Betreuungsleistungen Musterklauseln

Betreuungsleistungen. Die Grund- und Betreuungstaxe enthält den Grundservice des Betriebs wie die zeitliche Präsenz des Pflegepersonals, die Aktivierung, die soziale Beratung, die Vermittlung von Diensten und Benutzen der Notrufanlage.
Betreuungsleistungen. 1. Die HanseMerkur stellt über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden Krankenhausärzten her.
Betreuungsleistungen. 1. Begleitperson im Krankenhaus für Kinder Muss ein versichertes Kind stationär behandelt werden, erstattet der Versicherer bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.
Betreuungsleistungen. Der Quartiergeber hat im Rahmen der Primärleistungen im Konkreten folgende Leistungen betreffend die Betreuung sowohl im Vollversorgungs- als auch Selbstversorgungs-Quartier gegenüber den Bewohnern zu erbringen:
Betreuungsleistungen. Die Vereinbarung von Betreuungsleistungen als Sachleistung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind. Hiervon ist auszugehen, wenn der Pflegebedürftige - nach entsprechender Beratung und Aufklärung durch den Pflegedienst - Betreuungsleistungen als Sachleistungen gewählt hat und diese vertraglich vereinbart wurden. Betreuungsleistungen sind solche Leistungen, wie sie nach § 45 b SGB XI für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz als „besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung“ erbracht werden. Es handelt sich um Leistungen mit zentralen Inhalten der sozialen Betreuung, der Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, der allgemeinen Anleitung oder auch der Tagesstrukturierung. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen schmälert einen ggf. bestehenden Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI nicht. Leistungskomplex 1 ⮚ Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Die Anamnese erfolgt hier im Sinne eines Aufnahmestatus und dient der Ermittlung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung familiärer, sozialer, biographischer, pflegerischer und medizinischer Aspekte sowie Besonderheiten wie z. B. Betreuungsgesetz.
Betreuungsleistungen. 2.4.1 Begleitperson im Krankenhaus für Kinder Muss ein versichertes Kind bis zum in der Tarifbeschreibung genannten Lebensjahr stationär behandelt werden, erstatten wir die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.
Betreuungsleistungen. Ihnen steht bereits während der Schwangerschaft Hebammenhilfe (Beratung, Hilfe bei Beschwerden) Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung und nach der Wochenbettzeit, Rückbildungsgymnastik sowie telefonische Beratung zu. Diese Leistungen, sowie Wochenbettbetreuung, Hilfe bei Stillproblemen und Ernährungsberatung sind Krankenkassenleistungen, die ich direkt mit der Kasse abrechne. Dazu gebe ich Ihre Daten online ausschließlich an die Abrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse weiter. Sie quittieren mir meine Leistungen und erhalten auf Wunsch eine Kopie des Nachweises. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so muss ich die Papierform des Verfahrens wählen und Ihnen 5 % der Hebammengebührenrechnung privat in Rechnung stellen. • 12 Beratungen in der Schwangerschaft (incl. Telefonischer Beratung) • 20 Kontakte in den ersten 10 Tagen nach der Geburt • 16 Hebammenleistungen nach Ablauf von 10 Tagen bis zur 12. Lebenswoche • 8 Still- und Ernährungsberatungen (incl. Telefonischer Beratung) nach Ablauf von 12 Wochen
Betreuungsleistungen nach Zeit - beinhaltet i. d. R. ⮚ Allgemeine Begleitung • beim Spaziergang • beim Einkauf • bei Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen • bei Veranstaltungen der Gemeinde, Kirchgang ⮚ Beschäftigung und Beaufsichtigung • Vorlesen • Spielen • Unterhaltungen • Biografiearbeit (Erinnerungsarbeit) Einsatzmindestdauer: 15 Min. Punktzahl: 10 Punkte je Minute Betreuungsleistungen umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld und schließen insbesondere mit ein • die Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen • die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/ Nachtrhythmus Die Betreuungsleistungen beinhalten nicht die Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung bzw. vollständige Übernahme der Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie der Hauswirtschaft. Der Anspruch auf häusliche Betreuung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind. Die Inanspruchnahme dieser Leistung schmälert einen ggf. bestehenden Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI nicht. Der Einsatz beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Wohnung/ des Hauses. Für Leistungen außerhalb der Häuslichkeit beginnt bzw. endet der Einsatz an dem vereinbarten Leistungsort. Die Dokumentationszeit der SGB XI-Leistung ist am Leistungsort abrechenbare Zeit. Der Zeitumfang für die Inanspruchnahme dieser Leistung wird zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen im Pflegevertrag vereinbart. Die Wegepauschalen und -gelder sind auf Grundlage des LK 21 der Anlage 1 des niedersächsischen Rahmenvertrages gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung abrechenbar. Rechte und Pflichten, die sich aus den „Hinweisen zum Vergütungssystem“ der Anlage 1 des niedersächsischen Rahmenvertrages gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung ergeben, sind sowohl für die Kostenträger als auch den einzelnen Leistungserbringer entsprechend bindend. E r m ä c h t i g u n g s e r k l ä r u n g nach § 15 Abs. 2 des Rahmenvertrages Hiermit ermächtige(n) ich (wir) folgende Abrechnungs-/ Verrechnungsstelle Firma (Name, Anschrift) Institutionskennzeichen vom an ...
Betreuungsleistungen a) Begleitperson im Krankenhaus für minderjährige Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Wird ein versichertes Kind stationär behandelt, erstattet die HanseMerkur die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.
Betreuungsleistungen. Das GSZ erbringt Betreuungsleistungen nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen, gemäss seinen Pflegekonzepten sowie nach jeweils geltenden Grundsätzen der Alters- pflege.