Nachmeldefrist. Wird dieser Versicherungsvertrag nach Ablauf mindestens eines vollen Versicherungsjahres beendet, besteht eine Nachmeldefrist von 120 Monaten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherer an einer anschließenden D&O-Versicherung beteiligt bleibt. Während der Nachmeldefrist besteht Versicherungsschutz nur für innerhalb dieser Frist eingetretene Versicherungsfälle wegen Pflichtverletzungen, die während der Vertragslaufzeit oder vor Vertragsbeginn begangen wurden. Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen und nach Maßgabe der bei Ablauf der letzten Versicherungsperiode geltenden Versicherungsbedingungen sowie in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme der letzten Versicherungsperiode.
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Samples: D&o Insurance Agreement, D&o Insurance Application, D&o Insurance Application