Nicht rechtzeitige Zahlung. C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- schäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu un- serem Rücktritt, jedoch höchstens 40 Prozent des Jahres- beitrags.
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Samples: KFZ Versicherung
Nicht rechtzeitige Zahlung. C.1.2 C.1.2.1 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. C.1.3 C.1.2.2 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- schäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu un- serem unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 Prozent des Jahres- beitragsJahresbeitrags.
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Samples: Youngdriver Versicherung
Nicht rechtzeitige Zahlung. C.1.2 Zahlen Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zeitigrechtzei tig nach Fälligkeit zahlen (siehe C.1.1), haben Sie von Anfang An fang an keinen Versicherungs- schutzVersicherungsschutz. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete verspätete Zahlung nicht zu vertretenver treten haben. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch je doch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Auch hier gilt: Der Rücktritt ist ausgeschlos- senausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung Nichtzahlung nicht zu vertreten vertre ten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- schäftsgebühr Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent einen für den Zeitraum des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn Versicherungsverhältnisses entsprechenden Teil des Versicherungsschutzes bis zu un- serem RücktrittBeitrags, jedoch höchstens 40 Prozent des Jahres- Jahres beitrags.. F1P328 X
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Samples: KFZ Versicherung
Nicht rechtzeitige Zahlung. C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- schäftsgebühr Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu un- serem unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 Prozent des Jahres- beitragsJahresbeitrags.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Nicht rechtzeitige Zahlung. C.1.2 Zahlen Sie den ersten die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie nicht recht- zeitigrechtzei- tig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- schutzVersicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz Versicherungs- schutz erst ab der Zahlung des Beitragsder Prämie. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag die Prämie nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen, wenn Sie die verspätete Zahlung Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- schäftsgebühr Geschäfts- gebühr verlangen. Diese beträgt 15 10 Prozent des Jahresbeitrags der Jahres- prämie für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu un- serem Rücktrittunserem Rück- tritt, jedoch höchstens 40 Prozent des Jahres- beitragsder Jahresprämie.
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Samples: KFZ Versicherung
Nicht rechtzeitige Zahlung. C.1.2 Zahlen Sie den ersten die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie nicht recht- zeitigrechtzei- tig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- schutzVersicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz Versicherungs- schutz erst ab der Zahlung des BeitragsZahlung. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag die Prämie nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen, wenn Sie die verspätete Zahlung Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- schäftsgebühr Geschäfts- gebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent des Jahresbeitrags 10 % der Jahresprämie für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu un- serem unserem Rücktritt, jedoch je- doch höchstens 40 Prozent des Jahres- beitrags% der Jahresprämie.
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Samples: KFZ Versicherung
Nicht rechtzeitige Zahlung. B FG 1 (01.08.2020) 3002AVF026 D C.1.2 Zahlen Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zeitigrechtzei tig nach Fälligkeit zahlen (siehe C.1.1), haben Sie von Anfang An fang an keinen Versicherungs- schutzVersicherungsschutz. Dies gilt nicht, es sei denn, wenn Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete verspätete Zahlung nicht zu vertretenver treten haben. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch je doch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Auch hier gilt: Der Rücktritt ist ausgeschlos- senausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung Nichtzahlung nicht zu vertreten vertre ten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- schäftsgebühr Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent einen für den Zeitraum des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn Versicherungsverhältnisses entsprechenden Teil des Versicherungsschutzes bis zu un- serem RücktrittBeitrags, jedoch höchstens 40 Prozent des Jahres- Jahres beitrags.
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Samples: KFZ Versicherung
Nicht rechtzeitige Zahlung. C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- schäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu un- serem Rücktritt, jedoch höchstens 40 Prozent des Jahres- beitragsJah- resbeitrags.
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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung