Ort der Leistungserbringung Musterklauseln

Ort der Leistungserbringung. Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundes- republik Deutschland erbracht. Hält sich die versi- cherte Person im Ausland auf, können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht be- ansprucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Aus- landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten medizinisch- berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsma- nagementdienst vorgeschlagen wurde.
Ort der Leistungserbringung a) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach diesem Vertrag ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. b) Eine Verlagerung der Tätigkeit oder von Teilen der Tätigkeit in ein Drittland i.S.v. Art 44 DSGVO darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen und muss zudem die Vorgaben des Artikel 44 DSGVO erfüllen. Die Zustimmung muss in Schriftform (§ 126 BGB) erteilt werden.
Ort der Leistungserbringung. Der AN bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
Ort der Leistungserbringung. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, finden die Coaching- Sitzungen telefonisch oder online statt.
Ort der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer sowie die von ihm gegebenenfalls eingesetzten Subunter- nehmer erbringen die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen ausschließlich in Ländern der Europäischen Union, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Ort der Leistungserbringung. Die Rechenzentren des Anbieters, in denen Daten des Kunden gespeichert werden, und die Orte, von denen aus ein Zugriff auf Daten und Systeme möglich ist (z.B. im Rahmen des Supports und der Wartung), befinden sich an folgenden Standorten: […..]. Änderungen der Standorte bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Ziff. 5.3.4 bleibt in jedem Fall vorbehalten. Der Anbieter erbringt Vor-Ort-Leistungen (z.B. Installation von Hardware für den Zu- gang zu den Cloud-Services) an allen Standorten des Kunden in der Schweiz.
Ort der Leistungserbringung. Die Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag werden in Österreich erbracht.
Ort der Leistungserbringung. Als Ort der Leistungserbringung gilt der Ort, an welchem die Leistung tatsächlich erbracht wird. Bei Auslandbezug sind folgende Fälle zu unterscheiden: • Wird ein Gut im Ausland hergestellt und in die Schweiz geliefert, gilt als Ort der Leistungserbringung das Pro- duktionsland. Bei Dienstleistungen ist der tatsächliche Ort der Dienstleistung massgeblich. • Entsenden VertragspartnerInnen ihre ArbeitnehmerInnen in die Schweiz, um hier Arbeiten ausführen zu lassen, befindet sich der Ort der Leistungserbringung in der Schweiz.
Ort der Leistungserbringung. 5.1. Wartungsleistungen werden nur im Betrieb des Auftragsnehmers durchgeführt. Leistungen, die auf Anforderung des Auftraggebers in dessen Betrieb durchgeführt werden, müssen gesondert gemäß Ziffer 8 entgolten werden.
Ort der Leistungserbringung. 5.1 Aus der Kalkulation SiL ArbGSozG (Anlage 1) dieses Vertrages ist ersichtlich, • wie viele Sicherheitskräfte für welche Gerichte erforderlich sind, • wo und in welcher Anzahl Frauen, wo und in welcher Anzahl Männer einzusetzen sind. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die im räumlichen Geltungsbereich ihres Auftrages benötigten Sicherheitsdienstleistungen (vgl. Anlage 1) zur Verfügung stehen. 5.2 Abweichende Anordnungen über die Einsatzorte des Sicherheitspersonals sind zu- lässig. Die Entscheidungen hierüber trifft der/die Präsident/in oder Direktor/in des jeweiligen Arbeits- oder Sozialgerichts oder eine von ihm/ihr benannte Person.