Notheizung. Fällt im versicherten Gebäude bzw. in der versicherten Wohnung während der Heiz- periode unvorhergesehen die Heizungsanlage aus, stellen wir bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, sofern der Heizungsinstallateurservice im Notfall den Zustand nicht beseitigen konnte. Die Kosten für die Leih-Heizgeräte ersetzen wir bis zu 300 Euro je Versicherungs- fall. Nicht ersetzt werden zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih- Heizgeräte entstehen.
Notheizung. 4.6.1 Wir stellen Ihnen bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt. Der Anspruch setzt voraus, dass eine Abhilfe durch den Heizungs-Installateur-Service im Notfall (D 4.5) nicht möglich ist.
Notheizung. A3-10.1 Der Versicherer stellt maximal 3 elektrische Leih-Heiz- geräte zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung un- vorhergesehen ausfällt und eine Abhilfe durch den Heizungs-Installateurservice im Notfall nicht möglich ist.
Notheizung. Fällt während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung unvorgesehen aus und ist eine Abhilfe durch den Heizungsinstallateur-Service im Notfall (Ziff. 10) nicht möglich, so stellt der Versicherer elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung und übernimmt hierfür die Kosten.
Notheizung a) Fällt während der Heizperiode die Heizungsanlage unvorhergesehen aus und kann nicht wieder in Betrieb genommen werden, so stellt der Versicherer elek- trische Leih-Heizgeräte zur Verfügung und übernimmt hierfür die Kosten.
Notheizung. 4.6.1 Wir organisieren eine Notheizung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt. Dafür stellen wir Ihnen bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfü- gung. Der Anspruch setzt voraus, dass eine Abhilfe durch den Heizungs- Installateur-Service im Notfall (D 4.5) nicht möglich ist.
Notheizung a) ROLAND organisiert und stellt maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohneinheit unvorhergesehen ausfällt und eine Abhilfe durch den Heizungsinstallateur-Service im Notfall (§ 6 Abs. 2) nicht möglich ist.
Notheizung. 5.6.1 Fällt die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung während der Heizperiode unvorhergesehen aus und kann keine Abhilfe durch den Heizungs-Installateur- Dienst nach Ziffer A3-5.5 geschaffen werden, wird die Aufstellung von maximal 3 elektrischen Leih-Heizgerä- ten organisiert.
Notheizung. Fällt während der Heizperiode die Heizungsanlage in der Wohnung des Versicherungsnehmers unvorherge- sehen aus und ist eine Abhilfe durch den Heizungsinstal- lateur im Notfall (A.26.8) nicht möglich, so stellt der Ver- sicherer dem Versicherungsnehmer für die Zeit des Aus- falls bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfü- gung und übernimmt hierfür die Kosten. A.26.10.1 Ist die Wohnung des Versicherungsnehmers von Schäd- lingen befallen und kann der Befall aufgrund seines Aus- maßes nur fachmännisch beseitigt werden, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung und über- nimmt die Kosten bis zur vereinbarten Höhe. A.26.10.2 Schädlinge sind Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Notheizung. Fällt während der Heizperiode die Heizungsanlage in der Wohnung des Versicherungsnehmers unvorhergesehen aus und ist eine Abhilfe durch den Heizungsinstallateur im Notfall (A.20.8) nicht möglich, so stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer für die Zeit des Ausfalls bis zu drei elektrische LeihHeizgeräte zur Verfügung und übernimmt hierfür die Kosten. A.20.10.1 Ist die Wohnung des Versicherungsnehmers von Schäd lingen befallen und kann der Befall aufgrund seines Aus maßes nur fachmännisch beseitigt werden, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung und übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Höhe. A.20.10.2 Schädlinge sind Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.