Common use of Nicht rechtzeitige Zahlung Clause in Contracts

Nicht rechtzeitige Zahlung. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die Nichtzahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung und wir sind für einen vor der Zahlung des Beitrages eingetretenen Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet (leistungsfrei). Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Diese richtet sich nach der Zeit zwischen dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes und unserem Rücktritt. Beträgt die Dauer bis zu – einem Monat, berechnen wir 15 % des Jahresbeitrags, – zwei Monate, berechnen wir 25 % des Jahresbeitrags, – drei Monate, berechnen wir 30 % des Jahresbeitrags, – vier Monate und darüber, berechnen wir 40 % des Jahresbeitrags.

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Samples: www.continentale.de, www.xxv24.de

Nicht rechtzeitige Zahlung. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die Nichtzahlung nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung. C.1.3 Rücktritt bei nicht rechtzeitiger Zahlung und wir sind für einen vor der Zahlung des Beitrages eingetretenen Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet (leistungsfrei). Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung der Beitrag nicht bewirkt habengezahlt ist. Das Rücktrittsrecht Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Diese richtet sich nach der Zeit zwischen dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes und unserem Rücktritt. Beträgt die Dauer bis zu - einem Monat, berechnen wir 15 % des Jahresbeitrags, - zwei MonateMonaten, berechnen wir 25 % des Jahresbeitrags, - drei MonateMonaten, berechnen wir 30 % des Jahresbeitrags, - vier Monate Monaten und darüber, berechnen wir 40 % des Jahresbeitrags.

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Samples: Seite

Nicht rechtzeitige Zahlung. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die Nichtzahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung und wir sind für einen vor der Zahlung des Beitrages eingetretenen Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet (leistungsfrei). Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr Ge- schäftsgebühr verlangen. Diese richtet sich nach der Zeit zwischen dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes und unserem Rücktritt. Beträgt die Dauer bis zu – einem Monat, berechnen wir 15 % des Jahresbeitrags, – zwei MonateMonaten, berechnen wir 25 % des Jahresbeitrags, – drei MonateMonaten, berechnen wir 30 % des Jahresbeitrags, – vier Monate Monaten und darüber, berechnen wir 40 % des JahresbeitragsJahresbei- trags.

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Samples: ais-w.com

Nicht rechtzeitige Zahlung. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die Nichtzahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung und wir sind für einen vor der Zahlung des Beitrages eingetretenen Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet (leistungsfrei). C.1.3 Rücktrittsmöglichkeit des Versicherers Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Diese richtet sich nach der Zeit zwischen dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes und unserem Rücktritt. Beträgt die Dauer bis zu – einem Monat, berechnen wir 15 % des Jahresbeitrags, – zwei Monate, berechnen wir 25 % des Jahresbeitrags, – drei Monate, berechnen wir 30 % des Jahresbeitrags, – vier Monate und darüber, berechnen wir 40 % des Jahresbeitrags.

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Samples: www.europa-go.de

Nicht rechtzeitige Zahlung. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die Nichtzahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung und wir sind für einen vor der Zahlung des Beitrages eingetretenen Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet (leistungsfrei). Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr Ge- schäftsgebühr verlangen. Diese richtet sich nach der Zeit zwischen dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes und unserem Rücktritt. Beträgt die Dauer bis zu – einem Monat, berechnen wir 15 % des Jahresbeitrags, – zwei Monate, berechnen wir 25 % des Jahresbeitrags, – drei Monate, berechnen wir 30 % des Jahresbeitrags, – vier Monate und darüber, berechnen wir 40 % des Jahresbeitrags.

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