Naturschutz. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die südliche Klagesmarktfläche, die überwiegend als Stellplatzfläche genutzt wird, sowie den vorhandenen Gastronomiebetrieb im nördlichen Planbereich. Ferner sind angrenzende Verkehrsflächen östlich, südlich und westlich des Klagesmarktes Bestandteil des Planbereiches. Das Plangebiet ist damit weitgehend versie- gelt. Die Stellplätze sind größtenteils mit Basaltpflaster belegt und weisen keine nennens- werten Grünaspekte auf. Entlang der Straße Am Klagesmarkt westlich der geplanten Bau- flächen befinden sich 17 Platanen, entlang des Radboulevards östlich der geplanten Bauflä- chen weitere 14. Sie befinden sich unmittelbar auf der Grenze des räumlichen Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes. Nördlich des Planbereiches befinden sich weitere Platanen. Mit der geplanten Bebauung auf dem Klagesmarkt wird überwiegend ausreichend Abstand zu den vorhandenen Bäumen in den öffentlichen Verkehrsfläche gehalten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Baumbestand weitgehend erhalten bleibt. Alle genannten Einzelbäume unterliegen dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, die uneingeschränkt Anwendung findet. Eine Entscheidung über den Erhalt der Bäume und ggf. deren Ersatz erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Bei Fällung von Gehölzen ist im Sinne des Artenschutzes ein Zeitpunkt außerhalb der Brutzeit vorzusehen. Hinsichtlich der Naturhaushaltsfaktoren Boden und Wasser ist das Plangebiet von unterge- ordneter Bedeutung. Die Pflasterung lässt aufgrund nachhaltiger Verdichtung lediglich eine geringe Versickerung zu. Das Ortsbild weist einen stark urbanen Charakter auf. Die Planung wird zu einer Veränderung des Ortsbildes führen, welches im Hinblick auf die jetzige Situation jedoch nicht zusätzlich beeinträchtigt wird. Als Besonderheit hervorzuheben ist das Vorkommen von z.T. seltenen Pflanzenarten in den Pflasterritzen der Stellplatzfläche. Es handelt sich um Arten wie Filzkräuter und Mauerpfef- fer, die an magere, warme Standorte angepasst sind und auf dem Klagesmarkt in großer Individuenzahl entsprechende Lebensräume gefunden hatten. Der Klagesmarkt weist ge- meinsam mit dem Schützenplatz und dem Platz vor der Neustädter Kirche die am besten ausgeprägte Pflasterritzenvegetation in Hannover auf. Die gefährdeten Arten fallen jedoch nicht unter den europäischen Artenschutz. Eine Umsied- lung zum Artenerhalt ist bereits durchgeführt worden. Um einen Verlust der Pflasterritzenvegetation zu vermeiden, wurde daher das zwischen den Basaltsteinen befindliche Bodenmaterial und damit das enthaltene Samenpotential der Pflas- territzenvegetation umfassend gesichert und an zwei geeigneten Orten (Stellplätze am Bun- desleistungszentrum, Schützenplatz) wieder ausgebracht. Ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft entsteht durch die Bebauung der Parkplatz- fläche des Klagesmarktes nicht. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich und konkrete Aus- gleichsmaßnahmen werden für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 1752 nicht festgesetzt.
