Neuwerterstattung Musterklauseln

Neuwerterstattung. Wir bieten Ihnen und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, sofern sie während der Wirksam- keit des Vertrages Opfer einer Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes wurden und ein Bewil- ligungsbescheid nach Bundesversorgungsgesetz vorliegt. Wir leisten in Höhe der gemäß Bundesversorgungsgesetz für den Zeitraum von 5 Jahren bewilligten Leistun- gen als einmaligen Kapitalbetrag ohne Abzinsung; maximal 5.000 EUR. Wenn Sie es wünschen werden wir im Schadenfall auf einen Zeitwertabzug verzichten. Dies gilt bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schaden- zeitpunkt • nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und • deren Anschaffungspreis 5.000 EUR nicht übersteigt. Der Versicherungsschutz hierfür gilt je nach vereinbarter Produktlinie wie folgt: Produktlinie Versicherungsschutz Privathaftpflicht Basis mit Sparoption nicht versichert Privathaftpflicht Basis nicht versichert Privathaftpflicht Plus nicht versichert Privathaftpflicht Premium versichert
Neuwerterstattung. Der Versicherer wird im Schadenfall, wenn der VN es wünscht, bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Scbadenzeit- punkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und de- ren Anschaffungspreis 3.000 EUR nicht übersteigt, auf einen Zeitwertabzug verzichten.
Neuwerterstattung. Auf Ihren Wunsch leisten wir– abweichend von
Neuwerterstattung. Die Gothaer wird im Schadenfall, wenn der VN es wünscht, bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis 3.000 EUR nicht übersteigt, auf einen Zeit- wertabzug verzichten.
Neuwerterstattung. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer – abweichend von A1-3.1 – für irrepara- bel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Total- schaden), deren Neupreis nicht mehr als 3.000 EUR betrug, Schadenersatz zum Neuwert. Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt dem Versicherungsnehmer. Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben Schäden an – mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Funkmelde- empfänger (Pager)), – Computern jeder Art, auch tragbare Computer- systeme (z. B. Laptop, Tablet-PC), – Film- und Fotoapparate, – tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte), – Brillen jeder Art.
Neuwerterstattung. Wenn Sie es wünschen, verzichten wir im Schadenfall auf einen Zeitwertabzug. Das gilt bei der Ersatz- leistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), • die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und • deren Anschaffungspreis 5.000 EUR nicht übersteigt.
Neuwerterstattung. Auf Ihren Wunsch leisten wir– abweichend von A1-3.1 – für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum Neuwert. Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum Zeitpunkt des Schaden-eintritts nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt Ihnen. Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben Schäden an

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.