Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug Musterklauseln

Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Besteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen. Der Liefertermin wird fix vereinbart. Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts; dessen Folgen treten automatisch ein.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. 12.1 Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als der Käufer bei Verzug des Verkäufers ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann, welche innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen hat. Nach Ablauf dieser Frist bzw. im Fall der rechtzeitigen Erklärung können sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend gemacht werden.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug broken or in case that such a payment deadline is not obligatory according to the law.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. 10.1 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Auftragswerts pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten um die Ware anderweitig zu verwerten. 10.2 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen. 10.3 Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung gemäß Punkt 10.2 trotz Setzung einer achttägigen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zurückzutreten. 10.4 Für den Fall des nicht gerechtfertigten Rücktrittes seitens des Kunden werden von uns alle bis dahin angefallenen Leistungen verrechnet.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Geringfügige oder nicht eindeutig und ausschließlich vom Verkäufer zu vertretene Lieferüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, gegebenenfalls rechtzeitiger Materialbeistellungen und vereinbarter Anzahlungen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Auftraggeber jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Ereignisse höherer Gewalt beim Auftragnehmer oder seinen Unterlieferanten verlängert die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich benachrichtigen.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Die auf unsern Aufträgen genannten Liefertermine gelten als angenommen. Wenn auf der Auftragsbestätigung kein anderslautender Termin festgelegt wurde oder wenn keine Auftragsbestätigung an uns ergeht, wird die Bestellung prompt (binnen vier Tagen) an uns geliefert. Außerdem steht es uns frei, bestellte Produkte bis vier Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin, kostenlos zu stornieren (die gesamte Bestellung und oder teile der Bestellung).

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.