Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht Musterklauseln

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, so- weit diese nicht allgemein bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlasse- nen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor. 18.2. Die vom AN zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der AG verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerb- lichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, die- se ohne die Zustimmung des AN weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen so- wie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. 18.3. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus den vorstehenden Ziffern haftet der AG nach den gesetzlichen Vorschriften.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 10.1 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an rsk übergebener Abbildungen, Vorlagen, Unterlagen und Daten berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber haftet daher gegen- über dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Verwendung des von ihm zur Verfügung gestellten Text und Bildmaterials keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass diese keine wettbewerbswidrigen Inhalte haben. 10.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 12.1 Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren, Gegenstände und Einrichtungen und deren Benutzung frei von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und sonstigen Rechten Dritter sind, kein geistiges Eigentum Dritter verletzt wird und nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen wird. 12.2 Der Lieferant ist verpflichtet, uns und unsere Kunden von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Lieferung oder deren Benutzung gegen uns oder unsere Kunden richten. 12.3 Die Freistellungsverpflichtung des Lieferanten erstreckt sich auch auf sämtliche Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rech- te Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverlet- zung freizustellen. 2. Die Urheberrechte für die Erstellung graphischer Gestaltungen, Layouts und Zeich- nungen sowie von Produktentwicklungen bleiben bei der Druckerei.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, ins- besondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Soweit dem an den Auftraggeber gelieferten Produkte eigenständige schöpferische Leistungen des Auftragnehmers innewohnen, unterliegt dies dem Urheberrecht des Auftragnehmers, sowie allen übrigen denkbaren Schutzgesetzen. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Ver- breitung, Wieder- bzw. Weitergabe, Bearbeitung oder sonstige Nutzung liegen bei cp.offset, es sei denn, sie sind im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung ausdrücklich dem Auftrag- geber eingeräumt. Ein durch die Lieferung eines von cp.offset erzeugten Produktes eingeräumtes Nutzungsrecht beschränkt sich ausschließlich auf den Auftraggeber und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Vom Auftragnehmer erstellte Entwürfe, auch in digitaler Form, stellen das geistige Eigentum des Auftragnehmers dar. Diese dürfen vom Auftraggeber nur nach vollständiger Bezahlung der Rechnung und ausdrücklichem Einverständnis des Auftragnehmers weiter verwendet werden. Bei der Herstellung von Internetseiten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die von ihm erstellten Daten von den Servern des Providers zu löschen, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnung mehr als 4 Wochen im Verzug befindet.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags, insbesondere die Verwen- dung von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Vorlagen, Manuskripten oder sonstiger Beschrei- bungen oder Vorgaben durch Stempel-Xxxxxx Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte und Urhe- berrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Stempel-Xxxxxx von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Mit der Neuformulierung dieser Klausel und der Ergänzung „Auftragsvorgaben“ des Auftraggebers sowie „von ihm gelieferte Vorlagen“ wird eine weiter reichende Haftung des Auftraggebers ebenso erreicht, wie durch die Ergänzungen „Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte“ (diese Rechtsverletzungen waren bisher gar nicht ent- halten) und „Kosten der Rechtsverteidigung und/ oder Rechtsverfolgung“.