Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittrecht zusteht. Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtlich aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. 12.1 Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als der Käufer bei Verzug des Verkäufers ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann, welche innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen hat. Nach Ablauf dieser Frist bzw. im Fall der rechtzeitigen Erklärung können sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend gemacht werden.
12.2 Bei Abrufaufträgen bestimmt HAUMBERGER die Menge der einzelnen Lieferabrufe und die Abruftermine für die Teillieferung. Mitteilungen über den voraussichtlichen Bedarf oder über die voraussichtliche abzurufende Menge begründen keine Verpflichtungen zur Abnahme.
12.3 Sowohl im Falle von Über- und/oder Unterlieferungen bestellter Mengen als auch bei vorzeitiger Lieferung behält sich HAUMBERGER das Recht vor, die Entgegennahme der Lieferung auf Kosten des LIEFERANTEN zu verweigern oder die Rechnung entsprechend zu valutieren.
12.4 Der LIEFERANT hat HAUMBERGER unverzüglich über eine erkennbar werdende Überschreitung des Liefer- und/oder Leistungstermins unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer zu unterrichten. Die vorbehaltslose Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht XXXXXXXXXX´S auf deren Rechte im Hinblick auf die nicht rechtzeitige Lieferung dar.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. 10.1 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Auftragswerts pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten um die Ware anderweitig zu verwerten.
10.2 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen.
10.3 Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung gemäß Punkt 10.2 trotz Setzung einer achttägigen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zurückzutreten. 10.4 Für den Fall des nicht gerechtfertigten Rücktrittes seitens des Kunden werden von uns alle bis dahin angefallenen Leistungen verrechnet.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Die auf unsern Aufträgen genannten Liefertermine gelten als angenommen. Wenn auf der Auftragsbestätigung kein anderslautender Termin festgelegt wurde oder wenn keine Auftragsbestätigung an uns ergeht, wird die Bestellung prompt (binnen vier Tagen) an uns geliefert. Außerdem steht es uns frei, bestellte Produkte bis vier Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin, kostenlos zu stornieren (die gesamte Bestellung und oder teile der Bestellung).
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Geringfügige oder nicht eindeutig und ausschließlich vom Verkäufer zu vertretene Lieferüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, gegebenenfalls rechtzeitiger Materialbeistellungen und vereinbarter Anzahlungen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Auftraggeber jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Ereignisse höherer Gewalt beim Auftragnehmer oder seinen Unterlieferanten verlängert die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich benachrichtigen.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug broken or in case that such a payment deadline is not obligatory according to the law.