Nutzung durch Dritte. 35.1 Dem Benutzer ist es nicht gestattet, das Fahrzeuggerät Dritten ohne Zu- stimmung von TC zur ständigen Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Dritte ist Erfüllungsgehilfe des Benutzers. 35.2 Unbeschadet des vorstehenden Absatzes hat der Benutzer auch die For- derungen zu begleichen, die durch die vom Benutzer zugelassene Nut- zung des Fahrzeuggerätes durch einen Dritten entstehen. Dies gilt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem der Benutzer TC den Verlust des Fahrzeugge- rätes angezeigt hat. 35.3 Maut, die anlässlich einer unbefugten Nutzung des Fahrzeuggerätes durch Dritte ermittelt wird, hat der Benutzer zu zahlen, wenn und soweit er gegen die in Ziffer 31.5 bestimmten Pflichten verstoßen hat.
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Nutzung durch Dritte. 35.1 32.1 Dem Benutzer Kunden ist es nicht gestattet, das Fahrzeuggerät Dritten ohne Zu- stimmung Zustimmung von TC zur ständigen Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Dritte ist Erfüllungsgehilfe des BenutzersKunden.
35.2 32.2 Unbeschadet des vorstehenden Absatzes hat der Benutzer Kunde auch die For- derungen Forderungen zu begleichen, die durch die vom Benutzer Kunden zugelassene Nut- zung Nutzung des Fahrzeuggerätes durch einen Dritten entstehen. Dies gilt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem der Benutzer Kunde TC den Verlust des Fahrzeugge- rätes Fahrzeuggerätes angezeigt hat.
35.3 32.3 Maut, die anlässlich einer unbefugten Nutzung des Fahrzeuggerätes durch Dritte ermittelt wird, hat der Benutzer Kunde zu zahlen, wenn und soweit so- weit er gegen die in Ziffer 31.5 28.6 bestimmten Pflichten verstoßen hat.
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