Common use of Naturschutz Clause in Contracts

Naturschutz. Kooperation mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientieren. Die Nutzung von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltig. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben.

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Samples: www.csu.de, ruestungsexport-info.de

Naturschutz. Kooperation mit Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die südliche Klagesmarktfläche, die überwiegend als Stellplatzfläche genutzt wird, sowie den Betroffenen vor Ort vorhandenen Gastronomiebetrieb im nördlichen Planbereich. Ferner sind angrenzende Verkehrsflächen östlich, südlich und westlich des Klagesmarktes Bestandteil des Planbereiches. Das Plangebiet ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientierendamit weitgehend versie- gelt. Die Nutzung Stellplätze sind größtenteils mit Basaltpflaster belegt und weisen keine nennens- werten Grünaspekte auf. Entlang der Straße Am Klagesmarkt westlich der geplanten Bau- flächen befinden sich 17 Platanen, entlang des Radboulevards östlich der geplanten Bauflä- chen weitere 14. Sie befinden sich unmittelbar auf der Grenze des räumlichen Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes. Nördlich des Planbereiches befinden sich weitere Platanen. Mit der geplanten Bebauung auf dem Klagesmarkt wird überwiegend ausreichend Abstand zu den vorhandenen Bäumen in den öffentlichen Verkehrsfläche gehalten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Baumbestand weitgehend erhalten bleibt. Alle genannten Einzelbäume unterliegen dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, die uneingeschränkt Anwendung findet. Eine Entscheidung über den Erhalt der Bäume und ggf. deren Ersatz erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Bei Fällung von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltigGehölzen ist im Sinne des Artenschutzes ein Zeitpunkt außerhalb der Brutzeit vorzusehen. Wir werden den Bundesländern Hinsichtlich der Naturhaushaltsfaktoren Boden und Wasser ist das Plangebiet von unterge- ordneter Bedeutung. Die Pflasterung lässt aufgrund nachhaltiger Verdichtung lediglich eine geringe Versickerung zu. Das Ortsbild weist einen stark urbanen Charakter auf. Die Planung wird zu einer Veränderung des Ortsbildes führen, welches im Hinblick auf die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt jetzige Situation jedoch nicht zusätzlich beeinträchtigt wird. Als Besonderheit hervorzuheben ist das Vorkommen von z.T. seltenen Pflanzenarten in den Pflasterritzen der Stellplatzfläche. Es handelt sich um Arten wie Filzkräuter und Mauerpfef- fer, die an magere, warme Standorte angepasst sind und auf dem Klagesmarkt in großer Individuenzahl entsprechende Lebensräume gefunden hatten. Der Klagesmarkt weist ge- meinsam mit dem Schützenplatz und dem Platz vor der Neustädter Kirche die am besten ausgeprägte Pflasterritzenvegetation in Hannover auf. Die wichtige Rolle gefährdeten Arten fallen jedoch nicht unter den europäischen Artenschutz. Eine Umsied- lung zum Artenerhalt ist bereits durchgeführt worden. Um einen Verlust der Botanischen Gärten Pflasterritzenvegetation zu vermeiden, wurde daher das zwischen den Basaltsteinen befindliche Bodenmaterial und Sammlungen damit das enthaltene Samenpotential der Pflas- territzenvegetation umfassend gesichert und an zwei geeigneten Orten (Stellplätze am Bun- desleistungszentrum, Schützenplatz) wieder ausgebracht. Ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft entsteht durch die Bebauung der Parkplatz- fläche des Klagesmarktes nicht. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich und konkrete Aus- gleichsmaßnahmen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridorenvorliegenden Bebauungsplan Nr. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben1752 nicht festgesetzt.

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Samples: e-government.hannover-stadt.de

Naturschutz. Kooperation mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für Die Vielfalt an Tieren und Pflanzen im Rhein-Kreis Neuss muss wieder deutlich erhöht werden. Dafür muss der Kreis eine erfolgreiche Naturschutzpolitikdeutlich aktivere Rolle übernehmen. Wir wollen gemeinsam mit dürfen uns nicht auf kleinteilige Maßnahmen wie Blühstreifen und blühende Straßenränder beschränken. Ziel ist es auch, den Naturnutzern Rhein-Kreis Neuss vom Titel des waldärmsten Kreises in NRW zu befreien. Dadurch kann die Umweltbildung fördernKulturlandschaft ihr ursprüngliches Gesicht zumindest teilweise zurückgewinnen. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, • den Erhalt vorhandener und Ausbau weiterer Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientierenLandschaftsschutzgebiete. Die Nutzung von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltig. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellen. Im Rahmen Erhalt der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische biologischen Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen (z.B. durch insektenfreundliche Landschaftsbrücken im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen Umfeld intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen) sowie die Entwicklung eines Naturraumkonzeptes. Das Grünen Bandes EuropaBündnis für Insektenanstoßenwird weitergeführt und gefördert. Frei fließende Flüsse haben • die Waldvermehrung mit dem Ziel fortsetzen, nicht mehr waldärmster Kreis Deutschlands zu sein. Durch den Kreis gefällte Bäume werden qualitativ gleichwertig mindestens 1:1 ersetzt. • für die Waldvermehrung und zum Insekten- und Artenschutz mehr Haushaltsmittel für Ankauf oder Pacht von Flächen bereitstellen. • dass der Kreis die Naherholungsgebiete sichert. Die Erftaue soll dauerhaft erhalten und die Erft zu einem blauem Mobilitätsband für Wanderer und Radler ausgebaut werden. • die geplante Realisierung der L361 n stoppen. • dass der Kreis tritt dem „Bündnis für pestizidfreie Kommunen“ beitritt. • dass der Kreis den Umbau der Landwirtschaft hin zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung unterstützt und wir streben eine enge Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat des Kreises an. • dass der Kreis sich im Regionalrat für die bevorzugte Nutzung von Altflächen und Flächenverdichtung anstelle der Neuausweisung von Flächen einsetzt. • den weiteren Kiesabbau in Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebieten stoppen. Die vielfältigen ökologischen Herausforderungen und insbesondere die knapper werdenden Ressourcen erfordern in vielen Tätigkeitsbereichen eine stärkere nachhaltige Betrachtung von Produkten und Abläufen über den gesamten Lebenszyklus. Fragen von Umweltschutz, wirtschaftlicher Betätigung und sozialer Fürsorge müssen zukünftig stärker gleichberechtigt zusammengedacht werden. Dies gilt in besonderer Weise für die Abfallwirtschaft, die Beschaffung und das kreiseigene Bauen. Heutige Abfälle sind die Rohstoffe von morgen. Wir setzen uns daher dafür ein, den Rhein-Kreis Neuss zu einer führenden Region der Kreislaufwirtschaft zu machen. • dass sich die Abfallwirtschaft des Kreises durch einen hohen ökologischen WertUmweltstandard, ein ortsnahes Entsorgungskonzept sowie niedrige Gebühren für Verbraucher*innen auszeichnet. Die Durchgängigkeit • dass der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werdenKreis sich zur führenden Region der Kreislaufwirtschaft entwickelt, insbesondere durch Förderung von Baustoff- und anderen Recycling-Zentren sowie Unterstützung von Reparatur-Initiativen und Tauschbörsen. Für Baustoffrecycling ist dem Rohstoffabbau vorzuziehen. • als Beitrag zur Abfallvermeidung dafür sorgen, bei der Beschaffung von Materialien durch den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und FlusstälerKreis auf Nachhaltigkeit zu achten, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzwZuge der Digitalisierung Papier einzusparen und auf Einweggeschirr zu verzichten. vor Entwicklung • das Projekt „Fair-Trade-Kreis“ weiterhin unterstützen und ambitioniert ausbauen. • durch kreisseitige Veranstaltungen und Beratungsangebote nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen in den Kommunen fördern und ebenfalls kreisseitig eine Initiative zugunsten des Bauens mit Holz und mit Recycling-Baustoffen starten. • Dass kreiseigene Gebäude zukünftig beim Neubau nach den Grundsätzen des im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung Bundesbau etablierten Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) gebaut und dabei mindestens 65% der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erprobendort genannten Kriterien erfüllt werden.

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Samples: www.gruene-rkn.de

Naturschutz. Kooperation mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientieren. Die Nutzung von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltig. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellengleichzu- stellen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente Anreiz- instrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben.

