Nutzung durch Dritte. 6.1. Die Benutzerkennung und das Kennwort werden persönlich vergeben. Dem Kunden ist nicht gestattet, seine Benutzerkennung sowie sein Kennwort Dritten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der unberechtigten Nutzung der Providerdienste ist der Kunde zur Rückzahlung des Entgeltes vor- behaltlich der in Ziffer 6.3 genannten Regelungen verpflichtet, soweit er die unbefugte Nutzung der Provider-dienste zu vertreten hat. Er hat die Gesellschaft ferner von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die durch eine solche unbefugte Nutzung entstehen. 6.2. Der Kunde hat die vermutete unbefugte Drittnutzung seiner Benutzerkennung und/oder sei- nes Kennwortes durch Dritte unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen (per Telefon oder Telefax). Eine telefonische Mitteilung hat er unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Gesellschaft wird die von dem Kunden benannte Benutzerkennung und/oder das Kennwort sofort sperren. Der Kunde erhält eine neue Benutzerkennung und/oder ein neues Kennwort zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen. 6.3. Kommt der Kunde den vorstehenden Verpflichtungen nach, haftet er nur für die bis zum Ein- gang der Sperrmeldung in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Unterlässt der Kunde die un- verzügliche Meldung, haftet er für diejenigen Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietvertrag
Nutzung durch Dritte. 6.1. Die Benutzerkennung und das Kennwort werden persönlich vergeben. Dem Kunden ist nicht gestattet, seine Benutzerkennung sowie sein Kennwort Dritten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der unberechtigten Nutzung der Providerdienste ist 13.1 Soweit der Kunde zur Rückzahlung des Entgeltes vor- behaltlich der in Ziffer 6.3 genannten Regelungen verpflichtet, soweit er die befugte oder unbefugte Nutzung der Provider-dienste Leistung durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen las- sen.
13.2 Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kunden- pflichten, insbesondere auch nach Ziff. Er hat die Gesellschaft ferner von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten12.13 dieser Bedingungen, einhalten.
13.3 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der DGN, die durch eine solche unbefugte Nutzung entstehennur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leis- tung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.
6.2. 13.4 Der Kunde hat die vermutete unbefugte Drittnutzung seiner Benutzerkennung und/oder sei- nes Kennwortes durch Dritte unverzüglich darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Gesellschaft mitzuteilen (per Telefon oder Telefax). Eine telefonische Mitteilung hat er unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Gesellschaft wird die von dem Kunden benannte Benutzerkennung und/oder das Kennwort sofort sperren. Der Kunde erhält eine neue Benutzerkennung und/oder ein neues Kennwort zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
6.3. Kommt der Kunde den vorstehenden Verpflichtungen nach, haftet er nur für die bis zum Ein- gang der Sperrmeldung in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Unterlässt der Kunde die un- verzügliche Meldung, haftet er für diejenigen SchädenDGN, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wärenim freien Ermessen der DGN steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teil- weise an Dritte überlassen. Die Haftungsbegrenzung gilt nichtDritte sind hierbei nicht die im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Dritte, wenn der Kunde die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hatoffensicht- lich vom Vertragszweck erfasst sein sollen. Bei einem Verstoß kann die DGN ge- mäß Ziff. 26.8 den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann die DGN vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie die DGN ohne die Nutzung stünde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzung durch Dritte. 6.19.1 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der novanetz, die im freien Ermessen der novanetz steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise an Dritte überlassen. Dritte sind hierbei nicht die im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Dritte, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen. Bei einem Verstoß kann novanetz den Vertrag fristlos kündigen. Die Benutzerkennung Ziffer 16.4. gilt entsprechend. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen und das Kennwort werden persönlich vergebensicherzu- stellen, dass die Pflichten nach Ziffer 8 weiterhin erfüllt werden. Dem Kunden ist Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, seine Benutzerkennung sowie sein Kennwort Dritten ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
9.2 Der Kunde ist auch zur Verfügung zu stellen. Im Falle der unberechtigten Nutzung der Providerdienste ist der Kunde zur Rückzahlung des Entgeltes vor- behaltlich der in Ziffer 6.3 genannten Regelungen Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, soweit er die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Provider-dienste Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Er hat die Gesellschaft ferner von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die durch eine solche unbefugte Nutzung entstehen.
6.29.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der novanetz angebotenen Dienste an Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die novanetz gestattet. Der Kunde hat Wird die vermutete unbefugte Drittnutzung seiner Benutzerkennung und/oder sei- nes Kennwortes Nutzung durch Dritte unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen (per Telefon oder Telefax). Eine telefonische Mitteilung gestattet, hat er unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Gesellschaft wird die von dem Kunden benannte Benutzerkennung und/oder das Kennwort sofort sperren. Der Kunde erhält eine neue Benutzerkennung und/oder ein neues Kennwort zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
6.3. Kommt der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadens- ersatzanspruch für den vorstehenden Verpflichtungen nach, haftet er nur für die bis zum Ein- gang der Sperrmeldung in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Unterlässt der Kunde die un- verzügliche Meldung, haftet er für diejenigen Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hatKunden.
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