Nachunternehmereinsatz. 4.1 Der AN ist berechtigt, mit Zustimmung des AG Leistungen oder Teile der Leistung als Auftragsleistung durch Nachunternehmer (nachfolgend NU genannt) zu erbringen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht einge- richtet ist. 4.2 Der AN hat sicher zu stellen, dass es sich bei den NU um qualifi- zierte Betriebe handelt. 4.3 Für die Leistungserbringung durch NU gelten folgende Vorgaben: 4.3.1 Als Ansprechpartner des AG für die Leistungen des AN und des oder der eingesetzten NU ist ein Mitarbeiter des AN zu benennen. 4.3.2 Es ist sicherzustellen, dass eingesetzte NU die vertraglich verein- barten Leistungen und Anforderungen ohne Einschränkungen er- füllen. Für die Leistungserbringung durch NU gelten die Vorgaben des Nachunternehmervertrages, die dem Inhalt des zugrunde lie- genden Vertrages entsprechen.
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Nachunternehmereinsatz. 4.1 Der AN ist berechtigt, mit Zustimmung des AG Leistungen oder Teile der Leistung als Auftragsleistung durch Nachunternehmer (nachfolgend nachfol- gend NU genannt) zu erbringen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht einge- richtet ist.eingerichtet ist.
4.2 Der AN hat sicher zu stellen, dass es sich bei den NU um qualifi- zierte qualifizierte Betriebe handelt.
4.3 Für die Leistungserbringung durch NU gelten folgende Vorgaben:
4.3.1 Als Ansprechpartner des AG für die Leistungen des AN und des oder der eingesetzten NU ist ein Mitarbeiter des AN zu benennen.
4.3.2 Es ist sicherzustellen, dass eingesetzte NU die vertraglich verein- barten vereinbar- ten Leistungen und Anforderungen ohne Einschränkungen er- füllenerfüllen. Für die Leistungserbringung durch NU gelten die Vorgaben des Nachunternehmervertrages, die dem Inhalt des zugrunde lie- genden liegenden Vertrages entsprechen.
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Nachunternehmereinsatz. 4.1 Der AN ist berechtigt, mit Zustimmung des AG Leistungen oder Teile der Leistung als Auftragsleistung durch Nachunternehmer (nachfolgend nachfol- gend NU genannt) zu erbringen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht einge- richtet eingerichtet ist.
4.2 Der AN hat sicher zu stellen, dass es sich bei den NU um qualifi- zierte qualifizierte Betriebe handelt.
4.3 Für die Leistungserbringung durch NU gelten folgende Vorgaben:
4.3.1 Als Ansprechpartner des AG für die Leistungen des AN und des oder der eingesetzten NU ist ein Mitarbeiter des AN zu benennen.
4.3.2 Es ist sicherzustellen, dass eingesetzte NU die vertraglich verein- barten vereinbar- ten Leistungen und Anforderungen ohne Einschränkungen er- füllenerfüllen. Für die Leistungserbringung durch NU gelten die Vorgaben des Nachunternehmervertrages, die dem Inhalt des zugrunde lie- genden liegenden Vertrages entsprechen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachunternehmereinsatz. 4.1 Der AN ist berechtigt, mit Zustimmung des AG Leistungen oder Teile der Leistung als Auftragsleistung durch Nachunternehmer (nachfolgend NU genannt) zu erbringen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht einge- richtet eingerichtet ist.
4.2 Der AN hat sicher zu stellen, dass es sich bei den NU um qualifi- zierte qualifizierte Betriebe handelt.
4.3 Für die Leistungserbringung durch NU gelten folgende Vorgaben:
4.3.1 Als Ansprechpartner des AG für die Leistungen des AN und des oder der eingesetzten NU ist ein Mitarbeiter des AN zu benennen.
4.3.2 Es ist sicherzustellen, dass eingesetzte NU die vertraglich verein- barten vereinbarten Leistungen und Anforderungen ohne Einschränkungen er- füllenerfüllen. Für die Leistungserbringung durch NU gelten die Vorgaben des Nachunternehmervertrages, die dem Inhalt des zugrunde lie- genden liegenden Vertrages entsprechen.
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Samples: General Terms and Conditions
Nachunternehmereinsatz. 4.1 Der AN ist berechtigt, mit Zustimmung des AG Leistungen oder Teile der Leistung als Auftragsleistung durch Nachunternehmer Nachunter- nehmer (nachfolgend NU genannt) zu erbringen. Die Zustimmung Zustim- mung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht einge- richtet eingerichtet ist.
4.2 Der AN hat sicher zu stellen, dass es sich bei den NU um qualifi- zierte qualifizierte Betriebe handelt.
4.3 Für die Leistungserbringung durch NU gelten folgende VorgabenVorga- ben:
4.3.1 Als Ansprechpartner des AG für die Leistungen des AN und des oder der eingesetzten NU ist ein Mitarbeiter des AN zu benennen.
4.3.2 Es ist sicherzustellen, dass eingesetzte NU die vertraglich verein- barten vereinbarten Leistungen und Anforderungen ohne Einschränkungen er- füllenEinschrän- kungen erfüllen. Für die Leistungserbringung durch NU gelten die Vorgaben des Nachunternehmervertrages, die dem Inhalt des zugrunde lie- genden liegenden Vertrages entsprechen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen