Mängelrüge und Mängelhaftung. a) DSS haftet nicht bei Mängeln für die Lieferungen und Leistungen des Service- partners. Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel unbestritten oder gegenüber DSS rechtskräftig festgestellt sind. b) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der DSS, leistet DSS Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels unter den ge- setzlichen Voraussetzungen nur im Rahmen der in Ziffer 9 dieser AGB-DSS festgelegten Grenzen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allmänna Avtalsvillkor
Mängelrüge und Mängelhaftung. a) DSS haftet nicht bei Mängeln für die Lieferungen und Leistungen des Service- partners. Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel unbestritten oder gegenüber DSS rechtskräftig festgestellt sind.
b) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der DSS, leistet DSS Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels Xxxxxxx unter den ge- setzlichen Voraussetzungen nur im Rahmen der in Ziffer 9 dieser AGB-DSS festgelegten Grenzen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Mängelrüge und Mängelhaftung. a) DSS haftet nicht bei Mängeln für die Lieferungen und Leistungen des Service- partners. Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel unbestritten oder gegenüber DSS rechtskräftig festgestellt sind.
b) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der DSS, leistet DSS Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels unter den ge- setzlichen Voraussetzungen nur im Rahmen der in Ziffer Xxxxxx 9 dieser AGB-DSS festgelegten Grenzen.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen / Všeobecné Obchodní Podmínky
Mängelrüge und Mängelhaftung. a) DSS haftet nicht bei Mängeln für die Lieferungen und Leistungen des Service- partners. Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel xxxxxx xxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxxxxxx Xxxxxx unbestritten oder gegenüber DSS rechtskräftig festgestellt sind.
b) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der DSS, leistet DSS Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels unter den ge- setzlichen Voraussetzungen nur im Rahmen der in Ziffer 9 dieser AGB-DSS festgelegten Grenzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrüge und Mängelhaftung. a) DSS haftet nicht bei Mängeln für die Lieferungen und Leistungen des Service- partners. Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel unbestritten oder gegenüber DSS rechtskräftig festgestellt sind.
b) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der DSS, leistet DSS Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels unter den ge- setzlichen gesetzlichen Voraussetzungen nur im Rahmen der in Ziffer 9 dieser AGB-DSS festgelegten Grenzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen