Nutzung durch Dritte. 12.1 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelbare Nutzung der net services Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch net services gestattet. 12.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsge- mäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Scha- densersatzanspruch für den Kunden. 12.3 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. 12.4 Dritte im Sinne der Regelungen dieser Ziffer 12. sind auch mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. net services wird diesbe- züglich ihre Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verwei- gern.
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Nutzung durch Dritte. 12.1 11.1 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelbare Nutzung der net services Dienste NETZWERK UNTERMAIN durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch net services NETZWERK UNTERMAIN gestattet. Sofern der Kunde einen Privatkundenvertrag abgeschlossen hat, verpflichtet er sich die erhaltenen Leistungen nicht gewerblich zu nutzen.
12.2 11.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsge- mäß ord- nungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-Minde- rungs-, Erstattungs- oder Scha- densersatzanspruch Schadensersatzanspruch für den KundenKun- den.
12.3 11.3 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
12.4 11.4 Dritte im Sinne der Regelungen dieser Ziffer 12. sind auch mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. net services NETZWERK UNTERMAIN wird diesbe- züglich diesbezüglich ihre Zustimmung nur bei Vorliegen Vor- liegen eines wichtigen Grundes verwei- gernverweigern.
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Nutzung durch Dritte. 12.1 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelbare Nutzung der net services Dienste GREENFIBER durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher ausdrück- licher schriftlicher Genehmigung durch net services GREENFIBER gestattet. Sofern der Kunde einen Privatkundenvertrag abgeschlossen hat, verpflichtet er sich die erhaltenen Leistungen nicht gewerblich zu nutzen.
12.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsge- mäß ord- nungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-Minde- rungs-, Erstattungs- oder Scha- densersatzanspruch Schadensersatzanspruch für den KundenKun- den.
12.3 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
12.4 Dritte im Sinne der Regelungen dieser Ziffer 12. sind auch mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. net services XXXXXXXXXX wird diesbe- züglich diesbezüglich ihre Zustimmung nur bei Vorliegen Vor- liegen eines wichtigen Grundes verwei- gernverweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzung durch Dritte. 12.1 Ein gewerblicher Wiederverkauf 10.1 An Leistungen aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich der Kunde berechtigt. Darüber hinaus dürfen auf Seiten des Kunden ausschließlich die namentlich gemeldeten Benutzer die Leistungen VINTINs nutzen. Eine Nutzung durch sonstige Dritte, insbesondere die Weitervermarktung der Leistungen VINTINs, bedarf deren schriftlicher Zustimmung.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, die über seinen Anschluss die Dienste VINTINs nutzen, einzuweisen und jede direkte ihnen die Einhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen sowie sämtlicher Rechtsvorschriften aufzuerlegen. Für ein Verschulden solcher Personen hat der Kunde im Verhältnis zur VINTIN einzustehen.
10.3 Zeit- und/oder mittelbare volumenabhängige Gebühren, z.B. bei Nutzung der net services Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch net services gestattet.
12.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattetLeistungen VINTINs on demand, hat der Kunde diese ordnungsge- mäß in die auch dann zu zahlen, wenn sie auf einer unbefugten Nutzung seines Zuganges oder auf technischen Defekten seiner Anlagen oder der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Scha- densersatzanspruch für den KundenAnlagen seiner Kommunikationspartner beruhen.
12.3 Der 10.4 Weist der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtetnach, dass die durch die befugte oder unbefugte Nutzung bzw. der Leistungen durch Dritte entstanden sindtechnische Defekt für ihn unabwendbar war und dass ihm wegen der Gebührenbelastung keine durchsetzbaren Ersatzansprüche gegen den unbefugten Nutzer bzw. gegen den Kommunikationspartner zustehen, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hatbeschränkt sich der Anspruch VINTINs auf den Ersatz der ihr entstandenen Aufwendungen.
12.4 Dritte im Sinne der Regelungen dieser Ziffer 12. sind auch mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. net services wird diesbe- züglich ihre Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verwei- gern.
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