Nacherfüllung. Liegen Rechtsmängel vor bzw. sind Schutzrechte Dritter verletzt worden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber von berechtigten Ansprüchen Dritter freistellen und wird nach seiner Xxxx, entweder dem Auftraggeber das Recht zur Weiterbenutzung verschaffen oder das betroffene Programm/den betroffenen Programmteil, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist, austauschen oder das betroffene Programm/den betroffenen Programmteil im Rahmen der Zumutbarkeit für den Auftraggeber so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt.
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