Nicht rechtzeitige Zahlung. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist die KRAVAG berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftmandates zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er von der KRAVAG hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
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