Ort der Leistungserbringung Musterklauseln

Ort der Leistungserbringung. Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundes- republik Deutschland erbracht. Hält sich die versi- cherte Person im Ausland auf, können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht be- ansprucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Aus- landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten medizinisch- berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsma- nagementdienst vorgeschlagen wurde.
Ort der Leistungserbringung. Der AN bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
Ort der Leistungserbringung a) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach diesem Vertrag ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Ort der Leistungserbringung. 18 Die Betreuungsleistungen sind grundsätzlich in den nachstehend genannten vier Betreu- ungseinrichtungen des Bundes (§ 1 Z 5 GVG) sowie – im Falle der Optionsausübung (siehe Punkt 8.8) – im Sondertransitbereich des Flughafen Wien zu erbringen. Xxxxxxxx 00 0000 Xxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Kapazität: derzeit maximal 160 Fremde Xxxx-Xxxxxxxxxxxxx 00-00 0000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx Kapazität: derzeit maximal 0000 Xxxxxx, derzeit vom AG vorgesehene Obergrenze: 480 Fremde 8 von 81 5106/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage Xxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxxxxxxx xx xxx Xxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx Kapazität: derzeit maximal 70 Fremde Xxxxxxx 00 0000 Xx. Xxxxxxx/ Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Kapazität: derzeit maximal 160 Fremde, derzeit vom AG vorgesehene Obergrenze: 120 Fremde Flughafen Xxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxx 000 0000 Xxxxxxxxx Kapazität: derzeit maximal 38 Fremde
Ort der Leistungserbringung. 5.1 Aus der Kalkulation SiL ArbGSozG (Anlage 1) dieses Vertrages ist ersichtlich, • wie viele Sicherheitskräfte für welche Gerichte erforderlich sind, • wo und in welcher Anzahl Frauen, wo und in welcher Anzahl Männer einzusetzen sind. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die im räumlichen Geltungsbereich ihres Auftrages benötigten Sicherheitsdienstleistungen (vgl. Anlage 1) zur Verfügung stehen. Die Erklärungen der/die Präsident/in oder Direktor/in des jeweiligen Arbeits- oder Sozialge- richts müssen der Auftragnehmerin mitgeteilt werden. Anordnungen sollen der Auftragneh- merin zwei Wochen vor der geplanten Änderung des Einsatzortes zugehen. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen bis zum Vortag verkürzt werden. Dadurch entstehende zu- sätzliche Personal- und Fahrtkosten werden gegen gesonderte Rechnung an das beauftra- gende Gericht gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes zusätzlich erstattet; Nr. 15 gilt für die Rechnungsstellung entsprechend.
Ort der Leistungserbringung. 5.1. Wartungsleistungen werden nur im Betrieb des Auftragsnehmers durchgeführt. Leistungen, die auf Anforderung des Auftraggebers in dessen Betrieb durchgeführt werden, müssen gesondert gemäß Ziffer 8 entgolten werden.
Ort der Leistungserbringung. 6.1. Der Erfüllungsort der Leistung ist der in dem Leistungsauftrag des AG genannte Ort der Anlieferung, des Aufbaus oder sonstigen Leis- tung.
Ort der Leistungserbringung. Als Ort der Leistungserbringung gilt der Ort, an welchem die Leistung tatsächlich erbracht wird. Bei Auslandbezug sind folgende Fälle zu unterscheiden: • Wird ein Gut im Ausland hergestellt und in die Schweiz geliefert, gilt als Ort der Leistungserbringung das Pro- duktionsland. Bei Dienstleistungen ist der tatsächliche Ort der Dienstleistung massgeblich. • Entsenden VertragspartnerInnen ihre ArbeitnehmerInnen in die Schweiz, um hier Arbeiten ausführen zu lassen, befindet sich der Ort der Leistungserbringung in der Schweiz.
Ort der Leistungserbringung. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschliesslich in der Schweiz. Insbesonde- re finden sämtliche Datenbearbeitungsvorgänge ausschliesslich in der Schweiz statt. Es dürfen durch den Anbieter oder seine Subunternehmer auch keine Remote- Zugriffe auf Daten aus dem Ausland (z.B. im Rahmen von Wartungsleistungen) er- folgen. Der Anbieter erbringt Vor-Ort-Leistungen (z.B. Installation von Hardware für den Zu- gang zu den Cloud-Services) an allen Standorten des Kunden in der Schweiz.
Ort der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer sowie die von ihm gegebenenfalls eingesetzten Subunter- nehmer erbringen die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen ausschließlich in Ländern der Europäischen Union, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.