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Samples: www.nachhaltigkeit.info

Naturschutz. Kooperation Zwischen der Werftstraße und der Tannenbergallee im Teil A des Bebauungsplanes befin- den sich Grabelandflächen, die aufgrund ihres Alters und der Strukturvielfalt für den Arten- und Biotopschutz sowie für das Naturerleben von Bedeutung sind. Es handelt sich um einen Grabelandtyp mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaftzahlreichen älteren Gehölzen, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientiereninsbesondere alten Obstbäumen. Die Nutzung Gar- tenparzellen sind eher unregelmäßig angeordnet und i. d. R. durch Hecken begrenzt. In der Anlage ist mit einem Vorkommen verschiedener Kleinsäuger (Igel, Maulwurf, Mausarten) und zahlreichen Brutvogelarten zu rechnen. Es dürfte sich u. a. auch um einen bedeutenden Lebensraum für Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer handeln. Der westliche Planbereich wird überwiegend von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltigBiotopen der Industrie- und Gewerbeflä- chen eingenommen und weist einen hohen Versiegelungsgrad auf. Wir Allerdings befindet sich vor allem in den randlichen Bereichen ein alter, z. T. ortsbildprägender Gehölzbestand. Bei einer Ausführung der Planung kann es insbesondere zu Beeinträchtigungen von Funkti- onen und Werten des Naturhaushaltes im Bereich der alten Grabelandanlagen kommen. Folgende Auswirkungen sind dabei zu erwarten: • Zerstörung von Flächen und Vegetationsstrukturen mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, • Bodenversiegelung und genereller Bodenverlust, • Verringerung der Grundwasserneubildungsrate, • Veränderung des Lokalklimas und • Erhöhung der Luftbelastung durch zusätzliche Gewerbenutzung und gesteigertes Ver- kehrsaufkommen. Durch die geplante Beseitigung der alten Grabelandflächen kommt es außerdem zur Ein- schränkung von wichtigen Erholungsnutzungsmöglichkeiten der Bevölkerung. Für die westlich der Werftstraße gelegenen Bereiche des eingeschränkten Gewerbegebietes gibt es bereits den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 314. Daher sind hier bereits Baurechte vorhanden. Aufgrund des neuen Bebauungsplanes werden an dieser Stelle keine neuen Baurechte geschaffen. Soweit Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren, sieht § 1a des Baugesetzbuches für derartige Fälle vor, dass ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Konkrete Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden daher für den Bundesländern westlichen Teil des Plangebietes (Teil A) nicht festgesetzt. Dennoch bleibt das Bestreben, die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen derzeitige Situation auch in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellendiesem Bereich insbesondere in Bezug auf Naturhaushalt und Landschafts- bzw. Stadtbild entsprechend den Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB zu erhalten bzw. zu verbessern und aufzuwerten. Im Rahmen Bereich der Umsetzung derzeitigen Grabelandflächen, für den eine Wohnbebauung vorgesehen ist, gibt es bisher keine rechtverbindliche Bauleitplanung. Unter Berücksichtigung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- Be- standsaufnahme führen die zu erwartenden Auswirkungen zu Beeinträchtigungen von Na- turhaushalt und Landschaftsbild und stellen einen Eingriff gemäß § 8 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) dar, der zu minimieren und dessen Folgen auf einer geeigneten Fläche auszugleichen ist. Der beschriebene Eingriff ist aus Gründen des Allgemeinwohls nicht zu vermeiden. Das Ziel, an diesem Standort am Mittellandkanal Wohnungsbau zu entwickeln, ist städtebaulich zu unterstützen. Der Standort am Wasser mit den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wirdkanalbegleitenden Naherholungsflächen weist eine hohe Attraktivität auf. Die wichtige Rolle Erschließungs- und Versorgungsanlagen sind bereits zum großen Teil vorhanden. Das Nahversorgungs- und Dienstleistungsangebot des Stadt- teils, insbesondere an der Botanischen Wöhlerstraße, kann stärker genutzt werden. Ferner ist eine An- bindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben. Mit den Pächtern der Gärten wurden ein- vernehmliche vertragliche Regelungen gefunden. Sie geben zum Jahresende ihre Gärten ab. