Common use of Nutzung von Software Clause in Contracts

Nutzung von Software. 4.5.1. Überlässt Drei dem Kunden Software, so ist der Kunde verpflichtet, bei Nutzung der Software die jeweils bestehenden Nutzungsbestimmungen (Umfang der Rechtseinräumung durch Drei oder Dritte) einzuhalten. Diese werden dem Kunden in Originalsprache zur Verfügung gestellt. 4.5.2. Der Kunde hat bei Nutzung von „Public Domain“-Software oder „Shareware“ die vom jeweiligen Rechtsinhaber für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen einzuhalten. 4.5.3. Drei trifft keine Verantwortung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren, anormale Betriebsbedingungen beim Kunden (insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen) sowie auf Transportschäden an Datenträgern zurückzuführen sind. 4.5.4. Bei Verwendung zusammen mit anderer Software leistet Drei lediglich dafür Gewähr, dass Software in Verbindung mit vom Kunden verwendeter Standardsoftware funktioniert. Für allfällige Mängel im Zusammenhang mit der Nutzung von Software beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate und ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. 4.5.5. Drei ist nicht dazu verpflichtet, dem Kunden die neueste bei Vertragsabschluss verfügbare Version einer digitalen Leistung und dem Kunden Aktualisierungen für digitale Leistungen und Waren mit digitalen Elementen zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzung von Software. 4.5.1. Überlässt Drei dem Kunden Ihnen Software, so ist der Kunde sind Sie verpflichtet, bei Nutzung der Software die jeweils bestehenden Nutzungsbestimmungen (Umfang der Rechtseinräumung durch Drei oder Dritte) einzuhalten. Diese werden dem Kunden Ihnen in Originalsprache zur Verfügung gestellt. 4.5.2. Der Kunde hat Sie haben bei Nutzung von „Public Domain“-Software oder „Shareware“ die vom jeweiligen Rechtsinhaber für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen einzuhalten. 4.5.3. Drei trifft keine Verantwortung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren, anormale Betriebsbedingungen beim Kunden bei Ihnen (insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen) sowie auf Transportschäden an Datenträgern zurückzuführen sind. 4.5.4. Bei Verwendung zusammen mit anderer Software leistet Drei lediglich dafür Gewähr, dass Software in Verbindung mit vom Kunden von Ihnen verwendeter Standardsoftware funktioniert. Für allfällige Mängel im Zusammenhang mit der Nutzung von Software beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate und ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. 4.5.5. Drei ist nicht dazu verpflichtet, dem Kunden Ihnen die neueste bei Vertragsabschluss verfügbare Version einer digitalen Leistung und dem Kunden Aktualisierungen für digitale Leistungen und Waren mit digitalen Elementen zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen