Nutzung durch Dritte. 8.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet die im Rahmen dieses Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen durch den Anbieter erbrachten Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder unter Einsatz der vom Anbieter überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten und Telekommunikations-dienstleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. 8.2 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications, Telecommunications
Nutzung durch Dritte. 8.1 7.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet gestattet, die im Rahmen dieses Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen durch den Anbieter erbrachten überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der vom Anbieter von der stimme GmbH überlassenen Leistungen selbst selber als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikations-dienstleistungenTelekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten, soweit dies nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung zwischen der stimme GmbH und dem Kunden vereinbart ist.
8.2 7.2 Der Kunde hat auch die Entgelte Preise zu zahlen, die durch für befugte oder unbefugte Benutzung Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzung durch Dritte. 8.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet die im Rahmen dieses Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen durch den Anbieter erbrachten Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder unter Einsatz der vom Anbieter überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten und Telekommunikations-Telekommunikations- dienstleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
8.2 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
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Samples: Telecommunications