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum stellt ein öffentliches Interesse dar. Im Ge- gensatz zu einer Bereitstellung von Bauland in Bereichen vorhandener Infrastruktur führen Abwanderungen in das Xxxxxx dazu, dort mit erheblichen Kosten neue Infrastruktureinrich- tungen schaffen zu müssen. Dieses würde zu einer Verstärkung des Verkehrsaufkommens mit den bekannten negativen Auswirkungen führen. Dem öffentlichen Interesse entspricht die Nutzung bestehender Einrichtungen (z.B. Verkehrsflächen). Dementsprechend haben derartige Flächen im öffentlichen Interesse erheblichen Entwicklungsvorrang vor der Inan- spruchnahme neuer, bislang siedlungsunbeeinflusster Flächen. Die Inanspruchnahme sol- cher Flächen innerhalb des schon bestehenden bebauten Bereiches berücksichtigt die Ge- danken des Bodenschutzes, der Verhinderung von Emissionen und Sammlungen der Sicherung der Au- ßenvegetation. Den genannten Gründen des Allgemeinwohls wird ein höheres Gewicht beigemessen, so dass der Eingriff nicht zu vermeiden ist. Allerdings sind mehrere Maßnahmen zur Vermei- dung eines weiteren Eingriffs sinnvoll und erwünscht. Entsprechende Festsetzungen regeln folgendes: • Der vorhandene Bewuchs in den Randbereichen der Bauflächen soll erhalten werden. • Südlich des festgesetzten allgemeinen Wohngebietes soll eine private Grünfläche ent- stehen, die unversiegelt bleibt. Weitergehend werden wir stärkenRegelungen getroffen, die dem Minimierungsgebot Rechnung tragen, sowie den umweltschützenden Belangen in der Abwägung (§ 1a BauGB) gerecht werden: • Dauerhafte und flächenhafte Begrünung der Dachflächen von geplanten Gebäuden mit einer Dachneigung von weniger als 20°. Wir sprechen uns • Dauerhafte Begrünung der Hallendecken der Tiefgaragen. • Gliederung der zu schaffenden Stellplätze durch ein Baumraster (für je vier Stellplätze ein standortheimischer Laubbaum). • Die festgesetzten zu bepflanzenden Flächen sind je angefangenen 100 m² mit mindes- tens 1 standortheimischem Laubbaum und mindestens 5 standortheimischen Sträuchern zu bepflanzen und zu erhalten. (Der vorhandene Gehölzbestand ist zu anzurechnen.) Diese Festsetzungen tragen insgesamt zu einer Verbesserung der kleinklimatischen Ver- hältnisse bei, Regenwasser wird gespeichert, es entstehen Standorte für zahlreiche Pflan- zen und Tiere mit den zugehörigen Nahrungs-, Brut- und Ruheplätzen. Weiterhin führt dies zu einer Verbesserung des Erlebnis- und Erholungswertes für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem ausBewohner. Wir streben ein europa- Auch Dachbegrünungen bilden einen kleinen, aber durchaus wichtigen Beitrag zur Verbes- serung der Umwelt: Die kleinklimatischen Verhältnisse werden verbessert (Verminderung der Luftstromgeschwindigkeiten und weltweites System der Temperaturunterschiede im Dachbereich, Filterung von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung Schmutzpartikeln, Erhöhung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften anVerdunstung). Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage Auch hier kann das Regenwasser ge- speichert werden und es entstehen ebenfalls Standorte für Pflanzen und Tiere. Ferner bilden Dachbegrünungen einen positiven Erlebnis- und Erholungswert für den Bau von Querungshilfen Menschen. Die beschriebenen Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, den Eingriff zu kompensieren. Entsprechend § 7 der textlichen Festsetzung ist daher im Bundesverkehrswegenetz Teil B des Bebauungsplanes eine Kompensationsmaßnahme geplant. Danach soll eine ca. 4.400 m² große, bisher als Acker genutzte Fläche im Landschaftsraum Fuhrbleek in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt Isernhagen Süd in extensives Grünland umgewandelt werden. Für Der betroffene Bereich ist im Bebauungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Diese festgesetz- ten Flächen und Maßnahmen zum Ausglich werden den Natur- Wohnbauflächen in der Bebau- ungsplanänderung zugeordnet (§ 8 der textlichen Festsetzung). Durch diese beschriebenen Maßnahmen im Teil B können die insgesamt zu erwartenden Eingriffe komplett ausgeglichen und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert somit eine vollständige Kompensation durchgeführt werden. Wir prüfen, ob Unabhängig von den Festsetzungen zur Eingriffsregelung gilt ferner die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an Baumschutzsatzung der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erprobenLandeshauptstadt Hannover.

