Nachweismöglichkeiten. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf Anfrage die Einhaltung der in Art. 28 DS- GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesen beauftragten Personen. Sollten im Einzelfall Kontrollen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten Montag – Xxxxxxx zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr ohne Störung des Betriebsablaufs und nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mind. 4 Tagen durchgeführt. Der Auftragnehmer darf die Kontrollen von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung durch den Auftraggeber oder den von diesem beauftragen Prüfer abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Kontrolle vornehmen, gilt grundsätzlich 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Kontrolle nach 6.2 oder 6.3 darf der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle der dringende Verdacht eines Datenschutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers ist. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente mit der Ankündigung der Kontrolle vom Auftraggeber vorzutragen.
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Samples: Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung
Nachweismöglichkeiten. 6.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf Anfrage die Einhaltung der in Art. 28 DS- GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Der Nachweis kann u.a. in Gestalt der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter Durchführung eines Selbstaudits, unternehmensinterner Verhaltensregeln einschließlich eines externen Nachweises über deren Einhaltung, ein Zertifikat zu Datenschutz und/oder Informationssicherheit (z.B. ISO 27001), durch genehmigte Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO, Zertifikate nach Art. 42 DS-GVO DSGVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesen beauftragten Personensonstige Nachweise, auf welche sich die Vertragsparteien einigen, geführt werden. Die Xxxx der geeigneten Nachweismethode obliegt im Zweifel dem Auftraggeber.
6.2 Sollten im Einzelfall Kontrollen Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten Montag – Xxxxxxx zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr ohne Störung des Betriebsablaufs und nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mind. 4 Tagen durchgeführt. Der Auftragnehmer darf die Kontrollen diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung durch den Auftraggeber oder den von diesem beauftragen Prüfer hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. Auftraggeber
6.3 Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Kontrolle Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich 6.2 Absatz 2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Kontrolle nach 6.2 oder 6.3 darf der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle der dringende Verdacht eines Datenschutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers ist. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente mit der Ankündigung der Kontrolle vom Auftraggeber vorzutragen.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Nachweismöglichkeiten. 6.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf Anfrage die Einhaltung der in ArtArt 28. 28 DS- DS-GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmer Auftragnehmer, dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesen beauftragten Personen. Datenschutzbeauftragten.
6.2 Sollten im Einzelfall Kontrollen Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten Montag – Xxxxxxx zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr ohne Störung des Betriebsablaufs und Be- triebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mind. 4 Tagen durchgeführtdurchge- führt. Der Auftragnehmer darf die Kontrollen diese von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung durch den Auftraggeber oder den von diesem beauftragen Prüfer Verschwie- genheitserklärung abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem ei- nem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. Einspruchsrecht
6.3 Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Kontrolle Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung Unterzeich- nung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. .
6.4 Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Kontrolle Inspektion nach 6.2 oder 6.3 darf der Auftragnehmer Auftrag- nehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle Inspektion der dringende dringen- de Verdacht eines Datenschutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers istwar. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente mit der Ankündigung der Kontrolle Inspektion vom Auftraggeber vorzutragen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Nachweismöglichkeiten. 6.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf Anfrage die Einhaltung der in Art. Art 28 DS- DS-GVO und in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten Pflich- ten kann der Auftragnehmer Auftragnehmer, dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesen beauftragten Personen. Datenschutzbeauftragten.
6.2 Sollten im Einzelfall Kontrollen Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich erfor- derlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten Montag – Xxxxxxx zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr ohne Störung des Betriebsablaufs und nach Anmeldung Anmel- dung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mind. 4 Tagen durchgeführt. Der Auftragnehmer darf die Kontrollen diese von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung durch den Auftraggeber oder den von diesem beauftragen Prüfer abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. Einspruchsrecht
6.3 Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Kontrolle Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung Verschwiegen- heitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen gesetzli- chen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. .
6.4 Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Kontrolle Inspektion nach 6.2 oder 6.3 darf der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle Inspektion der dringende Verdacht eines Datenschutzvorfalls Daten- schutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers istwar. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente Verdachtsmo- mente mit der Ankündigung der Kontrolle Inspektion vom Auftraggeber vorzutragen.
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Nachweismöglichkeiten. 6.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber Auf- traggeber auf Anfrage die Einhaltung der in Art. 28 DS- GVO DSGVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis Nach- weis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmer Auftragnehmer, dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Prü- fergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO DSGVO oder ISO 27001) zur Verfügung Verfü- gung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen be- trieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesen beauftragten Personen. Perso- nen.
6.2 Sollten im Einzelfall Kontrollen durch den Auftraggeber oder einen von diesem die- sem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten Montag – Xxxxxxx zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr ohne Störung des Betriebsablaufs und nach Anmeldung unter Berücksichtigung Berück- sichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit Vor- laufzeit von mind. 4 Tagen Arbeitstagen durchgeführt. Der Auftragnehmer darf die Kontrollen diese von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung Verschwiegenheits- erklärung durch den Auftraggeber oder den von diesem beauftragen Prüfer abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis Wettbewerbsverhält- nis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Auftraggeber Auf- traggeber zu erklären. .
6.3 Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde Datenschutzaufsichtsbe- hörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Kontrolle vornehmen, gilt grundsätzlich grund- sätzlich 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. Un-
6.4 Für die Unterstützung bei der Durchführung Durch- führung einer Kontrolle nach 6.2 oder 6.3 darf der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle der dringende Verdacht eines Datenschutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers ist. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente mit der Ankündigung der Kontrolle vom Auftraggeber vorzutragen.oder
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Nach Art. 28 Dsgvo
Nachweismöglichkeiten. 6.1 Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf Anfrage n die Einhaltung der in ArtArt 28. 28 DS- DS-GVO und diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Zum Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Pflichten kann der Auftragnehmer Auftragnehmende, dem Auftraggeber Zertifikate und Prüfergebnisse Dritter (z.B. nach Art. 42 DS-GVO oder ISO 27001) zur Verfügung stellen oder Prüfberichte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder von diesen beauftragten Personen. Datenschutzbeauftragten.
6.2 Sollten im Einzelfall Kontrollen Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten Montag – Xxxxxxx zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr ohne Störung des Betriebsablaufs und nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit von mind. 4 Tagen durchgeführt. Der Auftragnehmer darf die Kontrollen diese von der Unterzeichnung einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung durch den Auftraggeber oder den von diesem beauftragen Prüfer abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer Auftragnehmenden stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist in Textform gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. Einspruchsrecht
6.3 Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers Auftraggeber n eine Kontrolle Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. .
6.4 Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Kontrolle Inspektion nach Ziffer 6.2 oder 6.3 darf der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht Anlass der Kontrolle Inspektion der dringende Verdacht eines Datenschutzvorfalls im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers istAuftragnehmenden war. In diesem Fall sind die Verdachtsmomente mit der Ankündigung der Kontrolle Inspektion vom Auftraggeber vorzutragen.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen