Ort der Leistungserbringung Musterklauseln

Ort der Leistungserbringung. Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundes- republik Deutschland erbracht. Hält sich die versi- cherte Person im Ausland auf, können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht be- ansprucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Aus- landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten medizinisch- berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsma- nagementdienst vorgeschlagen wurde.
Ort der Leistungserbringung a) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach diesem Vertrag ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Ort der Leistungserbringung. Der AN bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
Ort der Leistungserbringung. Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters.
Ort der Leistungserbringung. IV. Aufteilung radiologischer Leistungen zwischen
Ort der Leistungserbringung. Grundsätzlich Vertragsarztsitz, § 95 Abs. 1 S. 5 SGB V, § 24 Abs. 1, 2 Ärzte-ZV zudem
Ort der Leistungserbringung genehmigungsfrei genehmigungspflichtig
Ort der Leistungserbringung. Die Rechenzentren des Anbieters, in denen Daten des Kunden gespeichert werden, und die Orte, von denen aus ein Zugriff auf Daten und Systeme möglich ist (z.B. im Rahmen des Supports und der Wartung), befinden sich an folgenden Standorten: […..]. Änderungen der Standorte bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Ziff. 5.3.4 bleibt in jedem Fall vorbehalten. Der Anbieter erbringt Vor-Ort-Leistungen (z.B. Installation von Hardware für den Zu- gang zu den Cloud-Services) an allen Standorten des Kunden in der Schweiz.
Ort der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer sowie die von ihm gegebenenfalls eingesetzten Subunter- nehmer erbringen die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen ausschließlich in Ländern der Europäischen Union, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Ort der Leistungserbringung. Ort der Leistungserbringung sind die Geschäftsräume des Auftragnehmers oder jeder andere im Angebot genannte Ort, mit Ausnahme der Räumlichkeiten der Kommission.