Naturschutz. Kooperation mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientieren. Die Nutzung von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltig. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben.
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Samples: Koalitionsvertrag, Koalitionsvertrag
Naturschutz. Kooperation mit Das Naturschutzgesetz wird novelliert, insbesondere im Hinblick auf den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche NaturschutzpolitikBiotopverbund, einen besseren Schutz der Uferstreifen, der Knicks und der landschaftlichen Strukturelemente. Wir wollen gemeinsam mit Der Biotopverbund soll (unter Einbeziehung von Wasserflächen, jedoch ohne solche im Nationalpark Wattenmeer) 15% der Landesfläche umfassen. Es sollen weitere Naturschutzflächen ausgewiesen werden, insbesondere durch Erweiterung der Schutzgebiete Wittenberger Heide, Die Reit, Westerweiden/Alte Süderelbe, Rodenbeker Quellental und den Naturnutzern Schutz des Flassbargmoores als Naturdenkmal. Jagd und Fischerei soll in Naturschutzgebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden. Die Feldmarken im Hamburger Westen sollen planungsrechtlich geschützt werden. Langfristig soll die Umweltbildung fördernFläche der Landschaftsschutzgebiete (LSG) steigen. Wir Vorrangig werden die Partnerschaft zwischen LandwirtschaftGebiete Wilhelmsburger Osten, Natur- Vier- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken Marschlande, Lemsahl- Mellingstedt, Süderelbmarschen berücksichtigt. Es soll unter Beteiligung interessierter Verbände und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientierenBezirks die Konzeption für das Umweltzentrum Karlshöhe überarbeitet werden, die mit einem geringeren Investitionsbedarf und geringeren Betriebskosten auskommt. Die Nutzung Koalitionspartner stimmen darin überein, dass die bestehenden Ausgleichsdefizite schnellstmöglich zu beseitigen sind. Sollte nach Auswertung der Monitoringergebnisse die Ausgleichsmaßnahme Hahnöfersand nicht im erwarteten Umfang von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltig. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz gebenZielarten angenommen worden sein, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellen. Isind im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wirdZuge des Tideelbekonzepts andere ergänzende Maßnahmen durchzuführen. Die wichtige Rolle Parteien sind sich einig, dass der Botanischen Gärten Ausgleich insbesondere von Bebauungsplänen zeit- und Sammlungen ortsnah durchgeführt werden wir stärkensoll. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem ausDer Aufbau bezirklicher Flächenpools kann neben dem Sondervermögen Naturschutz hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Wir streben Der Wilhelmsburger Osten kann hierfür ein europa- und weltweites System geeignetes Beispiel sein. Die fachlich gebotene Nachpflanzung von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften anBäumen soll finanziell gesichert werden. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Es wird eine langfristige Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ Kleingartenbestandes vereinbart; neue Formen des Kleingärtnerns (interkulturelle und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt Stadtteilgärten) sollen unterstützt werden. Für den Natur- ; eine Verbindung von Kleingärten und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erprobenöffentlicher Grünflächennutzung wird weiterentwickelt.
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Samples: Kooperationsvertrag, Kooperationsvertrag
Naturschutz. Kooperation mit Die Belange des Naturschutzes wurden beachtet. Zug-und Rastvogelkartierungen Auf der Grundlage des Gutachtens zu Zug- und Rastvögeln „Plausibilitätskontrolle vorhandener Gutachterdaten einschl. Nachuntersuchungen 2021“ Xx. X. Xxxxx, Dranse, und Dez. 2021 und des Gutachten Xxxxx 0000, Xxxxxxx 2015/16 und Xxxxx 2021 kann in der Gesamtschau eine Einschätzung der Bedeutung des Untersuchungsraumes als Rast- und Durchzugsgebiet erfolgen, da sich wesentliche landschaftliche Gegebenheiten in diesem Zeitraum nicht oder nur unwesentlich verändert haben. Die Waldschäden infolge Sturmereignissen in den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung letzten Jahren sind lediglich temporär und sind weitgehend wieder aufgeforstet bzw. weisen Waldsukzession auf. Zudem richten sich die Anzahl der Begehungen und ihre jahreszeitliche Verteilung nach dem Landschaftstyp und der Habitatausstattung des Untersuchungsgebietes und unterliegt so einem behördlichen und gutachterlichen Beurteilungsspielraum. Es kann somit im Ergebnis der vorliegenden Daten davon ausgegangen werden, dass der Untersuchungsraum (2 km Umkreis um die geplanten Anlagen) keine hohe Bedeutung als Rast- und/ oder Durchzugsgebiet für eine erfolgreiche Naturschutzpolitikdurchziehende Vögel aufweist. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir So werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaftlt. o.g. Leitfaden erforderlichen Tagessummen durchziehender Vögel (bspw. Kraniche > 500, Natur- Gänse > 5 000) zur Charakterisierung als Durchzugsgebiet mit hoher Konzentration einzelner Arten/ Artengruppen und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientierensomit überregionaler Bedeutung hier nicht erreicht. Die Nutzung von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltigEs konnte gutachterlich keine hohen oder sehr hohen Zugintensitäten im Vorhabengebiet nachgewiesen werden. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz gebenErhebliche Beeinträchtigungen für ziehende Vogelarten entlang der Nutheläufe als landschaftliche Groborientierung für Zugvögel (nördlich der WEA-Flächen) sind gemäß gutachterlicher Bewertung auszuschließen, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt da diese Landschaftseinheit nicht verbaut wird. Die wichtige Rolle Gemäß gutachterlicher Einschätzung werden die bereits durch die bestehenden WKA existierenden Störeffekte für Vögel während der Botanischen Gärten Zugzeiten durch vergleichbare Effekte durch die neuen WKA räumlich vergrößert, die beiden Windparks werden von den ziehenden Vögeln als komplexes Gebilde im Sinne eines großen Windparks wahrgenommen. Nach gutachterlicher Bewertung erfolgt dadurch keine wesentliche Wirkungserhöhung und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage somit keine erhebliche Beeinträchtigung des nur eine regionale Bedeutung für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung Vogelzug aufweisenden Bereiches der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EUNuthe-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erprobenNiederung.
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Samples: Genehmigungsbescheid
Naturschutz. Kooperation Zwischen der Werftstraße und der Tannenbergallee im Teil A des Bebauungsplanes befin- den sich Grabelandflächen, die aufgrund ihres Alters und der Strukturvielfalt für den Arten- und Biotopschutz sowie für das Naturerleben von Bedeutung sind. Es handelt sich um einen Grabelandtyp mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaftzahlreichen älteren Gehölzen, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientiereninsbesondere alten Obstbäumen. Die Nutzung Gar- tenparzellen sind eher unregelmäßig angeordnet und i. d. R. durch Hecken begrenzt. In der Anlage ist mit einem Vorkommen verschiedener Kleinsäuger (Igel, Maulwurf, Mausarten) und zahlreichen Brutvogelarten zu rechnen. Es dürfte sich u. a. auch um einen bedeutenden Lebensraum für Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer handeln. Der westliche Planbereich wird überwiegend von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltigBiotopen der Industrie- und