Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht Leistungspflicht (ein- schließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
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Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
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Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes Versicherungsvertrages hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, längstens jedoch für einen Monat über das Vertragsende hinaus.
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Samples: www.reisepolice.com, www.care-concept.de
Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes Versicherungsvertrages hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
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Samples: www.reisepolice.com, www.care-concept.de
Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschließlich eines dann eventuell evtl. notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung zu der Transportfähigkeitin der Tarifbeschreibung genannten Dauer.
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Samples: www.reisepolice.com
Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich mög- lich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschl. eines dann eventuell evtl. notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
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Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener nach- gewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
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Samples: www.dr-walter.com
Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener nach- gewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschl. eines dann eventuell evtl. notwendig werdenden RücktransportesRücktransports) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
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Samples: www.dr-walter.com
Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener we gen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
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Samples: www.costakreuzfahrten.at
Nachleistung im Ausland. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachge- wiesener nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (ein- schließlich einschl. eines dann eventuell evtl. notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
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