Parken Musterklauseln

Parken a. Dem Mieter steht es frei, die Fahrt jederzeit durch Parken des Fahrzeugs zu unterbrechen. Während dieser Dauer bleibt die Entrichtung des Nutzungsentgelts hiervon jedoch unberührt. Das Fahrzeug ist während der (auch nur kurzzeitigen) Parkzeit abzuschließen. Für nicht abgeschlossene, verlassene Fahrzeuge wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis erhoben. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Anbieter tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist b. Der Mieter hat bei jedem Parken die Regeln der StVO sowie die jeweiligen örtlichen Regelungen einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Fahrzeug die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und andere Fahrzeuge sowie andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. Insbesondere ist das Anlehnen des Fahrzeugs an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt. Darüber hinaus hat der Mieter bei jedem Parken darauf zu achten, dass das Fahrzeug jederzeit öffentlich zugänglich ist. c. Das Fahrzeug darf nicht, insbesondere auch nicht nur vorübergehend, geparkt werden: - an Verkehrsampeln, - an Straßenschildern, - an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, - auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt, - vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen, - an Bäumen, - wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird, - in Einfahrten, Gebäuden, Hinterhöfen und in Fahrzeugen sowie auf Verkehrsinseln, - im Wartebereich von Haltestellen - im gesamten Bereich von Park- und Grünanlagen (einschließlich Wiesen, Radwege etc.), wenn die Parkdauer mehr als 5 Stunden beträgt. d. Für falsch abgestellte bzw. geparkte Fahrzeuge hat der Mieter eine Bearbeitungsgebühr gemäß aktuellem Preisverzeichnis zu entrichten. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Anbieter tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Zusätzlich kann der Anbieter gegenüber dem Mieter den darüber hinaus entstandenen Schaden geltend machen. Weitere durch Dritten in Rechnung gestellte Kosten werden gesondert dem Mieter in Rechnung gestellt.
Parken. Ein Parkplatz am Haus ist für Sie reserviert.
Parken. Parkflächen für LKW und PKW befinden sich in unmittelbarer Nähe des Ausstellungsgeländes. Kostenpflichtige Parkscheine können im Aussteller-Service-Portal bestellt werden. Das Parken von Caravan und Wohnmobilen ist nur auf dem vorgesehenen Caravan Parkplatz mit gültigem Parkschein erlaubt.
Parken. Es werden unter anderem lediglich und unverbindlich verfügbare Parkmöglichkeiten angezeigt. Dies entbindet den Fahrer nicht von der Beachtung der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Fahrzeughöhe im Parkhaus).
Parken. Der Parkplatz am alten Eisstadion wird zu einer kostengünstigen, rückbaubaren und schnell realisierbaren Mobilitätsdrehscheibe mit einer möglichst hohen Anzahl an Stellplätzen ausgebaut. • Bestehende Parkplätze entlang des Europakanals am Protzenweiher sollen überbaut und als zusätzliche Parkplätze genutzt werden. • Wir erhalten den Dultplatz als kostenlosen Parkplatz und prüfen eine Überbauung der Warendult mit einer Parkgarage. Die Warendult bleibt erhalten. • Im Gegenzug verzichten wir auf die Parkgarage an der Gräßlschleife. • Wenn sich herausstellt, dass die geschaffenen Parkplätze nicht reichen, werden am Jakobi-Areal zusätzliche Parkplätze geschaffen.
Parken. Parken ist nur auf den ausgewiesenen, öffentlichen Parkplätzen zulässig. Die Feuerwehranfahrtszone ist frei zu halten!
Parken. 7.1. Parken in den unterschiedlichen Parkhäusern ist nur auf den gemieteten/zugehörigen Plätzen erlaubt, diese sind deutlich mit Namen und Nummer gekennzeichnet. 7.2. Der Vermieter ist für Schaden an Ihrem PKW in den Garagen nicht verantwortlich. 7.3. Falsch geparkte Autos werden abgeschleppt.
Parken. Der „Zooparkplatz“ ist Privatgelände der Tierpark Nordhorn gGmbH. Er steht aus- schließlich für Besucher des Tierparks zur Verfügung. Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Für dort eingetretene oder verursachte Schäden jedweder Art haftet die Tierpark Nordhorn gGmbH nur, wenn ihren Erfüllungs- gehilfen oder gesetzlichen Vertretern Verschulden zur Last fällt. Die Nutzung des Park- platzes ist unentgeltlich.
Parken. Jedes Studio hat einen Parkplatz zur Verfügung Die Apartments haben je zwei Parkplätze zur Verfügung. Eine höhere Anzahl von Wagen ist nicht möglich und nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur nach Vorabsprache und unter Berücksichtigung der aktuellen Verfügbarkeit möglich. Falls Sie mehr Parklätze brauchen sollten, empfehlen wir Ihnen, sich einen zahlungspflichtigen Parkplatz in den öffentlichen Gemeindeparkplätzen zu sichern. Soweit dem Xxxx ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Betreiber haftet für keine eventuellen Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem Grundstück abgestellten Kraftfahrzeuge und deren Inhalte.
Parken. An den Stellplatzen oder Mietobjekten steht nur teilweise ein Parkplatz für ein Fahrzeug zur Verfügung. Weitere Parkplätze ste- hen auf gekennzeichneten Flächen zur Verfügung. Entsprechende Parkscheine sind sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Für Kfz die im Preis des Stellplatzes bzw. Mietobjekt nicht enthalten sind gilt die aktuelle Preisliste. Das Parken außerhalb der gekenn- zeichneten Flächen ist verboten.