Nutzung durch Dritte. Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder den Ort unter irgendeinem Namen auf andere als die in der Vereinbarung genannten Personen (nur direkte Familienangehörige) übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die zulässige Nutzung erfolgt, sind im Voraus durch eine gesonderte Vereinbarung festzulegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Jahresstellplätze
Nutzung durch Dritte. Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder unter einem beliebigen Namen anderen als den Ort unter irgendeinem Namen auf andere als die in der Vereinbarung im Vertrag genannten Personen (nur direkte Familienangehörige) übertragenübergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die zulässige erlaubte Nutzung erfolgtstattfindet, sind im Voraus werden vorab durch eine gesonderte Vereinbarung festzulegeneinem gesonderten Vertrag geregelt.
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Samples: Vekabo Lieferbedingungen
Nutzung durch Dritte. Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder den Ort Platz unter irgendeinem einem beliebigen Namen auf andere anderen als die in der Vereinbarung den im Vertrag genannten Personen (nur direkte Familienangehörige) übertragenübergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die zulässige erlaubte Nutzung erfolgtstattfindet, sind im Voraus werden vorab durch eine gesonderte Vereinbarung festzulegeneinem gesonderten Vertrag geregelt.
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Samples: Vekabo Lieferbedingungen