Personalrisiken Musterklauseln

Personalrisiken. Der Verlust von hochqualifiziertem Personal (Schlüsselpositionen) kann das Erreichen der kurzfristigen finanzieLLen sowie der mitteL- und Langfristigen strategischen ZieLe des Unternehmens behindern. Evotecs Konkurrenzfähigkeit in der wettbewerbsintensiven Biotech- und Pharmabranche hängt von der Fähigkeit ab, hochquaLifizierte Führungs- kräfie und WissenschafiLer zu finden und für sich zu gewinnen, sie weiterzubiLden und zu motivieren sowie angemessen zu vergüten und dauerhafi zu haLten. Evotec ist auf die Leistungen dieser Mitarbeiter in der Forschung und EntwickLung angewiesen und daher dem Risiko ausgesetzt, entscheidendes Wissen zu verLieren, wenn sie das Unternehmen verLassen. Insbesondere im HinbLick auf die Wettbewerbsintensität in der Biotech- branche ist es Evotec vieLLeicht nicht mögLich, diese Mitarbeiter dauerhafi an sich zu binden. Der VerLust von Mitarbeitern und ihren Leistungen kann das Erreichen der strategischen UnternehmenszieLe behindern. Eine perso- nenbezogene „Key Person“-Versicherung gegen den VerLust von Personen in SchLüsseLpositionen besteht derzeit nicht. Es ist mögLich, dass Evotec Schwierigkeiten hat, erfahrenes PersonaL für Forschung und EntwickLung, QuaLitätskontroLLe und HersteLLung für sich zu gewinnen und zu haLten, das für Produktionsverfahren und -abLäufe erforderLich ist. In der FoLge kann es zu Verzögerungen in der Produktion oder Schwierigkeiten bei der ErfüLLung geLtender aufsichtsrechtLicher Anforderungen kommen. Zur Minimierung dieses Risikos hat Evotec fest definierte Dokumenta- tionsprozesse, gemeinsame WissenspLattformen, Labortagebücher, kLar definierte Aufgabenfunktionen und Projektmeetings eingeführt, um TeiLe des reLevanten Wissens, der Erkenntnisse und Daten zu sichern. GLeichzeitig wird versucht, erfahrene Mitarbeiter durch die Vergabe von Aktienoptionen (Long Term Incentive, „LTI-Awards“) Langfristig zu binden. Aus Gründen der Risikominderung und der Geschäfisstrategie hat Evotec ihre Orga- nisation so aufgebaut, dass die Mitarbeiter in SchLüsseLpositionen einen gemeinsamen Wissensstand entwickeLn, mit kLar definierten RegeLn für die Vertretung und NachfoLge. Evotec ist außerdem bestrebt, die FLuktuation im gesamten Unternehmen durch eine Kombination von Maßnahmen in den Bereichen Vergütung und SoziaLLeistungen sowie Karriere- und Führungs- kräfieentwickLung zu verringern.
Personalrisiken. Der geschäftliche Erfolg der STRABAG-Gruppe hängt in erheblichem Maße von ihren Fachkräften und ihren Führungskräften ab. Qualifizierte Mitarbeiter sind vor allem deshalb für den Erfolg der STRABAG-Gruppe von großer Bedeutung, weil sie aufgrund ihrer Erfahrung in der Lage sind, mögliche Risiken bei der Projektanbahnung und Projektdurchführung frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Es ist nicht sicher, dass es der STRABAG-Gruppe gelingen wird, ihre Fach- und Führungskräfte langfristig an das Unternehmen zu binden oder im Falle des Verlustes eines oder mehrerer dieser Mitarbeiter geeignete Nachfolger zu annehmbaren Konditionen zu finden. Wesentliche Personalrisiken sind Engpässe in der Personalbeschaffung, Fachkräftemangel, Fluktuation sowie arbeitsrechtliche Risiken. Personalrisiken können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.
Personalrisiken. Unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte sind eine wesentliche Säule des Geschäftserfolgs der SGL Group. Der Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungs- kräfte, Naturwissenschaftler/-innen und Techniker/-innen ist sehr intensiv. Das Erreichen unserer strategischen Ziele setzt voraus, dass wir erfolgreich hoch qualifiziertes Personal gewinnen und an uns binden können. Sollte dies nicht gelingen, könnten sich erhebliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäfte ergeben.