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Samples: Bebauungsplan
Naturschutz. Das Plangebiet umfasst Die Vielfalt an Tieren und Pflanzen im Wesentlichen Rhein-Kreis Neuss muss wieder deutlich erhöht werden. Dafür muss der Kreis eine deutlich aktivere Rolle übernehmen. Wir dürfen uns nicht auf kleinteilige Maßnahmen wie Blühstreifen und blühende Straßenränder beschränken. Ziel ist es auch, den Rhein-Kreis Neuss vom Titel des waldärmsten Kreises in NRW zu befreien. Dadurch kann die südliche Klagesmarktfläche, die überwiegend als Stellplatzfläche genutzt wird, sowie Kulturlandschaft ihr ursprüngliches Gesicht zumindest teilweise zurückgewinnen. • den vorhandenen Gastronomiebetrieb im nördlichen PlanbereichErhalt vorhandener und Ausbau weiterer Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Ferner sind angrenzende Verkehrsflächen östlich, südlich und westlich des Klagesmarktes Bestandteil des Planbereiches. Das Plangebiet ist damit weitgehend versie- gelt. Die Stellplätze sind größtenteils mit Basaltpflaster belegt und weisen keine nennens- werten Grünaspekte auf. Entlang der Straße Am Klagesmarkt westlich der geplanten Bau- flächen befinden sich 17 Platanen, entlang des Radboulevards östlich der geplanten Bauflä- chen weitere 14. Sie befinden sich unmittelbar auf der Grenze des räumlichen Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes. Nördlich des Planbereiches befinden sich weitere Platanen. Mit der geplanten Bebauung auf dem Klagesmarkt wird überwiegend ausreichend Abstand zu den vorhandenen Bäumen in den öffentlichen Verkehrsfläche gehalten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Baumbestand weitgehend erhalten bleibt. Alle genannten Einzelbäume unterliegen dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, die uneingeschränkt Anwendung findet. Eine Entscheidung über • den Erhalt der Bäume und ggf. deren Ersatz erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Bei Fällung von Gehölzen ist biologischen Vielfalt (z.B. durch insektenfreundliche Landschaftsbrücken im Sinne des Artenschutzes ein Zeitpunkt außerhalb Umfeld intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen) sowie die Entwicklung eines Naturraumkonzeptes. Das „Bündnis für Insekten“ wird weitergeführt und gefördert. • die Waldvermehrung mit dem Ziel fortsetzen, nicht mehr waldärmster Kreis Deutschlands zu sein. Durch den Kreis gefällte Bäume werden qualitativ gleichwertig mindestens 1:1 ersetzt. • für die Waldvermehrung und zum Insekten- und Artenschutz mehr Haushaltsmittel für Ankauf oder Pacht von Flächen bereitstellen. • dass der Brutzeit vorzusehen. Hinsichtlich der Naturhaushaltsfaktoren Boden und Wasser ist das Plangebiet von unterge- ordneter BedeutungKreis die Naherholungsgebiete sichert. Die Pflasterung lässt aufgrund nachhaltiger Verdichtung lediglich Erftaue soll dauerhaft erhalten und die Erft zu einem blauem Mobilitätsband für Wanderer und Radler ausgebaut werden. • die geplante Realisierung der L361 n stoppen. • dass der Kreis tritt dem „Bündnis für pestizidfreie Kommunen“ beitritt. • dass der Kreis den Umbau der Landwirtschaft hin zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung unterstützt und wir streben eine geringe Versickerung zuenge Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat des Kreises an. Das Ortsbild weist einen stark urbanen Charakter auf• dass der Kreis sich im Regionalrat für die bevorzugte Nutzung von Altflächen und Flächenverdichtung anstelle der Neuausweisung von Flächen einsetzt. • den weiteren Kiesabbau in Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebieten stoppen. Die Planung wird vielfältigen ökologischen Herausforderungen und insbesondere die knapper werdenden Ressourcen erfordern in vielen Tätigkeitsbereichen eine stärkere nachhaltige Betrachtung von Produkten und Abläufen über den gesamten Lebenszyklus. Fragen von Umweltschutz, wirtschaftlicher Betätigung und sozialer Fürsorge müssen zukünftig stärker gleichberechtigt zusammengedacht werden. Dies gilt in besonderer Weise für die Abfallwirtschaft, die Beschaffung und das kreiseigene Bauen. Heutige Abfälle sind die Rohstoffe von morgen. Wir setzen uns daher dafür ein, den Rhein-Kreis Neuss zu einer Veränderung führenden Region der Kreislaufwirtschaft zu machen. • dass