Neuwertschaden. 9.3.1 Ist die Entschädigung zum Neuwert vereinbart, erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), einen An- spruch nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um 9.3.2 bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die zerstört wurden oder abhanden gekommen sind, in gleicher Art und Güte und in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Nach vor- heriger Zustimmung des Versicherers genügt Wiederbe- schaffung gebrauchter Sachen; anstelle von Maschinen können Maschinen beliebiger Art beschafft werden, wenn deren Betriebszweck derselbe ist; Bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die beschädigt wor- den sind, sind wiederherzustellen. Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, die sich zum Zeitpunkt des Schadens in Gebrauch befunden haben und ständig gewartet wurden, werden unabhängig von ihrem Zeitwert zum Neuwert ersetzt ("Xxxxxxx Xxxxx"). Die Entschädigungsleistung ist auf den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls begrenzt, wenn die Wie- derherstellung (Teilschaden) oder Wiederbeschaffung (To- talschaden) unterbleibt. Gleiches gilt, wenn für die Elektronik-versicherte Sache se- rienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen sind.
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Samples: Business Insurance Terms and Conditions, Business Insurance Terms and Conditions
Neuwertschaden. 9.3.1 Ist die Entschädigung zum Neuwert vereinbart, erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), einen An- spruch nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um
9.3.2 9.4.1 Gebäude in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bishe- rigen oder an einer anderen Stelle innerhalb der Bundesre- publik Deutschland wiederherzustellen.
9.4.2 bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die zerstört wurden oder abhanden gekommen abhandengekommen sind, in gleicher Art und Güte und in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Nach vor- heriger vorheriger Zustimmung des Versicherers genügt Wiederbe- schaffung gebrauchter Wiederbeschaffung ge- brauchter Sachen; anstelle von Maschinen können Maschinen Maschi- nen beliebiger Art beschafft werden, wenn deren Betriebszweck Betriebs- zweck derselbe ist; Bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die beschädigt wor- den sind, sind wiederherzustellen. Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, die sich zum Zeitpunkt des Schadens in Gebrauch befunden haben und ständig gewartet wurden, werden unabhängig von ihrem Zeitwert zum Neuwert ersetzt ("Xxxxxxx Xxxxx"). Die Entschädigungsleistung ist auf den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls begrenzt, wenn die Wie- derherstellung Wieder- herstellung (Teilschaden) oder Wiederbeschaffung (To- talschadenTotal- schaden) unterbleibt. Gleiches gilt, wenn für die Elektronik-versicherte Sache se- rienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen sind. In diesen Fällen wird Ersatz für ein am Schadentag tech- nisch gleichwertiges oder das derzeit kostengünstigste am Markt erhältliche Nachfolgegerät geleistet.
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Neuwertschaden. 9.3.1 9.4.1 Ist die Entschädigung zum Neuwert vereinbart, erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), einen An- spruch nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um
9.3.2 9.4.2 bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die zerstört wurden oder abhanden gekommen sind, in gleicher Art und Güte und in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Nach vor- heriger Zustimmung des Versicherers genügt Wiederbe- schaffung gebrauchter Sachen; anstelle von Maschinen können Maschinen beliebiger Art beschafft werden, wenn deren Betriebszweck derselbe ist; Bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die beschädigt wor- den sind, sind wiederherzustellen. Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, die sich zum Zeitpunkt des Schadens in Gebrauch befunden haben und ständig gewartet wurden, werden unabhängig von ihrem Zeitwert zum Neuwert ersetzt ("Xxxxxxx Xxxxx"). Die Entschädigungsleistung ist auf den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls begrenzt, wenn die Wie- derherstellung (Teilschaden) oder Wiederbeschaffung (To- talschaden) unterbleibt. Gleiches gilt, wenn für die Elektronik-versicherte Sache se- rienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen sind. In diesen Fällen wird Ersatz für ein am Schadentag technisch gleichwertiges oder das derzeit kostengünstigste am Markt erhältliche Nachfolgegerät geleistet.
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Samples: Versicherungsinformation
Neuwertschaden. 9.3.1 Ist die Entschädigung zum Neuwert vereinbart, erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), ) einen An- spruch Anspruch nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um
9.3.2 a) Gebäude in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen. Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt wird;
b) bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die zerstört wurden oder abhanden gekommen sind, in gleicher Art und Güte und in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Nach vor- heriger vorheriger Zustimmung des Versicherers genügt Wiederbe- schaffung Wiederbeschaffung gebrauchter Sachen; anstelle von Maschinen können Maschinen beliebiger Art beschafft werden, wenn deren Betriebszweck derselbe ist; Bewegliche .
c) bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die beschädigt wor- den worden sind, sind wiederherzustellen.
d) Die Entnahme von Sachen aus einem Ersatzteil- oder Reservelager gilt als Wiederherstellung/-beschaffung.
e) Leasing von gleichartigen Sachen steht der Wiederherstellung bzw. Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, die sich zum Zeitpunkt des Schadens in Gebrauch befunden haben und ständig gewartet wurden, werden unabhängig von ihrem Zeitwert zum Neuwert ersetzt ("Xxxxxxx Xxxxx"). Die Entschädigungsleistung ist auf den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls begrenztWiederbeschaffung dann gleich, wenn die Wie- derherstellung (Teilschaden) oder Wiederbeschaffung (To- talschaden) unterbleibtim Leasingvertrag vorgesehene Kaufoption verbindlich wahrgenommen wird. Gleiches gilt, wenn Die in 16.2 Satz 1 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung genannte Frist wird für die Elektronik-versicherte Sache se- rienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen sinddiesen Fall auf fünf Jahre verlängert.
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Samples: Insurance Policy
Neuwertschaden. 9.3.1 Ist die Entschädigung zum Neuwert vereinbart, erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), ) einen An- spruch Anspruch nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um
9.3.2 a) Gebäude in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen. Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Österreich wiederhergestellt wird;
b) bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die zerstört wurden oder abhanden gekommen abhandengekommen sind, in gleicher Art und Güte und in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Nach vor- heriger vorheriger Zustimmung des Versicherers genügt Wiederbe- schaffung Wiederbeschaffung gebrauchter Sachen; anstelle von Maschinen können Maschinen beliebiger Art beschafft werden, wenn deren Betriebszweck derselbe ist; Bewegliche .
c) bewegliche Sachen, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, die beschädigt wor- den worden sind, sind wiederherzustellen.
d) Die Entnahme von Sachen aus einem Ersatzteil- oder Reservelager gilt als Wiederherstellung/-beschaffung.
e) Leasing von gleichartigen Sachen steht der Wiederherstellung bzw. Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, die sich zum Zeitpunkt des Schadens in Gebrauch befunden haben und ständig gewartet wurden, werden unabhängig von ihrem Zeitwert zum Neuwert ersetzt ("Xxxxxxx Xxxxx"). Die Entschädigungsleistung ist auf den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls begrenztWiederbeschaffung dann gleich, wenn die Wie- derherstellung (Teilschaden) oder Wiederbeschaffung (To- talschaden) unterbleibtim Leasingvertrag vorgesehene Kaufoption verbindlich wahrgenommen wird. Gleiches giltDie in 16.2, wenn Satz 1, der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung genannte Frist wird für die Elektronik-versicherte Sache se- rienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen sinddiesen Fall auf fünf Jahre verlängert.
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Samples: Betriebssachversicherung