Jahreshöchstleistung. Die Höchstleistung des Versicherers für alle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zwei- fache der Versicherungssumme.
Jahreshöchstleistung. Eine Begrenzung der Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jah- reshöchstleistung) kann für den Teil der vereinbarten Versicherungssumme, der die Mindestversicherungssum- me übersteigt, vereinbart werden.
Jahreshöchstleistung. Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungs- summe vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versi- cherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versiche- rungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mindestens das Vierfache der Mindestversicherungssum- me.
Jahreshöchstleistung. Eine Höchstleistung des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann vereinbart werden. Sie beträgt vorbehaltlich abwei- chender Vereinbarung das Zweifache der Versicherungs- summe. Sie muss mindestens das Vierfache der Mindest- versicherungssumme betragen.
Jahreshöchstleistung. Die Höchstleistung des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden (Jahreshöchstleistung) beträgt das Zweifache der Versicherungssumme.
Jahreshöchstleistung. Für den Umfang der Leistung der Versicherer ist die unter Xxxxxx 14.1 angegebene Versicherungssumme der Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall. Für alle während eines Versicherungs- jahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen steht die Jahreshöchstleistung unter Ziffer 14.2 zur Verfügung. Kosten gem. Ziffer 5.6 werden auf die Versicherungssumme angerech- net.
Jahreshöchstleistung. Die Leistungen des Versicherers können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen begrenzt werden. Weitere Bestimmungen zur Jahreshöchstleistung regeln die Be- sonderen Bedingungen (Teil 2 BBR- RA, Teil 3 BBR-S bzw. Teil 4 BBR-W).
Jahreshöchstleistung. Der Versicherer leistet für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres (einschließlich aller Anspruchserhebungen aus dem Vordeckungszeitraum) höchstens das Dreifache der jeweils maßgebenden Versicherungssumme.
Jahreshöchstleistung. Die Leistungen des Versicherers können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen begrenzt werden. Weitere Bestimmungen zur Jahreshöchstleistung regeln die Be- sonderen Bedingungen.
Jahreshöchstleistung. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.