Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht Musterklauseln

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 18.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des AN sind urheberrechtlich geschützt und dür- fen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben wer- den. Dem AG ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene In- formationen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Zeich- nungen und Kalkulationen behält sich der AN Eigentums- und Urheberrechte vor.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 15.1. Die Angebote und Planungsunterlagen des Verwenders sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, noch weitergegeben werden. Dem Vertragspartner ist insbesondere nicht gestattet, im Rahmen von Angeboten erhaltene Informationen, soweit diese nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind, Dritten zugänglich zu machen. Für alle in diesem Zusammenhang überlassenen Unterlagen, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der Verwender Eigentums- und Urheberrechte vor. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 14.1 Der Auftragnehmer erstellt Drucksachen und elektronischen Veröffentlichun- gen nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegen- über dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksa- chen keine wettbewerbswidrigen Inhalte haben.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags, insbesondere die Verwen- dung von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Vorlagen, Manuskripten oder sonstiger Beschrei- bungen oder Vorgaben durch Stempel-Xxxxxx Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte und Urhe- berrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Stempel-Xxxxxx von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 73 Copyright § 74 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 10.1 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an rsk übergebener Abbildungen, Vorlagen, Unterlagen und Daten berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber haftet daher gegen- über dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Verwendung des von ihm zur Verfügung gestellten Text und Bildmaterials keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass diese keine wettbewerbswidrigen Inhalte haben.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 1. Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer uns bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht. 12.1 Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren, Gegenstände und Einrichtungen und deren Benutzung frei von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und sonstigen Rechten Dritter sind, kein geistiges Eigentum Dritter verletzt wird und nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen wird.