Nutzungsberechtigte. Vorbehaltlich anderweitiger Definitionen in der Leistungsbeschreibung bezeichnet der Begriff „Nutzungsberechtigte“ die vom Kunden zur Nutzung der Dienstleistungen laut Vertragsbedingungen ermächtigten Arbeitnehmer („Nutzungsberechtigte“). Der Kunde weist seinen Nutzungsberechtigten den Softwarezugriff zu, um die Registrierung, den Zugang und die Nutzung der Dienstleistungen im Einklang mit den Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrags laut Ziffer 3.3 zu ermöglichen.
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