Mängelrüge und Mängelhaftung. a) DSS haftet nicht bei Mängeln für die Lieferungen und Leistungen des Service- partners. Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel unbestritten oder gegenüber DSS rechtskräftig festgestellt sind.
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Mängelrüge und Mängelhaftung. a) DSS haftet nicht bei Mängeln für die Lieferungen und Leistungen des Service- partners. Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel xxxxxx xxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxxxxxx Xxxxxx unbestritten oder gegenüber DSS rechtskräftig festgestellt sind.
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