Nachweismöglichkeiten Musterklauseln

Nachweismöglichkeiten. (1) Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
Nachweismöglichkeiten. 10.1 Amadeus weist dem Vertragspartner die Einhaltung der in dieser Anlage niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
Nachweismöglichkeiten. 6.1. Xxxxxxx SE weist dem Anwender die Einhaltung der im Einzelvertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
Nachweismöglichkeiten. 10.1. Xxxxxxx weist dem Vertragspartner die Einhaltung der in dieser Anlage niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
Nachweismöglichkeiten. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Xxxxxx erforder- lich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung un- ter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Auftragnehmer darf diese von der vor- herigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklä- rung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maß- nahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhält- nis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers ei- ne Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich die o.g. Regelung für Inspektionen. Eine Unterzeichnung einer Ver- schwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. Kosten, die der Auftragnehmerin durch ihre Unterstützungshandlung entstehen, sind ihr im angemessenen Um- fang zu erstatten.
Nachweismöglichkeiten. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf Anfrage die Einhaltung der in Art. 28 DS- GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesen beauftragten Personen. Sollten im Einzelfall Kontrollen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten Montag – Xxxxxxx zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr ohne Störung des Betriebsablaufs und nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mind. 4 Tagen durchgeführt. Der Auftragnehmer darf die Kontrollen von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung durch den Auftraggeber oder den von diesem beauftragen Prüfer abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Kontrolle vornehmen, gilt grundsätzlich 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Kontrolle nach 6.2 oder 6.3 darf der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle der dringende Verdacht eines Datenschutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers ist. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente mit der Ankündigung der Kontrolle vom Auftraggeber vorzutragen.
Nachweismöglichkeiten. 6.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber n die Einhaltung der in Art 28. DS-GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmende, dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Nachweismöglichkeiten. Der Anbieter weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in dieser Anlage niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Dies erfolgt durch einen Selbstaudit und/oder Zertifizierung gemäss ISO 27001. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Anbieter darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Massnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Anbieter stehen, hat der Anbieter gegen diesen ein Einspruchsrecht. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich der vorangehende Absatz in Kapitel 8 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoss nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
Nachweismöglichkeiten. 6.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in Art 28. DS-GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmer, dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Nachweismöglichkeiten. 10.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach, stellt ihm alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht und unterstützt eine Überprüfung durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Xxxxxx. Dem Auftraggeber steht hierzu die den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Dokumentation über die vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung.