Jahreshöchstleistung. Eine Begrenzung der Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jah- reshöchstleistung) kann für den Teil der vereinbarten Versicherungssumme, der die Mindestversicherungssum- me übersteigt, vereinbart werden.
Jahreshöchstleistung. Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungs- summe vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versi- cherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versiche- rungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mindestens das Vierfache der Mindestversicherungssum- me.
Jahreshöchstleistung. Eine Höchstleistung des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann vereinbart werden. Sie beträgt vorbehaltlich abwei- chender Vereinbarung das Zweifache der Versicherungs- summe. Sie muss mindestens das Vierfache der Mindest- versicherungssumme betragen.
Jahreshöchstleistung. Die Höchstleistung des Versicherers für alle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zwei- fache der Versicherungssumme.
Jahreshöchstleistung. Für den Umfang der Leistung der Versicherer ist die unter Xxxxxx 14.1 angegebene Versicherungssumme der Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall. Für alle während eines Versicherungs- jahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen, steht die Jahreshöchstleistung unter Ziffer 14.2 zur Verfügung. Kosten gem. Ziffer 5.6 werden auf die Versicherungssumme angerech- net.
Jahreshöchstleistung. Die Leistungen des Versicherers können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen begrenzt werden. Weitere Bestimmungen zur Jahres- höchstleistung regeln die Besonderen Bedingungen (Teil 2 BBR-RA, Teil 3 BBR-S bzw. Teil 4 BBR-W).
Jahreshöchstleistung. Die Höchstleistung des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden (Jahreshöchstleistung) beträgt das Zweifache der Versicherungssumme.
Jahreshöchstleistung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden (Jahreshöchstleistung) das Zweifache der Versiche- rungssumme.
Jahreshöchstleistung. Die Leistungen des Versicherers können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen begrenzt werden. Weitere Bestimmungen zur Jahreshöchstleistung regeln die Besonderen Bedingungen (Teil 2, Teil 3 bzw. Teil 4).
Jahreshöchstleistung. Der Versicherer leistet für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres höchstens das Dreifache der jeweils maßgebenden Versicherungssumme.