Pensionsverpflichtungen. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht grundsätzlich, wenn das Vorstandsmitglied während der Laufzeit oder mit Ablauf des Vertrags aus dem aktiven Dienst der Ge- sellschaft ausscheidet, oder wenn während der Dauer des Vertrags eine dauernde Dienstunfähigkeit eintreten sollte. Beim Able- ben eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Hinterbliebenenversorgung. Seit 2012 ernannte Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage auf der Basis eines beitragsorientierten Systems. Die- ses sieht vor, dass nach Eintritt eines Versorgungsfalls ein einmaliges Versorgungskapital oder ein lebenslanges Ruhegehalt gezahlt wird. Der Versorgungsfall tritt mit Ablauf des Monats, in dem das 62. bzw. 65. Lebensjahr vollendet wird, oder bei dau- ernder Dienstunfähigkeit ein. Gleichzeitig muss das Vorstandsmitglied mit Beendigung des Dienstvertrages bei der Fraport AG ausgeschieden sein. Das Versorgungskapital baut sich auf, indem die Fraport AG jährlich 40 % der gewährten Jahresbruttogrund- vergütung auf einem Versorgungskonto gutschreibt. Das am Ende des Vorjahres angesammelte Versorgungskapital verzinst sich jährlich entsprechend mit dem für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz der Fraport AG zum Ende des Vorjahres verwendeten Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB, mindestens mit 3 % und höchstens mit 6 %. Bei Zahlung eines lebenslangen Ruhegehalts wird dieses jährlich zum 1. Januar um 1 % erhöht. Eine weitergehende An- passung findet nicht statt. Beträgt beim Eintritt des Versorgungsfalls wegen dauernder Dienstunfähigkeit das erreichte Versor- gungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von der Fraport AG auf diese Summe aufgestockt. Gleiches gilt für die Auszahlung des Versorgungskapitals an die Witwe beziehungsweise den Witwer im Falle des Ablebens des Vorstandsmitglieds ohne voran- gegangenen Versorgungsfall. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Xxxxxxxxxx hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 10 % und Vollwaisen jeweils 25 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Das Ruhegehalt eines Vorstandsmitglieds, das vor 2012 in den Vorstand berufen wurde, bestimmt sich davon abweichend nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage, wobei der prozentuale Anteil mit der Be- stelldauer des Vorstandmitglieds jährlich...
Pensionsverpflichtungen. 4.2.1 Unmittelbare Verpflichtungen gegenüber HC Pensionären
Pensionsverpflichtungen. Die Pensionsverbindlichkeit in Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen wird einmal jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern unter Anwendung der Methode der laufenden Einmal- prämien berechnet. Der laufende Dienstzeitaufwand für die Pensionspläne ist in den Personalkosten der ver- schiedenen Funktionen der jeweiligen Mitarbeiter enthalten, während die Nettoverzinsung der leistungsorientier- ten Nettoverbindlichkeit oder des Nettovermögenswertes in den Finanzaufwendungen oder Finanzerträgen er- fasst wird.
Pensionsverpflichtungen. Für die Tacitus Capital AG bestehen keine Verpflichtungen aus Pensions-, Renten- oder ähnlichen Zusagen gegenüber Mitgliedern des Vorstands oder anderen Organen der Gesellschaft. Dementsprechend werden von der Gesellschaft auch keine Rückstellungen für Pensions-, Renten oder ähnlichen Zusagen gemacht.
Pensionsverpflichtungen. Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern. Die betrieb- liche Altersversorgung erfolgt im Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Die Aufwendungen für die im Rahmen der leistungsorientierten Pläne gewährten Leistungen werden unter Anwendung der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit-Methode) ermittelt. Dabei werden sowohl die am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwart- schaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berück- sichtigt. Zu jedem Stichtag wird eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt. Den regulatorischen Rahmen in Deutschland bildet das Betriebsrentengesetz, dementsprechend richtet sich die Rentensteigerung nach der Inflationsrate. Teilweise bestehen Zusagen mit einer Garantieverzinsung von 1,0 % p. a., dann wird kein weiterer Trend angesetzt. Die TLG IMMOBILIEN trägt die versicherungsmathematischen Risiken, wie das Langlebigkeitsrisiko, das Zinsrisiko und das Inflationsrisiko. Weitere planspezifische Risiken liegen bei der TLG IMMOBILIEN nicht vor. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollständig in der Periode ihrer Entstehung bilanziert und ergebnisneutral in den sonstigen Rücklagen erfasst. Auch in den Folgeperioden werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nicht mehr erfolgswirksam. Die Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen bei den leistungsorientierten Plänen richtet sich nach der anrechnungsfähigen Dienstzeit und dem vereinbarten Rentenbaustein. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinseffekt wird in der Konzerngesamtergebnis- rechnung unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Der Dienstzeitaufwand wird im Personal- aufwand gezeigt. Aus beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt die TLG IMMOBILIEN aufgrund gesetz- licher Bestimmungen Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger. Die laufenden Beitrags- zahlungen werden als soziale Abgaben im Personalaufwand ausgewiesen. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für den Konzern keine weiteren Leistungsverpflichtungen.