Nachweismöglichkeiten. 6.1. Xxxxxxx SE weist dem Anwender die Einhaltung der im Einzelvertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
6.2. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Anwender oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Xxxxxxx SE darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Anwender beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu Celonis SE stehen, hat Xxxxxxx SE gegen diesen ein Einspruchsrecht. Der Anwender stimmt alternativ der Benennung eines unabhängigen externen Prüfers durch Celonis SE zu, sofern Xxxxxxx SE dem Anwender eine Kopie des Auditberichts zur Verfügung stellt.
6.3. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion darf Xxxxxxx SE eine Vergütung verlangen, wenn dies im Einzelvertrag vereinbart ist. Der Aufwand einer Inspektion ist für Xxxxxxx SE grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.
6.4. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Anwenders eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
Nachweismöglichkeiten. (1) Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
(2) Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Auftragnehmer darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion darf der Auftragnehmer eine Vergütung verlangen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist. Der Aufwand einer Inspektion ist für den Auftragnehmer grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.
(3) Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
Nachweismöglichkeiten. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf Anfrage die Einhaltung der in Art. 28 DS- GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesen beauftragten Personen. Sollten im Einzelfall Kontrollen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten Montag – Xxxxxxx zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr ohne Störung des Betriebsablaufs und nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mind. 4 Tagen durchgeführt. Der Auftragnehmer darf die Kontrollen von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung durch den Auftraggeber oder den von diesem beauftragen Prüfer abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Kontrolle vornehmen, gilt grundsätzlich 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Kontrolle nach 6.2 oder 6.3 darf der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle der dringende Verdacht eines Datenschutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers ist. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente mit der Ankündigung der Kontrolle vom Auftraggeber vorzutragen.
Nachweismöglichkeiten. 8.1. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
8.2. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Auftragnehmer darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht.
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Zusammenhang mit durchgeführten Kontrollen erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers streng vertraulich zu behandeln.
Nachweismöglichkeiten. 7.1 Canon weist dem Vertragspartner die Einhaltung der niedergelegten datenschutzrechtlichen Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
7.2 Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Vertragspartner oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese auf dessen Kosten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Canon darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Vertragspartner und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Vertragspartner beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu Canon stehen, hat Canon gegen diesen ein Einspruchsrecht. Die Canon entstehenden Aufwendungen für eine Inspektion sind vom Vertragspartner zu tragen.
7.3 Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Vertragspartners eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz (2) entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
Nachweismöglichkeiten. 6.1. Der Provider weist dem Kunden auf Anfrage die Einhaltung der in Art. 28 DS-GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Provider dem Kunden Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesem beauftragte Personen.
6.2. Sollten im Einzelfall weitere Kontrollen durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Xxxxxx erforderlich sein, so sind Anfragen in schriftlicher Form zu stellen. Der Provider darf diese von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung durch den Kunden oder den von diesem beauftragen Prüfer abhängig machen. Sollte der durch den Kunden beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Provider stehen, hat der Provider gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Kunden zu erklären.
6.3. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Kunden eine Kontrolle vornehmen, gilt grundsätzlich 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
6.4. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Kontrolle nach 6.2 oder 6.3 darf der Provider eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle der dringende Verdacht eines Datenschutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Providers ist. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente mit der Ankündigung der Kontrolle vom Kunden vorzutragen.
Nachweismöglichkeiten. Der Anbieter weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in dieser Anlage niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Dies erfolgt durch einen Selbstaudit und/oder Zertifizierung gemäss ISO 27001. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Anbieter darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Massnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Anbieter stehen, hat der Anbieter gegen diesen ein Einspruchsrecht. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoss nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
Nachweismöglichkeiten. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
Nachweismöglichkeiten. 6.1. Anexia weist bei Bedarf seitens AG die Einhaltung der in dieser Vereinbarung niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Dies umfasst unter anderem:
6.2. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den AG oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten von Anexia ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen durchgeführt. Anexia darf diese Inspektionen von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich firmeninterner Informationen der Anexia, der Daten anderer Kunden von Anexia und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen, abhängig machen. Sollte der durch den AG beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu Anexia stehen, hat Anexia gegen diesen ein Einspruchsrecht. Der AG stimmt dann der Benennung eines unabhängigen externen Prüfers durch Anexia zu, sofern Anexia eine Kopie des Auditberichts zur Verfügung stellt.
6.3. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion darf Anexia eine Vergütung verlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für Anexia grundsätzlich auf einen Personentag pro Kalenderjahr begrenzt, sofern in den Verträgen nicht gesondert geregelt.
6.4. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des AG eine Inspektion vornehmen, gilt Punkt 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
Nachweismöglichkeiten. 10.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach, stellt ihm alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht und unterstützt eine Überprüfung durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Xxxxxx. Dem Auftraggeber steht hierzu die den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Dokumentation über die vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung.
10.2 Sollten im Einzelfall im Rahmen der Überprüfung nach Ziffer 10.1 stichprobenartige Inspektionen durch den Auftraggeber oder einem von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung und mit einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und der Auftragnehmer darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich im Rahmen der Prüfung ggf. berührter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht. Sämtliche Maßnahmen sind vom Auftragnehmer zu begleiten, alle Schritte sind mit diesem abzustimmen. Sämtliche Kosten, die dem Auftragnehmer durch seine Unterstützungshandlung entstehen, sind ihm in angemessenem Umfang zu erstatten, auch die Kosten für die Anfahrt. Der Aufwand einer Inspektion ist grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.