Gewerbeflä- chen eingenommen und weist einen hohen Versiegelungsgrad auf. Wir Allerdings befindet sich vor allem in den randlichen Bereichen ein alter, z. T. ortsbildprägender Gehölzbestand. Bei einer Ausführung der Planung kann es insbesondere zu Beeinträchtigungen von Funkti- onen und Werten des Naturhaushaltes im Bereich der alten Grabelandanlagen kommen. Folgende Auswirkungen sind dabei zu erwarten: • Zerstörung von Flächen und Vegetationsstrukturen mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, • Bodenversiegelung und genereller Bodenverlust, • Verringerung der Grundwasserneubildungsrate, • Veränderung des Lokalklimas und • Erhöhung der Luftbelastung durch zusätzliche Gewerbenutzung und gesteigertes Ver- kehrsaufkommen. Durch die geplante Beseitigung der alten Grabelandflächen kommt es außerdem zur Ein- schränkung von wichtigen Erholungsnutzungsmöglichkeiten der Bevölkerung. Für die westlich der Werftstraße gelegenen Bereiche des eingeschränkten Gewerbegebietes gibt es bereits den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 314. Daher sind hier bereits Baurechte vorhanden. Aufgrund des neuen Bebauungsplanes werden an dieser Stelle keine neuen Baurechte geschaffen. Soweit Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren, sieht § 1a des Baugesetzbuches für derartige Fälle vor, dass ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Konkrete Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden daher für den Bundesländern westlichen Teil des Plangebietes (Teil A) nicht festgesetzt. Dennoch bleibt das Bestreben, die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen derzeitige Situation auch in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellendiesem Bereich insbesondere in Bezug auf Naturhaushalt und Landschafts- bzw. Stadtbild entsprechend den Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB zu erhalten bzw. zu verbessern und aufzuwerten. Im Rahmen Bereich der Umsetzung derzeitigen Grabelandflächen, für den eine Wohnbebauung vorgesehen ist, gibt es bisher keine rechtverbindliche Bauleitplanung. Unter Berücksichtigung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- Be- standsaufnahme führen die zu erwartenden Auswirkungen zu Beeinträchtigungen von Na- turhaushalt und Landschaftsbild und stellen einen Eingriff gemäß § 8 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) dar, der zu minimieren und dessen Folgen auf einer geeigneten Fläche auszugleichen ist. Der beschriebene Eingriff ist aus Gründen des Allgemeinwohls nicht zu vermeiden. Das Ziel, an diesem Standort am Mittellandkanal Wohnungsbau zu entwickeln, ist städtebaulich zu unterstützen. Der Standort am Wasser mit den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wirdkanalbegleitenden Naherholungsflächen weist eine hohe Attraktivität auf. Die wichtige Rolle Erschließungs- und Versorgungsanlagen sind bereits zum großen Teil vorhanden. Das Nahversorgungs- und Dienstleistungsangebot des Stadt- teils, insbesondere an der Botanischen Wöhlerstraße, kann stärker genutzt werden. Ferner ist eine An- bindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben. Mit den Pächtern der Gärten wurden ein- vernehmliche vertragliche Regelungen gefunden. Sie geben zum Jahresende ihre Gärten ab. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum stellt ein öffentliches Interesse dar. Im Ge- gensatz zu einer Bereitstellung von Bauland in Bereichen vorhandener Infrastruktur führen Abwanderungen in das Xxxxxx dazu, dort mit erheblichen Kosten neue Infrastruktureinrich- tungen schaffen zu müssen. Dieses würde zu einer Verstärkung des Verkehrsaufkommens mit den bekannten negativen Auswirkungen führen. Dem öffentlichen Interesse entspricht die Nutzung bestehender Einrichtungen (z.B. Verkehrsflächen). Dementsprechend haben derartige Flächen im öffentlichen Interesse erheblichen Entwicklungsvorrang vor der Inan- spruchnahme neuer, bislang siedlungsunbeeinflusster Flächen. Die Inanspruchnahme sol- cher Flächen innerhalb des schon bestehenden bebauten Bereiches berücksichtigt die Ge- danken des Bodenschutzes, der Verhinderung von Emissionen und Sammlungen der Sicherung der Au- ßenvegetation. Den genannten Gründen des Allgemeinwohls wird ein höheres Gewicht beigemessen, so dass der Eingriff nicht zu vermeiden