sich die Abfallwirtschaft des Ortsbildes führenKreises durch einen hohen Umweltstandard, welches ein ortsnahes Entsorgungskonzept sowie niedrige Gebühren für Verbraucher*innen auszeichnet. • dass der Kreis sich zur führenden Region der Kreislaufwirtschaft entwickelt, insbesondere durch Förderung von Baustoff- und anderen Recycling-Zentren sowie Unterstützung von Reparatur-Initiativen und Tauschbörsen. Baustoffrecycling ist dem Rohstoffabbau vorzuziehen. • als Beitrag zur Abfallvermeidung dafür sorgen, bei der Beschaffung von Materialien durch den Kreis auf Nachhaltigkeit zu achten, im Hinblick Zuge der Digitalisierung Papier einzusparen und auf die jetzige Situation jedoch nicht zusätzlich beeinträchtigt wirdEinweggeschirr zu verzichten. Als Besonderheit hervorzuheben ist • das Vorkommen von z.T. seltenen Pflanzenarten Projekt „Fair-Trade-Kreis“ weiterhin unterstützen und ambitioniert ausbauen. • durch kreisseitige Veranstaltungen und Beratungsangebote nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen in den Pflasterritzen Kommunen fördern und ebenfalls kreisseitig eine Initiative zugunsten des Bauens mit Holz und mit Recycling-Baustoffen starten. • Dass kreiseigene Gebäude zukünftig beim Neubau nach den Grundsätzen des im Bundesbau etablierten Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) gebaut und dabei mindestens 65% der Stellplatzfläche. Es handelt sich um Arten wie Filzkräuter und Mauerpfef- fer, die an magere, warme Standorte angepasst sind und auf dem Klagesmarkt in großer Individuenzahl entsprechende Lebensräume gefunden hatten. Der Klagesmarkt weist ge- meinsam mit dem Schützenplatz und dem Platz vor der Neustädter Kirche die am besten ausgeprägte Pflasterritzenvegetation in Hannover auf. Die gefährdeten Arten fallen jedoch nicht unter den europäischen Artenschutz. Eine Umsied- lung zum Artenerhalt ist bereits durchgeführt worden. Um einen Verlust der Pflasterritzenvegetation zu vermeiden, wurde daher das zwischen den Basaltsteinen befindliche Bodenmaterial und damit das enthaltene Samenpotential der Pflas- territzenvegetation umfassend gesichert und an zwei geeigneten Orten (Stellplätze am Bun- desleistungszentrum, Schützenplatz) wieder ausgebracht. Ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft entsteht durch die Bebauung der Parkplatz- fläche des Klagesmarktes nicht. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich und konkrete Aus- gleichsmaßnahmen werden für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 1752 nicht festgesetztdort genannten Kriterien erfüllt werden.
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Samples: Kooperationsvertrag
Naturschutz. Das Plangebiet umfasst Kooperation mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientieren. Die Nutzung von Ökokonten un- terstützen wir nachhaltig. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Ein- griffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzu- stellen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wer- den wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kultur- landschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Wesentlichen Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die südliche KlagesmarktflächeÜbertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir si- chern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die überwiegend als Stellplatzfläche genutzt wird, sowie den vorhandenen Gastronomiebetrieb Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abhol- zung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstüt- zung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maß- nahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im nördlichen PlanbereichInnen- bereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. Ferner sind angrenzende Verkehrsflächen östlich, südlich und westlich des Klagesmarktes Bestandteil des Planbereiches. Das Plangebiet ist damit weitgehend versie- gelt. Die Stellplätze sind größtenteils mit Basaltpflaster belegt und weisen keine nennens- werten Grünaspekte auf. Entlang der Straße Am Klagesmarkt westlich der geplanten Bau- flächen befinden sich 17 Platanen, entlang des Radboulevards östlich der geplanten Bauflä- chen weitere 14. Sie befinden sich unmittelbar auf der Grenze des räumlichen Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes. Nördlich des Planbereiches befinden sich weitere Platanen. Mit der geplanten Bebauung auf dem Klagesmarkt wird überwiegend ausreichend Abstand zu den vorhandenen Bäumen in den öffentlichen Verkehrsfläche gehalten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Baumbestand weitgehend erhalten bleibt. Alle genannten Einzelbäume unterliegen dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, die uneingeschränkt Anwendung findet. Eine Entscheidung über den Erhalt der Bäume und ggf. deren Ersatz erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Bei Fällung von Gehölzen ist vor Entwicklung im Sinne des Artenschutzes Au- ßenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumen- te zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Mana- gementpläne, ein Zeitpunkt außerhalb zoniertes Satzungsrecht der Brutzeit vorzusehenKommunen und finanzielle Anreiz- instrumente wollen wir weiterentwickeln. Hinsichtlich der Naturhaushaltsfaktoren Boden und Wasser ist das Plangebiet von unterge- ordneter Bedeutung. Die Pflasterung lässt aufgrund nachhaltiger Verdichtung lediglich eine geringe Versickerung zu. Das Ortsbild weist Wir beabsichtigen, einen stark urbanen Charakter auf. Die Planung wird Modellversuch zu einer Veränderung des Ortsbildes führeninitiieren, welches im Hinblick in dem Kommunen auf frei- williger Basis ein überregionales Handelssystem für die jetzige Situation jedoch nicht zusätzlich beeinträchtigt wird. Als Besonderheit hervorzuheben ist das Vorkommen von z.T. seltenen Pflanzenarten in den Pflasterritzen der Stellplatzfläche. Es handelt sich um Arten wie Filzkräuter und Mauerpfef- fer, die an magere, warme Standorte angepasst sind und auf dem Klagesmarkt in großer Individuenzahl entsprechende Lebensräume gefunden hatten. Der Klagesmarkt weist ge- meinsam mit dem Schützenplatz und dem Platz vor der Neustädter Kirche die am besten ausgeprägte Pflasterritzenvegetation in Hannover auf. Die gefährdeten Arten fallen jedoch nicht unter den europäischen Artenschutz. Eine Umsied- lung zum Artenerhalt ist bereits durchgeführt worden. Um einen Verlust der Pflasterritzenvegetation zu vermeiden, wurde daher das zwischen den Basaltsteinen befindliche Bodenmaterial und damit das enthaltene Samenpotential der Pflas- territzenvegetation umfassend gesichert und an zwei geeigneten Orten (Stellplätze am Bun- desleistungszentrum, Schützenplatz) wieder ausgebracht. Ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft entsteht durch die Bebauung der Parkplatz- fläche des Klagesmarktes nicht. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich und konkrete Aus- gleichsmaßnahmen werden für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 1752 nicht festgesetztFlächennutzung erproben.
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Samples: Koalitionsvertrag
Naturschutz. Das Plangebiet umfasst Der Freistaat Thüringen hat eine einmalige Naturlandschaft. Wir alle stehen in der Verantwortung, diese einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften zu schützen. Bisher wurden auf rund einem Drittel der Landesfläche ein Nationalpark, zwei Biosphärenreservate und fünf Naturparke eingerichtet. Vier Naturparke in Thüringen können inzwischen auf ein Qualitätszertifikat verweisen. Der Nationalpark Hainich mit dem Baumkronenpfad ist ein einzigartiger Besuchermagnet geworden. Thüringen hat mit 763 km den größten Anteil aller Länder am „Grünen Band“, dem ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen. CDU und SPD haben sich erfolgreich für die Flächenübertragung vom Bund an das Land eingesetzt. Mit dem „Leitbild zur Zukunft des Grünen Bandes“ nimmt Thüringen eine Vorreiterrolle ein. CDU und SPD haben folgendes in diesem Bereich vereinbart. ▪ Die Ausweisung des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal soll im Wesentlichen Jahre 2011 abgeschlossen werden. ▪ Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, sind in Thüringen Waldumbaumaßnahmen auf einer Fläche von mehr als 100.000 ha erforderlich. Hierbei sind insbesondere Belange der Forstwirtschaft, des Naturschutzes und des Tourismus zu berücksichtigen. Dieser Prozess soll an herausragender Stelle beispielhaft gestaltet werden. ▪ Die Koalitionspartner vereinbaren daher, das Biosphärenreservat Vessertal innerhalb der nächsten 20 Jahre auf einer Fläche von bis zu 13.000 ha zu einem Entwicklungsnationalpark umzugestalten. Dabei wird die südliche KlagesmarktflächeGesamtsummierung auf die vom MAB-Nationalkomitee geforderte Größe erweitert. Hierzu wird bis 2012 ein moderierter Diskussionsprozess durchgeführt, in den Region, Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus einbezogen werden. Anschließend ist über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Entwicklungsnationalpark zu entscheiden. ▪ Die Koalitionspartner sind sich darin einig, im Südharz keine weitere Verritzung für den Gipsabbau zuzulassen. Hierfür nutzt die Landesregierung alle geeigneten rechtlichen und planerischen Maßnahmen. Die Koalitionspartner vereinbaren darüber hinaus, dass die Landesregierung bis 2012 die Einrichtung eines Biosphärenreservats Südharz prüft. In einen moderierten Diskussionsprozess sollen die Bürger der Region, Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus einbezogen werden. 2012 soll über die Einrichtung eines Biosphärenreservats Südharz entschieden werden. ▪ Die Koalitionspartner stimmen darin überein, den guten Stand beim Schutz der Natur weiter zu entwickeln. Um die Rolle des Naturschutzes zu stärken, ist ihm im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ein größeres strukturelles Gewicht zu verleihen. ▪ Der Schutz der besonderen Naturlandschaften soll verstärkt und erweitert, das Nationale Naturerbe erhalten und ausgebaut werden. Die Stiftung Naturschutz Thüringen ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Naturschutzziele des Landes. Die Koalitionspartner sind sich in dem Ziel einig, das Kapital der Stiftung Naturschutz deutlich aufzustocken. Hierzu gilt es noch, die überwiegend als Stellplatzfläche genutzt wird, sowie den vorhandenen Gastronomiebetrieb im nördlichen PlanbereichFinanzierung sicherzustellen. Ferner sind angrenzende Verkehrsflächen östlich, südlich ▪ Naturschutzgroßprojekte mit Unterstützung des Bundes oder der EU- Kommission (LIFE-Projekte) wurden bislang in Thüringen mit großem Erfolg zur Sicherung der biologischen Vielfalt Thüringens eingesetzt und westlich des Klagesmarktes Bestandteil des Planbereiches. Das Plangebiet ist damit weitgehend versie- gelt. Die Stellplätze sind größtenteils mit Basaltpflaster belegt und weisen keine nennens- werten Grünaspekte auf. Entlang der Straße Am Klagesmarkt westlich der geplanten Bau- flächen befinden sich 17 Platanen, entlang des Radboulevards östlich der geplanten Bauflä- chen weitere 14. Sie befinden sich unmittelbar auf der Grenze des räumlichen Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes. Nördlich des Planbereiches befinden sich weitere Platanendabei aufgrund hoher Förderung kostengünstig umgesetzt. Mit der geplanten Bebauung auf dem Klagesmarkt wird überwiegend ausreichend Abstand Übernahme der Bundesflächen im Grünen Band hat Thüringen eine Vorreiterrolle und zugleich eine Verpflichtung übernommen. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, den Biotopverbund des Grünen Bandes Thüringen als Teil des nationalen Naturerbes wie auch als Lernort der Zeitgeschichte zu den vorhandenen Bäumen in den öffentlichen Verkehrsfläche gehaltenbewahren und weiter zu entwickeln. Dabei sollen die Menschen vor Ort einbezogen werden, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Baumbestand weitgehend erhalten bleibtum nicht zuletzt auch die Chancen des Grünen Bandes als positiven Standortfaktor nutzen zu können. Alle genannten Einzelbäume unterliegen dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung▪ Die Koalitionspartner sind sich darin einig, die uneingeschränkt Anwendung findetBewerbungen des Nationalparks Hainich zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbe-Liste zu unterstützen und zu deren Erfolg beizutragen. Eine Entscheidung über Die Koalitionspartner sind sich einig, die Thüringer Strategie für die Biologische Vielfalt als umfassende und die Politik der Thüringer Landesregierung mitbestimmende Landesstrategie fortzuentwickeln. Maßgabe ist hierbei die von der Bundesregierung 2007 verabschiedete Naturschutzstrategie. Für die Biodiversitätsstrategie in Thüringen ist bereits ein Fachkonzept erstellt. Nach einvernehmlicher Bewertung des Konzeptes erscheint eine Verabschiedung der Strategie 2010 politisch möglich. ▪ Die Koalitionspartner sind sich einig, den Erhalt der Bäume Biotopverbund in Thüringen zu erhalten und ggfzu stärken, um insbesondere wandernde Tierarten wie die Wildkatze zu schützen. Auch die Thüringer Gewässer und deren Ersatz erfolgt in einem gesonderten VerfahrenUferzonen sind wichtige Bestandteile des Thüringer Biotopverbundnetzes und müssen als solche bewahrt werden. Bei Fällung von Gehölzen Der Biotopverbund im Freistaat ist im Sinne Thüringer Naturschutzgesetz aufgenommen. Eine Aufnahme in den Landesentwicklungsplan soll erreicht werden. ▪ Die Koalitionspartner sind sich einig, das Naturschutzgroßprojekt „Hohe Schrecke“ im Zuge der Erstellung des Artenschutzes ein Zeitpunkt außerhalb der Brutzeit vorzusehen. Hinsichtlich der Naturhaushaltsfaktoren Boden Pflege- und Wasser ist das Plangebiet von unterge- ordneter BedeutungEntwicklungsplanes zu sichern. Die Pflasterung lässt aufgrund nachhaltiger Verdichtung lediglich Thüringer Landesregierung wird die Thüringer Kommunen bei der Klärung der Eigentumsfrage zu Flächen der Hohen Schrecke unterstützen. CDU und SPD wollen eine geringe Versickerung zuzeitnahe Lösung der noch offenen Eigentumsfragen in der Hohen Schrecke. Das Ortsbild weist einen stark urbanen Charakter auf. Die Planung wird zu einer Veränderung des Ortsbildes führenLand soll dazu alle Maßnahmen einleiten, welches um diese Eigentumsfragen als Voraussetzung der weiteren Auszahlung der Fördermittel im Hinblick Rahmen des Wettbewerbs Idee.natur zu klären. Dazu soll insbesondere die Klage der Kommunalaufsicht gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts der Kommunen beigelegt werden. Flächen im Bereich der Hohen Schrecke sollen möglichst im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Wenn ein Verkauf unvermeidlich sein sollte, sind dabei streng abgestimmte Naturschutzauflagen zu vereinbaren und zu sichern. ▪ Von den Koalitionsparteien wird das Modellvorhaben chance.natur (Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte im Programm „idee natur“) Xxxx Xxxxxxxx insbesondere unterstützt durch: - intensive Bemühungen zur raschen Lösung von offenen Eigentumsfragen, - einen bis auf die jetzige Situation jedoch weiteres geltenden Verzicht auf weitere Veräußerungen von im Eigentum des Landes/der LEG befindlichen Flächen, sofern diese nicht zusätzlich beeinträchtigt wirdim Zusammenhang mit der Lösung der offenen Eigentumsfragen stehen, - Aussetzen weiterer forstwirtschaftlicher Nutzung bis zur Fertigstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes (Phase 1 des Naturschutzgroßprojektes) zur Verbesserung der Planungssicherheit. Als Besonderheit hervorzuheben ▪ Der Tierschutz ist das Vorkommen von z.T. seltenen Pflanzenarten in den Pflasterritzen der Stellplatzfläche. Es handelt sich um Arten wie Filzkräuter und Mauerpfef- fereine wichtige Aufgabe, die an magere, warme Standorte angepasst sind Arbeit der Tierschutzvereine und auf dem Klagesmarkt in großer Individuenzahl entsprechende Lebensräume gefunden hatten. Der Klagesmarkt weist ge- meinsam mit dem Schützenplatz und dem Platz Tierheime ist vor der Neustädter Kirche die am besten ausgeprägte Pflasterritzenvegetation in Hannover auf. Die gefährdeten Arten fallen jedoch nicht unter den europäischen Artenschutz. Eine Umsied- lung zum Artenerhalt ist bereits durchgeführt worden. Um einen Verlust der Pflasterritzenvegetation zu vermeiden, wurde daher das zwischen den Basaltsteinen befindliche Bodenmaterial und damit das enthaltene Samenpotential der Pflas- territzenvegetation umfassend gesichert und an zwei geeigneten Orten (Stellplätze am Bun- desleistungszentrum, Schützenplatz) wieder ausgebracht. Ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft entsteht durch die Bebauung der Parkplatz- fläche des Klagesmarktes nicht. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich und konkrete Aus- gleichsmaßnahmen werden allem für den vorliegenden Bebauungsplan NrSchutz der Haustiere unerlässlich. 1752 nicht festgesetztFür eine angemessene Unterstützung des Tierschutzes in Thüringen werden sich CDU und SPD einsetzen.
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Samples: Koalitionsvereinbarung