechte. unverarbeiteten Waren an einen 1. Erkennbare Mängel der Kaufsache, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Käufer, der kein Verbraucher (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossenist, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden vor Verarbeitung oder einen anderen UnternehmerEinbau unverzüglich, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurdespätestens aber innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. 6.3 Die Verjährungsfrist für Mängel gemäß § 438 Abs2. 1 Nr. 3 beträgt 12 Monate beginnend am Tag der Ablieferung. Die Frist gilt nicht für etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des LebensSystemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, des Körpers die auf die Verwendung oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfendie Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjährengelten als vertragsgemäß. 6.4 Bei Lieferung mangelhafter Ware können wir zunächst nach unserer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung)3. Wir können die Nacherfüllung ganz verweigernGegenüber einem Käufer, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden der kein Verbraucher ist. Der Anspruch des Kunden wegen Mängeln nachzubessern, ist bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Sachmangel liegt insbesondere vordie Haftung für Sachmängel, wenn der die den Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unerheblich gemindert unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. 4. Soweit der Käufer, der nicht Verbraucher ist. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Ihat er im Falle des Lieferantenregresses der Ersatzlieferung hat uns §§ 445a, 445b und 478 BGB den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Kunde Mängelbeseitigung die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenkostenmäßig günstigste Art zu wählen. 6.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen5. Für einen Käufer, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglos abgelaufener Frist, soweit diese nicht nach den gesetzlichen Maßgaben entbehrlich kein Verbraucher ist, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Minderungs- oder Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht, Schadenersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen, besteht unberührt davon nach Maßgabe erfolgt der Verkauf von Ziffer 8gebrauchten Sachen unter Ausschluss der Mängelhaftung. 6.6 Fehlende Mengen 6. Durch die Aushändigung von Garantieunterlagen eines Herstellers wird keine rechtliche oder tatsächliche Einstandspflicht des Verkäufers begründet. Aussagen des Herstellers zur Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit seines/seiner Produkte/-s in seiner Garantieerklärung sowie die vom Hersteller im Garantiefall beschriebenen Leistungen werden nach Möglichkeit nachgeliefert, andernfalls erteilen wir eine Gutschriftnicht zum Bestandteil des Kaufvertrages bzw. als (stillschweigende) Beschaffenheitsvereinbarung in den Kaufvertrag aufgenommen. 6.7 Der Kunde hat die Ware bei Gefahrübergang angemessen zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer angemessenen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelanzeige nicht binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels zugeht. 6.8 Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung und ebenso nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Nichtbeachtung von unseren Empfehlungen für die Behandlung, Prüfung und Lagerung unserer Erzeugnisse oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Auch entfällt unsere Gewährleistung, falls der Kunde oder Dritte an von uns ausgelieferter Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vornehmen.

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Samples: Kaufvertrag

Mängelrechte. unverarbeiteten Waren an einen Verbraucher (Lieferantenregress 7.1 Handelsübliche, Optik und Funktionalität nicht beeinträchtigende, und dem Kunden zumutbare geringfügige Abweichungen in Maßdaten, Konstruktion, Form, Farbton, oder Gewicht der Ware stellen keinen Sachmangel gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 6.3 Die Verjährungsfrist für Mängel gemäß § 438 434 Abs. 1 NrBGB dar. 3 beträgt 12 Monate beginnend am Tag der Ablieferung. Die Frist Dies gilt nicht auch für etwaige Schadenersatzansprüche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton. 7.2 Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Kunden aus hergestellt und/oder montiert, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Vorgaben des Kunden zu überprüfen. Sind Mängel der Verletzung Ware auf die Vorgaben des LebensKunden zurückzuführen, stehen dem Kunden insoweit keine Mängelrechte zu. 7.3 Mängelrechte des Körpers oder Kunden setzen voraus, dass der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren ErfüllungsgehilfenKunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, welche jeweils 381 HGB) nachgekommen ist. 7.4 Ist die Ware nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. 6.4 Bei Lieferung mangelhafter Ware können wir zunächst mangelhaft, erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Xxxx nachliefern durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder nachbessern durch Lieferung einer mangelfreien Sache (NacherfüllungErsatzlieferung). Wir können ; unser Recht, die Nacherfüllung ganz unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Anspruch des Kunden wegen bleibt davon unberührt. 7.5 Mängelrechte sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln nachzubessern, ist bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert istWare verjähren in einer Verjährungsfrist von einem Jahr. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenVerjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang. 6.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglos abgelaufener Frist, soweit diese nicht nach den gesetzlichen Maßgaben entbehrlich ist, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Minderungs- oder Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht, Schadenersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen, besteht unberührt davon nach Maßgabe von Ziffer 8. 6.6 Fehlende Mengen werden nach Möglichkeit nachgeliefert, andernfalls erteilen wir eine Gutschrift. 6.7 Der Kunde hat die Ware bei Gefahrübergang angemessen zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer angemessenen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelanzeige nicht binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels zugeht. 6.8 Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung und ebenso nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Nichtbeachtung von unseren Empfehlungen für die Behandlung, Prüfung und Lagerung unserer Erzeugnisse oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Auch entfällt unsere Gewährleistung, falls der Kunde oder Dritte an von uns ausgelieferter Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vornehmen.

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