Neuanschluss Musterklauseln

Neuanschluss. Falls Vormieter an der Anschlussadresse bekannt, bitte angeben: Name, Vorname: Ich ermächtige die MKTH, die erforderliche Kündigung beim der- zeitigen Anbieter für mich vorzunehmen (nur Festnetzanschluss und Verschiebung des Wechseltermins bin ich damit einverstanden, dass Anschluss bereits gekündigt zum: | | Ich möchte, dass die MKTH meinen Anschluss beim alten Anbieter kündigt und meine Rufnummern übernimmt (3 Rufnummern inklusive/kostenfrei). Haben Sie die Option „Rufnummernübernahme/Portierung“ ge- wählt, bitte Abschnitte a) bis c) vollständig ausfüllen und am Ende unterschreiben. Bisheriger Anbieter: Name: Vorname: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise und legen Sie dem ausgefüllten Vertrag eine Kopie Ihrer letzten Telefonrechnung bei. 1. 2. der Vertrag mit meinem derzeitigen Anbieter fortgesetzt wird, bis der Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Hinweis: Verträge für den Internetzugang, Fernsehen o. ä. sind selbstständig zu kündigen. x neue Rufnummer(n) gewünscht (3 Rufnummern inklusive/kostenfrei) Einzelverbindungsnachweis (EVN) Zeigt die gebührenpflichtigen Verbindungen auf der Telefonrech- nung an – standardmäßig gekürzt, d. h. die letzten drei Ziffern einer Rufnummer sind als „XXX“ zu sehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle zum Haushalt gehörenden Personen über den Erhalt des EVN zu informieren.
Neuanschluss. Falls Vormieter bekannt, bitte angeben: Name, Vorname: …………………………………………………… Ich ermächtige Stiegeler, die erforderliche Kündigung beim derzeitigen Anbieter für mich vorzunehmen (nur Telefonanschluss). Bei Verschiebung des Wechselter- mins bin ich damit einverstanden, dass der Vertrag mit meinem derzeitigen Anbieter fortgesetzt wird, bis der Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Hinweis: Verträge für den Internetzugang, Preselection, o. ä. sind vom Kunden zu kündigen. …………………………….…………………………………………………… Datum, Unterschrift
Neuanschluss. Der Anschlussnehmer zahlt den SWS die Kosten für die Erstellung des Hausan- schlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, be- ginnend an der Abzweigstelle des Leitungsnetzes und endend mit der Hausan- schluss-Hauptabsperrvorrichtung im Gebäude. Bei Rückbau (Abbruch) von bestehenden Gebäuden sind die vorhandenen Haus- anschlussleitungen im Bereich der Versorgungsleitungen abzutrennen. Die Kosten der Abtrennung sind vom Bauherren zu tragen und werden nach Aufwand berech- net Grundsätzlich erhält jedes Grundstück oder jedes Gebäude einen eigenen An- schluss an die Versorgungsleitung. Die SWS sind berechtigt, Art, Zahl und Lage des Hausanschlusses gemäß § 10 AVBGasV zu bestimmen. Als Grundstück gilt ohne Rücksicht auf die Grundbezeichnung jeder zusammen- hängende Grundbesitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude mit Gasverbrauchsanlagen, so können die SWS jedes dieser Gebäude, insbesondere dann, wenn ihnen eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, über einen eigenen Hausanschluss versorgen. Im Interesse der Versorgungssicherheit müssen die Hausanschlussleitungen jeder- zeit zugänglich sein. Die Leitungstrassen dürfen daher in einem Bereich von jeweils 1 m links und rechts der Leitung weder mit Büschen und Bäumen bepflanzt noch überbaut oder auf andere Weise beeinträchtigt werden (zu § 10 Ziff. 4). Bei Zuwi- derhandlung haften die SWS nicht für entstehende Schäden. Die Kosten des Hausanschlusses gemäß § 10 AVBGasV sind vom Grundstücksei- gentümer bzw. dem Anschlussnehmer aufgrund der von den SWS durch Rechnung nachgewiesenen oder pauschalierten Aufwandes zu bezahlen. Die im Zusammenhang mit der Herstellung des Hausanschlusses erforderlich wer- denden Grabarbeiten, Straßen- und Gehwegoberflächen, Stemm-, Abdicht- und Maurerarbeiten können nach Weisung der SWS vom Anschlussnehmer zu dessen Lasten ausgeführt werden. Beauftragt der Anschlussnehmer die SWS oder im Einvernehmen mit den SWS ein Tiefbauunternehmen, so wird ein Erstattungsbetrag nach Kostenanfall erho- ben.
Neuanschluss. Strom von . . (wird von Stadtwerke Brilon Energie GmbH auf Durchführbarkeit geprüft) Ich habe bereits bei meinem aktuellen Versorger gekündigt. Bisheriger Lieferant Wohnungswechsel Datum der Übernahme Vorjahresverbrauch Preise für die Stromlieferung und Bereitstellung Sonderprodukt „Brilon Strom“ 100 % Strom aus regenerativen Quellen! netto brutto* Arbeitspreis Cent/kWh 46,40 55,22 Grundpreis Euro/Monat 10,00 11,90 *Bruttopreise inkl. Stromsteuer (2,05 Ct/kWh), der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer und bis zu einem Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr Der Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Brilon Energie GmbH widerruflich, fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen: IBAN Kontoinhaber BIC Kreditinstitut 🗶 Unterschrift des Kontoinhabers Sitz der Gesellschaft: Brilon Vorsitzender des Aufsichtsrates Sparkasse Hochsauerland Telefon (02961) 9886-0 Amtsgericht Arnsberg HRB 0000 Xxxxxxxxxxxxx Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxx (BLZ 416 517 70) Kto. 77776 Telefax (00000) 0000-000 St.-Nr. 309/5703/0278 Geschäftsführer IBAN: DE 54 4165 1770 0000 0777 76 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxx.xx Ust.-Id.-Nr.: DE 274 140 498 Dipl.-Wirtsch.-Ing. Xxxx Xxxxxx BIC: XXXXXXX0XXX Internet: xxx.Xxxxxxxxxx-Xxxxxx.xx
Neuanschluss. Gas von Bisheriger Lieferant Vorjahresverbrauch auf Durchführbarkeit geprüft) Ich habe bereits bei meinem aktuellen Versorger gekündigt.
Neuanschluss. Falls Vormieter an der Anschlussadresse bekannt, bitte angeben: Name, Vorname:
Neuanschluss. Der Anschlussnehmer zahlt der SWN die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Leitungsnetzes und endend mit der Hausanschluss-Hauptabsperrvorrichtung im Gebäude. Die Hausanschlusskosten ergeben sich aus Abschnitt B der „Anlage“.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und