Common use of Nicht versicherte Ansprüche Clause in Contracts

Nicht versicherte Ansprüche. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, • auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvor- nahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung; • wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfül- lung durchführen zu können; • wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstan- des oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleis- tung geschuldeten Erfolges; • auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; • auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; • wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatz- leistungen. Es besteht auch kein Versicherungsschutz für Ansprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. § 4 Welche Leistungen umfasst der Versicherungs- schutz? Was für Vollmachten hat der Versicherer?

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Nicht versicherte Ansprüche. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, • auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvor- nahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung; , • wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfül- lung durchführen zu können; , • wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstan- des oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleis- tung geschuldeten Erfolges; , • auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; , • auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; , • wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatz- leistungen. Es besteht auch kein Versicherungsschutz für Ansprüche, soweit sie aufgrund auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. § 4 Welche Leistungen umfasst der Versicherungs- schutz? Was für Vollmachten hat der Versicherer?

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Nicht versicherte Ansprüche. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, • auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvor- nahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung; • wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfül- lung durchführen zu können; • wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstan- des oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleis- tung geschuldeten Erfolges; • auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; • auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; • wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatz- leistungen. Es besteht auch kein Versicherungsschutz für Ansprüche, soweit sie aufgrund auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. § 4 Welche Leistungen umfasst der Versicherungs- schutz? Was für Vollmachten hat der Versicherer?

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