Common use of Nutzung durch Dritte Clause in Contracts

Nutzung durch Dritte. 5.1 Eine direkte oder mittelbare, entgeltliche und unentgeltliche Nutzung der Internet- Dienste der mm-dsl durch Dritte ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch mm-dsl oder in Tarifen gestattet, die ausdrücklich für den Wiederverkauf oder für das Anbieten von Serverdiensten bestimmt und entsprechend ausgezeichnet sind. Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde auf Basis der Dienste der mm-dsl keine entgeltlichen oder unentgeltlichen (Server) Dienste für Dritte erbringen und die Leistungen der mm-dsl ausschließlich Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm in einem Haushalt leben, In einem Tarif für die gewerbliche Nutzung sind die Mitarbeiter des beauftragenden Unternehmenskunden unabhängig vom Standort nutzungsberechtigt, und das Erbringen von (Server)Diensten für Dritte ist gestattet, soweit dies dem Eigenbedarf des Unternehmens dient. 5.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, gilt die Gestaltung grundsätzlich nicht für kostenlose Inklusiv- und Zusatzleistungen; diese dürfen nur vom Kunden selbst genutzt werden, Der Kunde verpflichtet sich, die Dritten in die sachgerechte Nutzung der Internet- Dienste der mm-dsl einzuweisen und mit den Dritten Vereinbarungen zu treffen, die ein direktes oder mittelbares Vertragsverhältnis mit mm-dsl sowie Haftungsansprüche gegenüber mm-dsl grundsätzlich ausschließen. 5.3 Der Kunde verpflichtet sich, auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Internet-Dienste der mm-dsl durch Dritte entstanden sind, es sei denn, dass mm-dsl grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt bzw. dass mm-dsl gegen wesentliche Pflichten verstößt.

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Samples: Telecommunications, Internet Service Agreement, Internet Service Agreement

Nutzung durch Dritte. 5.1 Eine direkte oder mittelbare, entgeltliche und unentgeltliche Nutzung Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Internet- Dienste der mm-dsl durch Dritte ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch mm-dsl oder in Tarifen gestattetDNS:NET, die ausdrücklich für den Wiederverkauf im freien Ermessen der DNS:NET steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise an Dritte überlassen. Dritte sind hierbei nicht die im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder für das Anbieten von Serverdiensten bestimmt und entsprechend ausgezeichnet sindBesucher des Kunden oder solche Dritte, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen. Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde auf Basis der Dienste der mm-dsl keine entgeltlichen oder unentgeltlichen (Server) Dienste für Dritte erbringen und die Leistungen der mm-dsl ausschließlich Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm in einem Haushalt leben, In einem Tarif für die gewerbliche Nutzung sind die Mitarbeiter des beauftragenden Unternehmenskunden unabhängig vom Standort nutzungsberechtigt, und das Erbringen von (Server)Diensten für Dritte ist gestattet, soweit dies dem Eigenbedarf des Unternehmens dient. 5.2 Verstoß kann DNS:NET den Vertrag fristlos kündigen. Die Ziffer 13.2 gilt entsprechend. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, gilt hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Gestaltung grundsätzlich Nutzung der Dienste einzuweisen und sicherzustellen, dass die Pflichten nach Ziffer 4 weiterhin erfüllt werden. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für kostenlose Inklusiv- und Zusatzleistungen; diese dürfen nur vom Kunden selbst genutzt werden, den Kunden. 5.2 Der Kunde verpflichtet sichist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die Dritten in durch die sachgerechte Nutzung der Internet- Dienste der mm-dsl einzuweisen und mit den Dritten Vereinbarungen zu treffen, die ein direktes oder mittelbares Vertragsverhältnis mit mm-dsl sowie Haftungsansprüche gegenüber mm-dsl grundsätzlich ausschließen. 5.3 Der Kunde verpflichtet sich, auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Internet-Dienste der mm-dsl Leistungen durch Dritte entstanden sind, es sei dennwenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. 5.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der DNS:NET angebotenen Dienste an Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die DNS:NET gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, dass mm-dsl grob fahrlässig hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder vorsätzlich handelt bzw. dass mm-dsl gegen wesentliche Pflichten verstößtSchadensersatzanspruch für den Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen