Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Zahlungskontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, anlässlich einer von der Bank vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, bleibt unberührt.
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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Zahlungskontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Zahlungskontovertrags anlässlich einer von der Bank vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags Rahmen-vertrags für Zahlungsdienste, Zahlungsdienste (Z.2) bleibt unberührt.
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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23 (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Zahlungskontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, anlässlich einer von der Bank vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für ZahlungsdiensteZahlungsdienste (Z 2), bleibt unberührt.
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