Personalrisiken. Die zukünftige wirtschaftliche und sportliche Ent- wicklung von Borussia Dortmund ist wesentlich von der Leistung der Mitarbeiter abhängig. Dem Lizenz- spielerkader kommt hierbei die entscheidende Be- deutung zu. Fehlinvestitionen in diesem Bereich hät- ten tief greifende Auswirkungen auf sportliche und somit wirtschaftliche Ziele. Darüber hinaus könnten auch massive Verletzungsprobleme in der Mann- schaft des BVB einen negativen Einfluss auf die sportlichen und wirtschaftlichen Ziele des BVB Konzerns haben. Unternehmerische Entscheidungen und deren Durchsetzung sind die Basis des Unternehmens- erfolges. Der BVB ist für die Realisierung seiner Ziele auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Insbesondere im Bereich des Risikoma- nagements müssen die verantwortlichen Mitarbeiter eine unternehmerische Denk- und Handlungsweise entwickeln, die den besonderen Herausforderungen dieses Bereichs gerecht wird. Die Organisations- struktur des BVB Konzerns mit ihren klaren Strukturen und Verantwortungsbereichen bildet hier- für die entscheidende Grundlage Um dem Wettbewerb vor allem im Vorfeld der FIFA WM 2006 standhalten zu können, wurden bundes- weit Fußballstadien neu gebaut und modernisiert. Im Vergleich zu vielen Mitwettbewerbern konnte der Konzern Borussia Dortmund bei der Erweiterung und Modernisierung des SIGNAL IDUNA PARK nicht auf öffentliche Fördergelder zurückgreifen, so dass Borussia Dortmund ein höheres Risiko als seine Wettbewerber trägt. Darüber hinaus besteht in Nordrhein-Westfalen mit zurzeit sieben Vereinen in der 1. und vier Vereinen in der 2. Bundesliga eine 104 ungewöhnlich hohe Konzentration von Wettbewer- bern, wodurch sich negative Auswirkung bei der Akquisition regional ansässiger Sponsoren ergeben könnten.
Personalrisiken. Für personelle Risiken ist insoweit vorgesorgt, als im vorhandenen Organigramm grundsätzlich für alle wesentlichen Funktionen Stellvertreter*innen vorgesehen sind. Personalrisiken, welche aus dem Bereich „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ stammen, werden in der Unternehmung Wien Kanal im Rahmen des integrierten Ma- nagementsystems identifiziert, bewertet, durch entsprechende Maßnahmen möglichst minimiert und fortlaufend beobachtet. Im Zuge der Corona-Krise ergaben und ergeben sich neue zuvor ungeahnte Heraus- forderungen sowohl an das Personal als auch an die Personalführung. Zahlreiche neue Arbeitsmodelle wie Homeoffice, Aufteilung des operativen Personals in getrennte Gruppen oder bevorzugter Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen als Kommu- nikationsmedium sind nur einige der Strategien, um die Einsatzbereitschaft des Unter- nehmens in dieser Zeit aufrecht erhalten zu können. Die Implementierung dieser teilweise zuvor nicht oder in nur sehr geringem Ausmaß erprobten Methoden stellte einen sehr intensiven und herausfordernden Prozess im Laufe des Jahres 2020 dar. Anhand der Erfahrungen der Jahre 2020 und 2021, in denen die zuvor eingerichteten Arbeitsabläufe und Umsetzungsmodelle laufend evaluiert, den jeweiligen pandemie- bedingten Rahmenbedingungen angepasst und darauf aufbauend verfeinert wurden, kann festgestellt werden, dass die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Un- ternehmung jederzeit gewährleistet werden konnte.
Personalrisiken. Die Emittentin ist auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte im Bereich der Produktion von Backwaren angewiesen. Sollten solche qualifizierte Fach- und Führungskräfte das Unternehmen verlassen und gelingt es der Emittentin nicht, diese Personen zu ersetzen, kann sich dies nachteilig auf die allgemeine Geschäftstätigkeit der Emittentin und damit auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Sollten der Emittentin solche qualifizierten Fach- und Führungskräfte künftig nicht zu angemessenen Konditionen und in ausreichendem Umfang zur Verfü- gung stehen, könnte dies das zukünftige Wachstum der Emittentin hemmen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein gesetzlicher Mindestlohn erhöht oder dass die Lohn- nebenkosten beispielsweise aufgrund Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge steigen und dass diese Kosten nicht oder nur eingeschränkt an die Kunden weitergegeben werden können. Eine solche Erhöhung würde die ag- gregierten Personalkosten in den Bereichen Produktion und Verkauf nennenswert erhöhen und könnte sich somit negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.

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  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Speicherdauer Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Urheberrecht ● Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Office 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts im pädagogischen Netz oder in Office 365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. ● Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. ● Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. ● Bei von der Schule über das pädagogische Netz oder Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig. ● Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz oder in Office 365 auf urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. ● Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Office 365 unberührt. Unzulässige Inhalte und Handlungen Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 geltendes Recht einzuhalten. ● Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und Office 365 abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. ● Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. ● Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig. ● Die E-Mail Funktion von Office 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.