Common use of Pauschalreisevertrag Clause in Contracts

Pauschalreisevertrag. 8.1. Eine Buchung beim Reisevermittler kann schrift- lich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisevermittler umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisevermittler haben Buchungsscheine bzw. eigene Aufzeichnungen zu verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden sowie Kundenvorgaben unter Hinweis auf die der Buchung zugrunde liegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt, Internet- beschreibung usw.) iSd § 6 PRG aufweisen. Der Ver- mittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend der Bestimmung des PRG (Pauschal- reisegesetz) auf die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und sie vor Ver- tragsabschluss auszuhändigen oder dem Kunden ein- sehbar machen. 8.2. Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschal- reisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfer- tigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email). Wird der Pauschalreisevertrag in gleich- zeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträ- gen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisende zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalrei- severtrages alternativ auch auf einem anderen dauer- haften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt zu bekommen. 8.3. Dem Reisevermittler werden rechtzeitig vor Be- ginn der Pauschalreise, sofern nichts anderes verein- bart wurde, die Buchungsbelege, Gutscheine, Beför- derungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und gegebenenfalls zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Ver- fügung gestellt. Sollten die soeben genannten Doku- mente / Unterlagen Unrichtigkeiten / Abweichungen / Unvollständigkeiten im Sinne von 4.5. aufweisen, hat der Reisende den Reisevermittler oder Reiseveranstal- ter zu kontaktieren (vgl 4.5.). 8.4. Für die Buchung, die (fern-)mündlich, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt: - Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalrei- severtrages verbindlich an. - Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä- tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reisever- anstalter dem Reisevermittler eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung für den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger übermit- teln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist) zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat, weil der Vertragsschluss in gleich- zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 8.5. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsver- kehr (Internet, App, Telemedien etc.) gilt für den Ver- tragsabschluss: - Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu- chung in der entsprechenden Anwendung erläutert. - Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmög- lichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. - Die zur Durchführung von Vertrags-, Bestell- und Ge- schäftsabwicklung verwendete Sprache ist Deutsch. - Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter ge- speichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. - Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bu- chen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pau- schalreisevertrages verbindlich an. - Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmel- dung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). - Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betäti- gung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kun- den auf das Zustandekommen eines Vertrages. - Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Rei- sebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Be- tätigung des Xxxxxxx „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pau- schalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestäti- gung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlich- keit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Spei- cherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. - Die Vertragsdaten werden dem Kunden automatisch übermittelt. Sie bleiben zur Fakturierung und Vertrags- abwicklung gespeichert, sind jedoch aus Sicherheits- gründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Kunde kann diese jedoch jederzeit anfordern und er- hält diese danach erneut zugesandt. 8.6. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reiseveran- stalter (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). 8.7. Bei Buchung kann der Reisevermittler ein Service- entgelt verlangen, zusätzlich wird die Anzahlung je nach Vorgaben des Veranstalters und unter Beachtung der Vorschriften zur Insolvenzabsicherung eingehoben. Die Restzahlung – diese erfolgt nach den derzeit gel- tenden Bestimmungen der Reisebürosicherungsver- ordnung bzw. nach einer in der Folge an diese Stelle tretende gesetzlichen Bestimmung – sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen usw.) sind mangels anderweitiger Vereinbarungen 20 Tage vor Reiseantritt oder gegebenenfalls bei früherem Aushändigen von Reisedokumenten (dazu gehören nicht Personaldoku- mente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträ- gers an den Reisevermittler zu bezahlen. Reiseunter- nehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung iSd § 6 PRG über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Reiseveranstalter, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Reiseveranstalter

Pauschalreisevertrag. 8.1. Eine Buchung beim Reisevermittler kann schrift- lich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisevermittler umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisevermittler haben Buchungsscheine bzw. eigene Aufzeichnungen zu verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden sowie Kundenvorgaben unter Hinweis auf die der Buchung zugrunde liegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt, Internet- beschreibung usw.) iSd § 6 PRG aufweisen. Der Ver- mittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend der Bestimmung des PRG (Pauschal- reisegesetz) auf die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und sie vor Ver- tragsabschluss auszuhändigen oder dem Kunden ein- sehbar machen. 8.27.1. Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschal- reisevertrages Pauschalreisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfer- tigung Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email). Wird der Pauschalreisevertrag in gleich- zeitiger gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträ- gen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisende Reisenden zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalrei- severtrages Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauer- haften dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt zu bekommen. 8.37.2. Dem Reisevermittler Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse rechtzeitig vor Be- ginn Beginn der Pauschalreise, sofern nichts anderes verein- bart wurde, Pauschalreise die notwendigen Buchungsbelege, Gutscheine, Beför- derungsausweise Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und gegebenenfalls zu den Fristen für das Check-in sowie zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Ver- fügung Verfügung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Sollten die soeben Sollte es vor Abreise zu Problemen mit den oben genannten Doku- mente / Unterlagen Unrichtigkeiten / Abweichungen / Unvollständigkeiten im Sinne von 4.5. aufweisen, kommen (z.B. unvollständige Unterlagen) hat der Reisende den Reisevermittler oder Reiseveranstal- ter Reiseveranstalter umgehend zu kontaktieren (vgl 4.5.)kontaktieren. 8.48.1. Für die BuchungDer Reiseveranstalter behält sich im Pauschalreisevertrag das Recht vor, die (fern-)mündlich, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt: - Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den nach Abschluss des Pauschalrei- severtrages verbindlich anPauschalreisevertrages bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise Preisänderungen vorzunehmen. - Der Vertrag kommt mit dem Zugang Reiseveranstalter wird den Reisenden an der Reisebestä- tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reisever- anstalter dem Reisevermittler eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung für den Kunden von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger übermit- teln (welcher es dem Kunden ermöglichtz.B. Papier, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich istEmail) zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat, weil der Vertragsschluss in gleich- zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 8.5. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsver- kehr (Internet, App, Telemedien etc.) gilt für den Ver- tragsabschluss: - Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu- chung in der entsprechenden Anwendung erläutert. - Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmög- lichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. - Die zur Durchführung von Vertrags-, Bestell- und Ge- schäftsabwicklung verwendete Sprache ist Deutsch. - Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter ge- speichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. - Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bu- chen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pau- schalreisevertrages verbindlich an. - Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmel- dung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). - Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betäti- gung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kun- den auf das Zustandekommen eines Vertrages. - Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Rei- sebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Be- tätigung des Xxxxxxx „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pau- schalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestäti- gung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlich- keit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Spei- cherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. - Die Vertragsdaten werden dem Kunden automatisch übermittelt. Sie bleiben zur Fakturierung und Vertrags- abwicklung gespeichert, sind jedoch aus Sicherheits- gründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Kunde kann diese jedoch jederzeit anfordern und er- hält diese danach erneut zugesandt. 8.6. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reiseveran- stalter (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). 8.7. Bei Buchung kann der Reisevermittler ein Service- entgelt verlangen, zusätzlich wird die Anzahlung je nach Vorgaben des Veranstalters und unter Beachtung der Vorschriften zur Insolvenzabsicherung eingehoben. Die Restzahlung – diese erfolgt nach den derzeit gel- tenden Bestimmungen der Reisebürosicherungsver- ordnung bzw. nach einer in der Folge an diese Stelle tretende gesetzlichen Bestimmung – sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen usw.) sind mangels anderweitiger Vereinbarungen spätestens 20 Tage vor Reiseantritt Beginn der Pauschalreise über die Preiserhöhung (inklusive Berechnung) unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen. 8.2. Bei Änderung folgender Kosten nach Vertragsschluss, sind Preisänderungen zulässig: 1) Kosten für die Personenbeförderung infolge der Kosten für Treibstoff oder gegebenenfalls bei früherem Aushändigen von Reisedokumenten (dazu gehören nicht Personaldoku- menteandere Energiequellen; 2) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträ- gers an den Reisevermittler zu bezahlen. Reiseunter- nehmungenHöhe der Steuern und Abgaben, die Buchungen entgegennehmenfür die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu entrichten sind, sind verpflichtetwie z.B. Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, entsprechende Gebühren auf Flughäfen sowie Gebühren für Dienstleistungen auf Flughäfen. 8.3. Bei einer Erhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises kommt 9.4. zur Anwendung. Der Reisende hat die Xxxx, die Erhöhung als Vertragsänderung anzunehmen, der Teilnahme an einer Ersatzreise – sofern diese angeboten wird - zuzustimmen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zur Zahlung einer Entschädigungspauschale verpflichtet zu sein. Bereits geleistete Versicherungsprämien können dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung iSd § 6 PRG über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermittelnnicht zurückerstattet werden.

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