Passives Kriegsrisiko. In Ergänzung von Ziffer 5.1.3 AUB besteht Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person durch ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis einen Unfall erlitten und nicht zu den aktiven Teilnehmern am Krieg oder Bürgerkrieg gehört hat. Aktiver Teilnehmer ist auch, wer auf Seiten einer Krieg führenden Partei zur Kriegsführung bestimmte Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Fahrzeuge, Waffen oder andere Materialien anliefert, abtransportiert oder sonst damit umgeht.
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Passives Kriegsrisiko. In Ergänzung von Ziffer 5.1.3 4.1.3 AUB besteht Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person durch ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis einen Unfall erlitten und nicht zu den aktiven Teilnehmern am Krieg oder Bürgerkrieg gehört hat. Aktiver Teilnehmer ist auch, wer auf Seiten einer Krieg führenden Partei zur Kriegsführung bestimmte Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Fahrzeuge, Waffen oder andere Materialien anliefert, abtransportiert oder sonst damit umgeht.
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