Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat Mängel durch Lieferung einer verbesserten Version zu beheben. Als kurzfristige Maßnahme kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine angemessene Ersatz- oder Umgehungslösung zur vorläufigen Behebung oder Umgehung der Auswirkungen eines Mangels zur Verfü- gung stellen. Die Pflicht zu vollständiger Mängelbehe- bung in angemessener Frist bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für Mängel in der Dokumentation. Der Auftraggeber wirkt bei der Mangelanalyse und -behe- bung in angemessenem Umfang mit.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It
Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat Mängel durch Lieferung einer verbesserten Version zu beheben. Als kurzfristige Maßnahme kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine angemessene Ersatz- oder Umgehungslösung zur vorläufigen Behebung oder Umgehung der Auswirkungen eines Mangels zur Verfü- gung Verfügung stellen. Die Pflicht zu vollständiger Mängelbehe- bung Mängelbehebung in angemessener Frist bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für Mängel in der Dokumentation. Der Auftraggeber wirkt bei der Mangelanalyse und -behe- bung -behebung in angemessenem Umfang mit.
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Samples: Kaufvertrag
Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat Mängel durch Lieferung einer verbesserten ver- besserten Version zu beheben. Als kurzfristige Maßnahme kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber Auftragge- ber eine angemessene Ersatz- oder Umgehungslösung Interimslösung zur vorläufigen Behebung Be- hebung oder Umgehung der Auswirkungen eines Mangels zur Verfü- gung stellenleisten. Die Pflicht zu vollständiger Mängelbehe- bung zur vollständigen Mängelbehebung in angemessener an- gemessener Frist bleibt davon hiervon unberührt. Gleiches gilt für Mängel in der Dokumentation. Der Auftraggeber wirkt bei der Mangelanalyse und -behe- bung -behebung in angemessenem Umfang Um- fang mit.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat Mängel durch Lieferung einer verbesserten verbes- serten Version zu beheben. Als kurzfristige Maßnahme kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine angemessene Ersatz- oder Umgehungslösung zur vorläufigen vor- läufigen Behebung oder Umgehung der Auswirkungen eines Mangels zur Verfü- gung Verfügung stellen. Die Pflicht zu vollständiger Mängelbehe- bung Mängelbehebung in angemessener Frist bleibt davon unberührtunbe- rührt. Gleiches gilt für Mängel in der Dokumentation. Der Auftraggeber wirkt bei der Mangelanalyse und -behe- bung -behebung in angemessenem Umfang mit.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It