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Samples: e-government.hannover-stadt.de

Naturschutz. Kooperation Der Freistaat Thüringen hat eine einmalige Naturlandschaft. Wir alle stehen in der Verantwortung, diese einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften zu schützen. Bisher wurden auf rund einem Drittel der Landesfläche ein Nationalpark, zwei Biosphärenreservate und fünf Naturparke eingerichtet. Vier Naturparke in Thüringen können inzwischen auf ein Qualitätszertifikat verweisen. Der Nationalpark Hainich mit dem Baumkronenpfad ist ein einzigartiger Besuchermagnet geworden. Thüringen hat mit 763 km den Betroffenen größten Anteil aller Länder am „Grünen Band“, dem ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen. CDU und SPD haben sich erfolgreich für die Flächenübertragung vom Bund an das Land eingesetzt. Mit dem „Leitbild zur Zukunft des Grünen Bandes“ nimmt Thüringen eine Vorreiterrolle ein. CDU und SPD haben folgendes in diesem Bereich vereinbart. ▪ Die Ausweisung des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal soll im Jahre 2011 abgeschlossen werden. ▪ Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, sind in Thüringen Waldumbaumaßnahmen auf einer Fläche von mehr als 100.000 ha erforderlich. Hierbei sind insbesondere Belange der Forstwirtschaft, des Naturschutzes und des Tourismus zu berücksichtigen. Dieser Prozess soll an herausragender Stelle beispielhaft gestaltet werden. ▪ Die Koalitionspartner vereinbaren daher, das Biosphärenreservat Vessertal innerhalb der nächsten 20 Jahre auf einer Fläche von bis zu 13.000 ha zu einem Entwicklungsnationalpark umzugestalten. Dabei wird die Gesamtsummierung auf die vom MAB-Nationalkomitee geforderte Größe erweitert. Hierzu wird bis 2012 ein moderierter Diskussionsprozess durchgeführt, in den Region, Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus einbezogen werden. Anschließend ist über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Entwicklungsnationalpark zu entscheiden. ▪ Die Koalitionspartner sind sich darin einig, im Südharz keine weitere Verritzung für den Gipsabbau zuzulassen. Hierfür nutzt die Landesregierung alle geeigneten rechtlichen und planerischen Maßnahmen. Die Koalitionspartner vereinbaren darüber hinaus, dass die Landesregierung bis 2012 die Einrichtung eines Biosphärenreservats Südharz prüft. In einen moderierten Diskussionsprozess sollen die Bürger der Region, Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus einbezogen werden. 2012 soll über die Einrichtung eines Biosphärenreservats Südharz entschieden werden. ▪ Die Koalitionspartner stimmen darin überein, den guten Stand beim Schutz der Natur weiter zu entwickeln. Um die Rolle des Naturschutzes zu stärken, ist ihm im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ein größeres strukturelles Gewicht zu verleihen. ▪ Der Schutz der besonderen Naturlandschaften soll verstärkt und erweitert, das Nationale Naturerbe erhalten und ausgebaut werden. Die Stiftung Naturschutz Thüringen ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Naturschutzziele des Landes. Die Koalitionspartner sind sich in dem Ziel einig, das Kapital der Stiftung Naturschutz deutlich aufzustocken. Hierzu gilt es noch, die Finanzierung sicherzustellen. ▪ Naturschutzgroßprojekte mit Unterstützung des Bundes oder der EU- Kommission (LIFE-Projekte) wurden bislang in Thüringen mit großem Erfolg zur Sicherung der biologischen Vielfalt Thüringens eingesetzt und dabei aufgrund hoher Förderung kostengünstig umgesetzt. Mit der Übernahme der Bundesflächen im Grünen Band hat Thüringen eine Vorreiterrolle und zugleich eine Verpflichtung übernommen. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, den Biotopverbund des Grünen Bandes Thüringen als Teil des nationalen Naturerbes wie auch als Lernort der Zeitgeschichte zu bewahren und weiter zu entwickeln. Dabei sollen die Menschen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitikeinbezogen werden, um nicht zuletzt auch die Chancen des Grünen Bandes als positiven Standortfaktor nutzen zu können. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern ▪ Die Koalitionspartner sind sich darin einig, die Umweltbildung fördern. Wir werden Bewerbungen des Nationalparks Hainich zur Aufnahme in die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- UNESCO-Welterbe-Liste zu unterstützen und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientierenzu deren Erfolg beizutragen. Die Nutzung Koalitionspartner sind sich einig, die Thüringer Strategie für die Biologische Vielfalt als umfassende und die Politik der Thüringer Landesregierung mitbestimmende Landesstrategie fortzuentwickeln. Maßgabe ist hierbei die von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltigder Bundesregierung 2007 verabschiedete Naturschutzstrategie. Wir werden Für die Biodiversitätsstrategie in Thüringen ist bereits ein Fachkonzept erstellt. Nach einvernehmlicher Bewertung des Konzeptes erscheint eine Verabschiedung der Strategie 2010 politisch möglich. ▪ Die Koalitionspartner sind sich einig, den Bundesländern Biotopverbund in Thüringen zu erhalten und zu stärken, um insbesondere wandernde Tierarten wie die Kompetenz gebenWildkatze zu schützen. Auch die Thüringer Gewässer und deren Uferzonen sind wichtige Bestandteile des Thüringer Biotopverbundnetzes und müssen als solche bewahrt werden. Der Biotopverbund im Freistaat ist im Thüringer Naturschutzgesetz aufgenommen. Eine Aufnahme in den Landesentwicklungsplan soll erreicht werden. ▪ Die Koalitionspartner sind sich einig, beim Ausgleich von Ein- griffen das Naturschutzgroßprojekt „Hohe Schrecke“ im Zuge der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes zu sichern. Die Thüringer Landesregierung wird die Thüringer Kommunen bei der Klärung der Eigentumsfrage zu Flächen der Hohen Schrecke unterstützen. CDU und SPD wollen eine zeitnahe Lösung der noch offenen Eigentumsfragen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzus- tellender Hohen Schrecke. IDas Land soll dazu alle Maßnahmen einleiten, um diese Eigentumsfragen als Voraussetzung der weiteren Auszahlung der Fördermittel im Rahmen des Wettbewerbs Idee.natur zu klären. Dazu soll insbesondere die Klage der Umsetzung Kommunalaufsicht gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- Kommunen beigelegt werden. Flächen im Bereich der Hohen Schrecke sollen möglichst im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Wenn ein Verkauf unvermeidlich sein sollte, sind dabei streng abgestimmte Naturschutzauflagen zu vereinbaren und zu sichern. ▪ Von den wir ein Bundesprogramm erarbeitenKoalitionsparteien wird das Modellvorhaben chance.natur (Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte im Programm „idee natur“) Xxxx Xxxxxxxx insbesondere unterstützt durch: - intensive Bemühungen zur raschen Lösung von offenen Eigentumsfragen, das - einen bis auf weiteres geltenden Verzicht auf weitere Veräußerungen von im Eigentum des Landes/der LEG befindlichen Flächen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit Ländern der Lösung der offenen Eigentumsfragen stehen, - Aussetzen weiterer forstwirtschaftlicher Nutzung bis zur Fertigstellung des Pflege- und KommunenEntwicklungsplanes (Phase 1 des Naturschutzgroßprojektes) zur Verbesserung der Planungssicherheit. ▪ Der Tierschutz ist eine wichtige Aufgabe, mit Waldbesitzern, Landnutzern die Arbeit der Tierschutzvereine und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage Tierheime ist vor allem für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung Schutz der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werdenHaustiere unerlässlich. Für den Natur- eine angemessene Unterstützung des Tierschutzes in Thüringen werden sich CDU und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anrei- zinstrumente wollen wir weiterentwickeln. Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erprobenSPD einsetzen.

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