Mängelrüge und Mängelhaftung. a.) Reklamationen wegen der Qualität und/oder Quantität der Lieferungen und Leistungen sind bei erkennbaren Mängeln unverzüglich längstens innerhalb 24 Stunden nach der Übernahme/Abnahme der Lieferungen und Leistungen, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels, schriftlich anzuzeigen.
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