Organisatorische Rahmenbedingungen Musterklauseln

Organisatorische Rahmenbedingungen. 26. Verwaltungskosten § 27. Kooperation § 28. Veranlagungsgemeinschaft § 29. Veranlagungsbestimmungen § 30. Veranlagungsvorschriften § 31. Bewertungsregeln § 32. Depotbank § 33. Ergebniszuweisung
Organisatorische Rahmenbedingungen. Hierunter fallen Regelungen zum Datenschutz, Auflö- sungsregelungen etc. Kooperationsvereinbarungen im Programm „Bildung integriert“ dürfen keine Laufzeit- beschränkung haben, da sie dem langfristigen Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements dienen. Al- lerdings sollte eine Regelung zur Auflösung der Koope- ration getroffen werden.
Organisatorische Rahmenbedingungen. Die folgenden, organisatorischen Rahmenbedingungen werden durch die Eigentümer bzw. Be- treiber der öffentlichen Sporthallen, also den Schulbauträgern und den Bezirksämtern, in Zu- sammenarbeit mit den Nutzern sichergestellt: • Zugang zu den Sporthallen: Die bisherigen, den Sportvereinen bekannten, Regelungen und Ansprechpartner für den Zugang zu den Sporthallen gelten fort. Die Schlüssel- bzw. Transponderübergabe an die Übungsleiter erfolgt in gewohnter Weise. Auf dem gesamten Schulgelände gilt derzeit eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes während der gesamten Schulzeit. Dies ist auch, insbesondere an Abend- schulstandorten, bei der Nutzung der Schulsporthallen zu beachten. • Nutzung der Umkleide- und Sanitärbereiche: Die Umkleideräume und Duschbereiche können genutzt werden, sofern die Abstandsge- bote einhalten werden. Dies ist durch gut sichtbare schriftliche oder bildliche Hinweise an den Zugängen der Umkleiden und Duschen deutlich zu machen. Auch am Eingang der Toiletten sind gut sichtbare schriftliche oder bildliche Hinweise anzubringen, dass sich in den Toilettenräumen stets nur Sportler/innen unter Einhaltung der Abstandgebote aufhalten dürfen. In den Toilettenräumen werden ausreichend Sei- fenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die Reini- gung der Toilettenanlagen erfolgt wochentags regelmäßig (i.d.R. einmal täglich). • Reinigung In den Sporthallen steht weiterhin die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund, eine routinemäßige Flächendesinfektion in öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kon- taktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Die Sporthallen werden von Montag bis Xxxxxxx im bisherigen Umfang (i.d.R. täglich) ge- reinigt. Da eine Reinigung der Sporthallen an den Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien in der Regel nicht erfolgt, muss eine Reinigung gemäß der allgemeinen Hygiene- vorgaben in § 5 HmbSARS-CoV2-EindämmungsVO aufgrund der momentanen besonde- ren Erfordernisse aus den Hygiene-/Reinigungskonzepten der Vereine heraus geregelt werden. Die Vereine sollten die Räume möglichst sauber und gelüftet hinterlassen. Ein- schränkungen der Nutzbarkeit können sich im Einzelfall ergeben. Eine regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die durch die Nutzer häufig berührt wer- den, und der Oberflächen der Sportgeräte liegen in der Verantwortung der Vereine. Die Nutzung der mobilen Großsportgeräte (wie z.B. Barren und Turnkästen) in den Sport- hallen...
Organisatorische Rahmenbedingungen. Organisatorisch wird die Servicestelle dem Regierungspräsidium Tübingen und dort der Abteilung 11 Marktüberwachung zugeordnet werden. Die Servicestelle wird haushaltstechnisch eigenständig geführt. Dies wird im Organigramm des Regierungspräsidiums Tübingen entsprechend ausgewiesen. Durch die Zuordnung in die Abteilung Marktüberwachung kann im Bedarfsfall auf die fachliche Kompetenz der Abteilung (auch „außerhalb der Chemie“) zurückgegriffen werden.
Organisatorische Rahmenbedingungen a) Dienstsitz und Dienstwohnung Es besteht keine Residenzpflicht. Als Dienstsitz im Rahmen der Abordnung wird bestimmt: (Vorschlag: der Ort im Pfarrbereich, an dem sich das Pfarrbüro befindet, Alternativen möglich). Eine Übernachtungsmöglichkeit wird, wenn dies für die Dienstausübung notwendig ist, durch die Kirchenge­ meinde zur Verfügung gestellt, ebenso ein Amtszim­ mer.
Organisatorische Rahmenbedingungen a. Dienstsitz und Dienstwohnung
Organisatorische Rahmenbedingungen. Garantie

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.