ist. Allerdings sind mehrere Maßnahmen zur Vermei- dung eines weiteren Eingriffs sinnvoll und erwünscht. Entsprechende Festsetzungen regeln folgendes: • Der vorhandene Bewuchs in den Randbereichen der Bauflächen soll erhalten werden. • Südlich des festgesetzten allgemeinen Wohngebietes soll eine private Grünfläche ent- stehen, die unversiegelt bleibt. Weitergehend werden wir stärkenRegelungen getroffen, die dem Minimierungsgebot Rechnung tragen, sowie den umweltschützenden Belangen in der Abwägung (§ 1a BauGB) gerecht werden: • Dauerhafte und flächenhafte Begrünung der Dachflächen von geplanten Gebäuden mit einer Dachneigung von weniger als 20°. Wir sprechen uns • Dauerhafte Begrünung der Hallendecken der Tiefgaragen. • Gliederung der zu schaffenden Stellplätze durch ein Baumraster (für je vier Stellplätze ein standortheimischer Laubbaum). • Die festgesetzten zu bepflanzenden Flächen sind je angefangenen 100 m² mit mindes- tens 1 standortheimischem Laubbaum und mindestens 5 standortheimischen Sträuchern zu bepflanzen und zu erhalten. (Der vorhandene Gehölzbestand ist zu anzurechnen.) Diese Festsetzungen tragen insgesamt zu einer Verbesserung der kleinklimatischen Ver- hältnisse bei, Regenwasser wird gespeichert, es entstehen Standorte für zahlreiche Pflan- zen und Tiere mit den zugehörigen Nahrungs-, Brut- und Ruheplätzen. Weiterhin führt dies zu einer Verbesserung des Erlebnis- und Erholungswertes für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem ausBewohner. Wir streben ein europa- Auch Dachbegrünungen bilden einen kleinen, aber durchaus wichtigen Beitrag zur Verbes- serung der Umwelt: Die kleinklimatischen Verhältnisse werden verbessert (Verminderung der Luftstromgeschwindigkeiten und weltweites System der Temperaturunterschiede im Dachbereich, Filterung von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung Schmutzpartikeln, Erhöhung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften anVerdunstung). Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage Auch hier kann das Regenwasser ge- speichert werden und es entstehen ebenfalls Standorte für Pflanzen und Tiere. Ferner bilden Dachbegrünungen einen positiven Erlebnis- und Erholungswert für den Bau von Querungshilfen Menschen. Die beschriebenen Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, den Eingriff zu kompensieren. Entsprechend § 7 der textlichen Festsetzung ist daher im Bundesverkehrswegenetz Teil B des Bebauungsplanes eine Kompensationsmaßnahme geplant. Danach soll eine ca. 4.400 m² große, bisher als Acker genutzte Fläche im Landschaftsraum Fuhrbleek in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt Isernhagen Süd in extensives Grünland umgewandelt werden. Für Der betroffene Bereich ist im Bebauungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Diese festgesetz- ten Flächen und Maßnahmen zum Ausglich werden den Natur- Wohnbauflächen in der Bebau- ungsplanänderung zugeordnet (§ 8 der textlichen Festsetzung). Durch diese beschriebenen Maßnahmen im Teil B können die insgesamt zu erwartenden Eingriffe komplett ausgeglichen und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert somit eine vollständige Kompensation durchgeführt werden. Wir prüfen, ob Unabhängig von den Festsetzungen zur Eingriffsregelung gilt ferner die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an Baumschutzsatzung der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erprobenLandeshauptstadt Hannover.
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Samples: Bebauungsplan
Naturschutz. Kooperation mit den Betroffenen vor Ort 10.1 Vor Beginn der Baumaßnahmen ist unabdingbare Voraussetzung der unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Börde) nachzuweisen, dass die im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschriebenen vorgezoge- nen Artenschutzmaßnahmen (M 01 Anlage eines Habitats für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen LandwirtschaftLebensraum Zauneidechsen und Offenlandbrüter, Natur- M 02 Anlage eines offenen Lebensraumes für Gebüschbrüter und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientierenZauneidechse, CEF-Maßnahmen) realisiert wurden. Die Nutzung Fertigstellung der Habitate ist der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich mitzuteilen.
