Common use of Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Clause in Contracts

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer hat auf seine Kosten die baulichen und betrieblichen Gegebenheiten, von denen die Wirksamkeit der Anlage abhängt, stets in einem den VdS-Richtlinien oder qualitativ vergleichbaren Regelwerken entsprechenden Zustand zu erhalten; die Anlage stets in gutem, funktionstüchtigem Zustand zu erhalten und zu betreiben sowie die Bedienungsanleitungen zu beachten; bei Störungen der Anlage darauf zu achten, dass nur der defekte Anlageteil außer Betrieb genommen wird; für die Dauer von Störungen oder Außerbetriebnahmen der Anlage geeignete Vorsichtsmaßmaßnahmen zu treffen; Störungen oder Außerbetriebnahmen von Anlagen gemäß 16.1 c) bis 16.1 g) und 16.1. i) der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen; Störungen der Anlage unverzüglich durch eine durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Zertifizierungsstelle anerkannte Fachfirma beseitigen zu lassen, auch wenn die Anlage nur teilweise funktionstüchtig ist; Änderungen an der Anlage nur durch eine durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Zertifizierungsstelle anerkannte Fachfirma vornehmen zu lassen; ein Betriebsbuch (Kontrollbuch) nach VdS- oder vergleichbarem Mustervordruck zu führen; dem Versicherer auf dessen Kosten jederzeit die Überprüfung der Anlage durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle zu gestatten.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer hat auf seine Kosten Kosten a) die baulichen und betrieblichen Gegebenheiten, von denen die Wirksamkeit der Anlage abhängt, stets in einem den VdS-Richtlinien oder qualitativ vergleichbaren Regelwerken entsprechenden Zustand zu erhalten; ; b) die Anlage stets in gutem, funktionstüchtigem Zustand zu erhalten und zu betreiben sowie die Bedienungsanleitungen zu beachten; ; c) bei Störungen der Anlage darauf zu achten, dass nur der defekte Anlageteil außer Betrieb genommen wird; ; d) für die Dauer von Störungen oder Außerbetriebnahmen der Anlage geeignete Vorsichtsmaßmaßnahmen zu treffen; ; e) Störungen oder Außerbetriebnahmen von Anlagen gemäß 16.1 c) bis 16.1 g) und 16.1. i) der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen; ; f) Störungen der Anlage unverzüglich durch eine durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Zertifizierungsstelle anerkannte Fachfirma beseitigen zu lassen, auch wenn die Anlage nur teilweise funktionstüchtig funktionsuntüchig ist; ; g) Änderungen an der Anlage nur durch eine durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Zertifizierungsstelle anerkannte Fachfirma vornehmen zu lassen; ; h) ein Betriebsbuch (Kontrollbuch) nach VdS- oder vergleichbarem Mustervordruck zu führen; ; i) dem Versicherer auf dessen Kosten jederzeit die Überprüfung der Anlage durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle zu gestatten.

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Samples: Betriebssachversicherung

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer hat auf seine Kosten Kosten a) die baulichen und betrieblichen Gegebenheiten, von denen die Wirksamkeit der Anlage abhängt, stets in einem den VdS-Richtlinien oder qualitativ vergleichbaren Regelwerken entsprechenden Zustand zu erhalten; ; b) die Anlage stets in gutem, funktionstüchtigem Zustand zu erhalten und zu betreiben sowie die Bedienungsanleitungen zu beachten; ; c) bei Störungen der Anlage darauf zu achten, dass nur der defekte Anlageteil außer Betrieb genommen wird; ; d) für die Dauer von Störungen oder Außerbetriebnahmen der Anlage geeignete Vorsichtsmaßmaßnahmen zu treffen; ; e) Störungen oder Außerbetriebnahmen von Anlagen gemäß 16.1 c) bis 16.1 g) und Ziffer 16.1. i) der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen; ; f) Störungen der Anlage unverzüglich durch eine durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Zertifizierungsstelle anerkannte Fachfirma beseitigen zu lassen, auch wenn die Anlage nur teilweise funktionstüchtig funktionsuntüchig ist; ; g) Änderungen an der Anlage nur durch eine durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Zertifizierungsstelle anerkannte Fachfirma vornehmen zu lassen; ; h) ein Betriebsbuch (Kontrollbuch) nach VdS- oder vergleichbarem Mustervordruck zu führen; ; i) dem Versicherer auf dessen Kosten jederzeit die Überprüfung der Anlage durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle zu gestatten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung