Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrages sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt sein. Sie sind nur dann ver- bindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungs- schein genehmigt.
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Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrages sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt sein. Sie sind nur dann ver- bindlichverbindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungs- schein Versicherungsschein genehmigt.
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Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrages sind nicht verbindlichverbind- lich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt sein. Sie sind nur dann ver- bindlichverbindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungs- schein genehmigtVersicherungsschein geneh- migt.
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