10.2 Die im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung (V 01, V 02 und V 03) sind umzusetzen.
10.3 Bei den Ersatzpflanzungen (M 02) ist die Schlehe (Prunus spinosa) durch Hundsrose (Ro- sa canina) zu ersetzen, da diese keine Ausläufer bildet und die Fläche somit nicht „zu- zieht". Ein Überwachsen der Fläche wäre insbesondere für die Zauneidechse von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltigNachteil.
10.4 Die Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der Pflanzperiode umzusetzen, die auf die Bau- abnahme folgt. Wir werden Die Fertigstellung ist der oberen Naturschutzbehörde unaufgefordert schriftlich anzuzeigen.
10.5 Für die Strauchpflanzungen ist durch den Bundesländern die Kompetenz gebenVorhabenträger eine fünfjährige Anwuchs- und Entwicklungspflege gemäß den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschafts- entwicklung, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellenLandschaftsbau e. V. (FLL) sicher zu stellen.
10.6 Die Flächen sind entsprechend den maßnahmenkonkreten Entwicklungszielen mindestens für den Zeitraum des Betriebes der Anlage zu unterhalten. Im Rahmen Fall auftretender Mängel ist für deren Behebung zu sorgen.
10.7 Die in den Maßnahmenblättern M 01 und M 02 (Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) ge- nannten Pflegemaßnahmen durch zwei- bzw. einschürige Mahd (alle 5 Jahre für die Dauer von 20 Jahren) sind an die Vegetationsentwicklung dergestalt anzupassen, dass der Le- bensraum der Zauneidechse erhalten bleibt. Bei starkem Aufwuchs, welcher den Lebens- raum der Zauneidechse einschränkt, muss öfter gemäht werden. Das Mähgut ist vollstän- dig von der Fläche zu entfernen. Die Einbringung von humusreichen Mutterboden sowie Düngung ist nicht zulässig. Die Beweidung der Flächen als Alternative ist zulässig.
10.8 Die Steinschüttungen sind ca. 50 cm in die Erde einzubringen, bei den Totholzhaufen ist das nicht notwendig. Die Steinschüttungen sind dauerhaft freizuhalten.
10.9 Die Totholzhaufen sind nach 10 Jahren neu zu beschicken.
10.10 Der unteren und der oberen Naturschutzbehörde sind die Fangprotokolle für die Zau- neidechse sowie die Ergebnisse des Flächenmonitorings für die Art Zauneidechse zu übergeben.
10.11 Die Beräumung des Baufeldes (Rodungsarbeiten) ist außerhalb der Brutzeit der Vögel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vorzunehmen.
10.12 Die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind unbedingt einzuhalten.
10.13 Spätestens 2 Monate nach Erteilung der Genehmigung ist der unteren Naturschutzbehör- de hierfür eine Ausführungsplanung vorzulegen, in dem die erforderlichen grünordneri- schen Maßnahmen dargestellt sind. Die Ausführungsplanung ist einvernehmlich mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
10.14 Die grünordnerischen Maßnahmen sind spätestens innerhalb eines Jahres nach Baufertig- stellung, möglichst im Xxxxxx oder zeitigen Frühjahr, durchzuführen.
10.15 Über die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Bericht anzufertigen. Dieser umfasst die Durchführung der Maßnahmen, aussagefähige Fotos, den Zeitraum der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern Maßnahmen sowie die Rechnung der Pflanzfirma und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern ist der oberen Naturschutzbehörde innerhalb von 4 Wochen zu übergeben.
10.16 Eine nachträgliche Änderung der Maßnahmen ist nur bei Austausch durch eine gleichwer- tige / gleichartige Maßnahme und Naturschutzverbänden abgestimmt wirdnach einer Anzeige gegenüber der oberen Naturschutz- behörde möglich. Dabei ist der räumliche Bezug zu wahren. Die wichtige Rolle Änderung bedarf der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für Zu- stimmung durch die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erprobenobere Naturschutzbehörde.
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Samples: Genehmigungsbescheid