Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 3.1 An Arbeitsergebnissen, die für den Auftraggeber erstellt und diesem vertragsgemäß überlassen werden, steht, soweit im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, dem Auftraggeber das unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und nicht ausschließliche Recht zu, die Arbeitsergebnisse für die mit dem Vertrag verfolgten Zwecke zu nutzen.
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Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 3.1 An Arbeitsergebnissen, die für den Auftraggeber Kunden erstellt und diesem vertragsgemäß überlassen werden, steht, soweit im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, dem Auftraggeber Kunden das unwiderruflicheunwi- derrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und nicht ausschließliche Recht zu, die Arbeitsergebnisse Ar- beitsergebnisse für die mit dem Vertrag verfolgten Zwecke zu nutzen.
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Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 3.1 An Arbeitsergebnissen, die für den Auftraggeber erstellt er- stellt und diesem vertragsgemäß überlassen werdenwer- den, steht, soweit im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, dem Auftraggeber das unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und nicht ausschließliche aus- schließliche Recht zu, die Arbeitsergebnisse für die mit dem Vertrag verfolgten Zwecke zu nutzen.
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